Donnerstag, 18. November 2010

Suspendierung von Bodo? Sieht nicht gut aus.

Was ein Quatsch. Der Bundesvorstand hat also beschlossen Bodo bis auf weiteres seine Mitgliedsrechte zu entziehen. Ich darf mal kurz zusammenfassen:
  • irgendwann 2009: Bodo sagt irgendwas hirnloses
  • 16.07.2009: BuVo kommt zum Ergebnis "Nach der Sachlage hat Bodo [Thiesen] wiederholt gegen die Satzung verstoßen und sein Verhalten ist als vorsätzlich parteischädigend anzusehen" und beschließt: Amtsenthebung, Aberkennung der Fähigkeit ein Amt zu bekleiden, befristet bis zum 30.09.2010, Ausschlussverfahren beim zuständigen LSG zu eröffnen
  • August 2009: Nichts passiert
  • September 2009: Bundestagswahl. Ansonsten passiert nichts.
  • Oktober 2009: Nichts passiert
  • November 2009: Nichts passiert
  • Dezember 2009: Nichts passiert
  • Januar 2010: Es schneit.
  • Februar 2010: Nichts passiert
  • März 2010: Nichts passiert
  • April 2010: Nichts passiert
  • Juni 2010: Mittlerweile liegt dem LSG RLP der Antrag des BuVo vor
  • Juli 2010: Bodo wird auf einem LPT RLP zum Versammlungsleiter bestellt. Versammlungsämter sind nach Satzung keine Parteiämter. Zumindest nicht in der herrschenden Meinung in der Partei, da wir ansonsten so ziemlich jeden Parteitag in der Vergangenheit wegen unzulässiger Ämterkumulation stornieren müssten. In anderen Worten: Nichts passiert
  • August 2010: Nichts passiert
  • September 2010: Die Ämtersperre entfällt am Monatsende. Keinen interessierts.
  • Oktober 2010: Bodo macht sich am 20.10. auf der Bundesaktiven darüber lustig, dass nichts passiert
  • November 2010: Nachdem bis zum 18.11. abermals nichts passiert ist, beschließt der Bundesvorstand. Und er beschließt dass offensichtlich ein dringender und schwerwiegender Fall vorliegt, der das sofortige Eingreifen des Bundesvorstands erfordert. Bodos Mitgliedschaftsrechte sind bis zu einem Urteil in der Sache suspendiert.

Fällt da irgendwem was auf?
Macht da irgendwas stutzig?
Irgendjemand?

Das Aussetzen der Mitgliedschaftsrechte ist für mich der härtestmögliche Eingriff in Mitgliedschaftsrechte. Offenbar dadurch begründet dass ein Mitglied seine Meinung auf einer Mailingliste verbreitet hat. (Ob Bodo Recht hat oder nicht, ob Bodo doof ist oder nicht - ist hier völlig unerheblich. Auch ob das PAV gegen Bodo gerechtfertigt ist, oder nicht, ist an dieser Stelle egal! Mag ich Bodo? Himmel, nein. Aber trotzdem und gerade deswegen hat es Bodo nicht verdient unfair behandelt zu werden.)

Fakt ist: Im Juli 2009 lag kein schwerwiegender Fall vor. Auch im September 2010 lag kein schwerwiegender Fall vor. Zu einem Zeitpunkt an dem Bodo seine primäre Strafe abgesessen hat (Man darf nicht vergessen: Er wurde auch seines Amtes enthoben!). Und jetzt will der BuVo die Leute glauben machen, dass nun 2 Tage vor dem Bundesparteitag plötzlich ein dringender und schwerwiegender Fall vorliegt, der das sofortige Eingreifen des Bundesvorstands erfordert?! Wegen einer Mail die Bodo einen Monat vorher geschrieben hat? Oder einer (angeblichen) Verletzung der Ämtersperre im Juni? Wie bitte?? Habt ihr noch alle Tassen im Schrank?

Man kann von Bodo halten was man will, aber an dieser Stelle fährt der BuVo Geschütze auf, die einfach weit über das Maß des Angebrachten hinausgehen. Das Risiko eines langen Prozesses liegt seit der Entscheidung vom Juli 2009 beim Bundesvorstand, dies ist er damals nicht nur wissentlich eingegangen, sondern hat es auch durch die vorsätzlich späte Einreichung der Klageschrift, das Nichtaushändigen von irgendwelchen Aufzeichnungen, und nicht zuletzt durch das fehlende Vorantreiben des Prozesses sich selbst zuzuschreiben.

Wenn die Hemmschwelle für solch schwerwiegende Maßnahmen bei uns mittlerweile so niedrig hängt, dann sieht es schlecht aus für die Partei. Die Aussetzung der Mitgliederrechte ist meines Erachtens härter als ein Ausschluss. Denn in Analogie zu Untersuchungshaft vs. normale Haft hat auch in diesem Fall Bodo nicht einmal die Möglichkeit gehabt seine Seite der Dinge darzulegen, und gegen die Ordnungsmaßnahme(n) vorzugehen. Die Bestrafung erfolgt ohne ein rechtsstaatliches Verfahren. Es ist ein unmittelbarer und schwerwiegender Eingriff in Grundrechte der politischer Betätigung. (Art 21 Abs 1 Satz 3 GG) Man darf auch nicht vergessen dass das lange Verfahren nicht Bodo anzulasten ist. Von wegen: Sein Recht auf ein zügiges Verfahren wird auch verletzt.

Wir fordern Rechtsstaatlichkeit? Ja, sicher! Aber Bodo ist eine Ausnahme, denn er hat Schwachsinn auf eine Mailingliste gepostet?

Ein dringender und schwerwiegender Fall, der das sofortige Eingreifen des Bundesvorstands erfordert? Dass ich nicht lache! Warum ich mich an dieser Formulierung so aufhänge? Weil diese Formulierung wörtlich die Voraussetzung für die Suspendierung von Mitgliederrechten ist. §6 Abs 3 Satz 5 Bundessatzung. Und ich sehe nicht wie man diesen Fall da hineininterpretieren kann. Nicht mit dieser Vorgeschichte. Ich an Bodos Stelle würde jetzt vor ein ordentliches Gericht ziehen. Pfeif auf die innerparteilichen Instanzen.

Und ich dachte ja nicht, dass ich das jemals sagen würde - Aber: Danke an Jens Seipenbusch. Sein Alternativvorschlag wäre mit dem Selbstbild der Piratenpartei vereinbar gewesen.

Dienstag, 16. November 2010

Satzung in Chemnitz

Das Bundesschiedsgericht hat entschieden: In Chemnitz gibt es keine Satzungsänderungsanträge.

Leider ergaben sich nach diesem Urteil bei mir einige Kopfschmerzen. Da ich mittlerweile meine Hand wieder von der Stirn nehmen konnte, hier nun die Begründung:

Das BSG gibt vor sich nach der Satzung zu richten. Der Schlusssatz "Auch die nachträgliche Änderung der aktuellen Tagesordnung nach Ablauf der regulären Antragsfrist im Wiki stellt keine ausreichende Benachrichtigung der Parteimitglieder dar." beweist jedoch dass das BSG die Satzung nicht kennt: Die Antragsfrist (4 Wochen) ist nämlich von der Ankündigung (nicht: Mitteilung!) der Tagesordnung unabhängig. Letztere ist nämlich in §9b II 9 Bundessatzung geregelt, und beträgt nur 2 Wochen.

Die Ankündigung der Satzungsänderungsanträge auf der in der Einladung genannten Webseite (vgl §9b II 8 Satzg "und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden") fand am Freitag den 5.11., damit frist- und formgerecht statt.

Das Fixieren des BSG auf den §32 BGB führt nicht zum gewünschten Ziel: §32 BGB ist durch §9b II 8 Bundessatzung iVm §40 BGB nicht anwendbar. Das BSG hat den §40 BGB nicht geprüft, und nicht einmal erwähnt.

Der vom BSG geltend gemachte Einwand "Der Mangel kann nicht dadurch geheilt werden, dass die Mitglieder vom Verhandlungsgegenstand anderweitig oder gerüchteweise erfahren. (Für Alles Palandt/Ellenberger § 32 Rn. 4.)" wurde in völliger Verkennung des §9b II 8 Bundessatzung (wieder: "und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden") vorgebracht.

Dass der Bundesvorstand letztlich niemanden beauftragt hat, diese Argumentationslinie in der Verteidigung zu führen, ist eine andere Frage, die diesem Urteil leider wohl nur allzu zuträglich war. Warum das dieses Mal verpasst wurde, wird aktuell geklärt.

Würde dieses Urteil in der Form konsequent weitergedacht, dann wären auch Programmanträge in Chemnitz nicht behandelbar, bzw. im Anschluss angreifbar. Dann aber könnte man sich den Parteitag auch gleich komplett sparen.