Zunächst zu meinem Verständnis: Es liegt nicht an mir das Crew-System in NRW (oder auch anderen Landesverbänden) pauschal als 'gut' oder 'schlecht' zu bewerten, allerdings will ich nicht behaupten dass dieser persönliche Aufsatz meine persönliche Meinung ausblendet. Schon gar nicht ist es meine Aufgabe den NRW-Piraten vorzuschreiben wie ihre Welt geregelt sein soll. Allerdings lasse ich es mir nicht nehmen auf (von mir so empfundene) Mißstände in der mir eigenen, zynischen Art hinzuweisen. Daher: Weiterlesen auf eigene Gefahr.
Teil 1: Selbstverständnis NRW
Teil 2: Status der NRW-Crews
Wie erwartet ging also mein erster Blick in die Satzung des LV NRW. Und meine erste Überraschung war der Umfang. Die Satzung des LV Bayern kommt mit ~19.000 Wörtern aus, NRW hingegen benötigt ~51.000. Ok, NRW hat ja auch wesentlich
Die Piratensatzungen haben viele Gemeinsamkeiten. Das kommt natürlich daher dass sie meistens voneinander kopiert werden. Ein Vorteil dieser Methode ist, dass sich schnell Satzungen zusammenschustern lassen - ein Nachteil dass Änderungen sich nur langsam verbreiten. Und so gibt es in der Satzung NRW ein paar typische Lacher, die einem in jeder anderen Piratensatzung auch begegnen. Aber in NRW wurden auch für mich ein paar neue Lacher eingebaut. Darauf muss man zwar nicht zwingend herumreiten, aber in der Gesamtschau halte ich das durchaus für relevant. Beispiel gefällig?
§3 Abs 3 S 1 NRWS "Ein Eintritt in den Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland ergibt automatisch eine Mitgliedschaft in der Bundespartei und unterliegt sowohl den in § 2, Abs. 1 ff. genannten Einschränkungen wie auch zukünftigen von der Piratenpartei Deutschland beschlossenen."
Also davon ab dass mein Sprachparser hier schon verrückt spielt (zukünftig beschlossenen - öhm Punkt..? Beschlossenen was? Backtracking... Ach, Einschränkungen.), und die Wirksamkeit dieser Formulierung debattierbar ist, ist auch die Formulierung "§2 Abs 1 fortfolgende" eine äußerst humorvolle Umschreibung von, naja, "§2" eben.
§4 Abs 10 S 1 NRWS "Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Piratenpartei Deutschland berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich)."
Und zwar nicht nur schriftlich, sondern auch noch unterschrieben! Wer sieht damit eventuell ein Problem? Zumindest ich würde §10 Abs 2 S 3 PartG "Das Mitglied ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt." mit der bewusst doppelten Formulierung ("jederzeit", "sofortig") so auslegen, dass die Austrittshürde (unnötig starke Formerfordernis) hier wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz unwirksam wäre. (Zur Verdeutlichung: Wäre eine Formerfordernis der notariellen Beurkundung des Austrittswunsches nach §128 BGB ebenfalls zulässig?)
Aber was hat denn jetzt bitte Satzungseloquenz mit den Crews in NRW zu tun? Noch etwas Geduld, wir kommen dazu. Überspringen wir mal die ganzen traurig-lustigen Teile und kommen an den Kern der Geschichte:
§7 Nr 2 NRWS "Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen: (..) der Landesvorstand (LVOR)"
§9 Abs 1 NRWS "Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Landesverband Deutschland Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesvorstand und führt die Geschäfte (..)."
...vertritt "vor dem Bundesvorstand"? Das ist eine höchst merkwürdige Formulierung, denn eigentlich ist ein Vorstand anders definiert. Mal weiter schauen.
§9 Abs 2 NRWS "Der Vorstand besteht aus mindestens 5 NRW-Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer."
§9 Abs 6 S 2,3 NRWS "Die Sitzungen sind öffentlich für Jedermann. NRW-Piraten haben grundsätzlich Rederecht."
§9 Abs 7 S 1 NRWS "Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstands-Piraten."
Allmählich zeichnet sich ein Bild ab. Diese Satzung ist eine typische Micromanagementsatzung. Jeder mögliche Fall wird vorgesehen, und unvorhergesehene Fälle werden in Zukunft hinzugefügt. Dass damit der Vorstand in der Handlungsfähigkeit beschränkt wird, wird entweder übersehen oder in Kauf genommen. Wenn alle Sitzungen per Definition öffentlich sind, können keine Personalfragen behandelt werden. Wenn grundsätzlich jeder Pirat Rederecht hat, dann können einige Wenige sämtliche Sitzungen stören. Wenn der Landesvorstand immer mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschließt, dann kann er nicht, dann DARF er nicht sich selbst höhere Quoren auferlegen*. Im LV Bayern ist zum Beispiel die Geschäftsordnung des Vorstands nur mit absoluter Mehrheit änderbar, Umlaufbeschlüsse erfordern ebenfalls eine absolute Mehrheit. In NRW zieht diese Formulierung schon allein die Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen in Frage. ("der anwesenden", d.h. auch keine Vertretung zulässig?)
Sicherlich ist so eine Formulierung zulässig. Zumindest sagt sie viel über
Und jetzt kommt das erste der beiden absoluten Highlights, die zum Verständnis des Crewsystems NRW zwingend begriffen sein müssen:
§9 Abs 8 NRWS "Die Aufgaben des Landesvorstandes sind in der Crewordnung definiert."
Der Landesvorstand ist kein Vorstand - zumindest soll er keiner sein. Der Landesvorstand ist eigentlich eine Crew. Eine besondere Crew, ja. Aber eigentlich ein primus inter pares, eine repräsentative Crew mit dem Namen 'Vorstand'. Die Crew eben, die NRW innerhalb der Partei gegenüber dem Bundesvorstand (§9 Abs 1 NRWS) vertritt. Deshalb ist es aus der Sicht des Satzungsgebers auch mehr als legitim dem Vorstand seine Arbeit genau vorzuschreiben. Ich würde Dir jetzt und hier eine Pause vorschlagen bis sich diese Erkenntnis gesetzt hat.
Dann folgt in der NRW-Satzung die Crewordnung, und auch hier gibt es spannende - nach der letzten Erkenntnis aber wenig überraschende - Klauseln:
§2 Abs 1 NRWCrewO "Crew-Treffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht."
"Grundsätzlich" bedeutet für den Juristen nichts anderes als "regelmäßig", sprich es gibt Ausnahmen. Sekunde, - der Vorstand tagt ausnahmslos öffentlich (§9 Abs 6 S 2 NRWS), Crews aber nicht? Korrekt verstanden. Crews haben in dieser Hinsicht sogar mehr Rechte - oder wie ich sagen würde: mehr Handlungsfreiheit - als der Vorstand.
Exkurs: Das Recht der nicht-öffentlichen Tagung könnte zwar auch für Klüngelei mißbraucht werden, aber wer wirklich klüngeln will kündigt seine Sitzungen einfach nicht an - duh. Andererseits braucht der Vorstand die Möglichkeit sich nichtöffentlich zusammensetzen zu können, beispielsweise für Personalfragen (gut, sind wir bis auf Bundesebene vermutlich zu klein), Schiedsgerichtsfälle, und andere Gelegenheiten die sich eventuell spontan auftun können. Deshalb spreche ich von Handlungsfreiheit. Wenn die einzigen Alternativen die Nichtbehandlung, das Ausbreiten aller Dinge in der Öffentlichkeit oder die Umgehung der Vorschrift ist, dann ist die Vorschrift wirklichkeitsfremd. Die Protokollnotiz dass eine nichtöffentliche Sitzung zum Thema X stattgefunden hat ist allemal besser als keine Notiz. Eine Überreglementierung ist hier daher eher schädlich denn nützlich.
Und was sich bereits im
§1 Abs 7 NRWCrewO "Jede Piraten-Crew verfügt über ein eigenes Budget, welches durch die Finanzordnung geregelt wird."
§4 Abs 1 NRWFinanzO "Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen."
§4 Abs 3 S 1 NRWFinanzO "Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht."
§6 Abs 2 S 1 NRWFinanzO "Der Landesparteitag entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand."
§6 Abs 4 NRWFinanzO "Die freien Finanzmittel werden zu Beginn jeden Monats gleich auf die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres aufgeteilt. Einer dieser Teile wird wiederum zu gleichen Teilen auf alle Crews aufgeteilt und ihren jeweiligen virtuellen Konten gutgeschrieben."
Sprich, der Vorstand wird vom Landesparteitag mit einem Budget ausgestattet. Überschüssiges Geld wird auf Crews aufgeteilt. Crews stehen finanziell besser da als der Vorstand, da sie zusätzlich von unvorhergesehenen Mehreinnahmen profitieren. Crews geben nach eigenem Beschluss im Namen des Landesverbands Geld aus. Dem Vorstand wird hier immerhin ein unglaublich schwaches Veto-Recht eingeräumt, allerdings auch nur für den Fall dass die Ausgabe dem Parteiengesetz widerspricht. Sprich wenn sich eine Crew aus ihrem Budget ein Aquarium, einen Hai und einen Laser (zur Montage auf letzterem) leisten kann und will, und die erforderlichen Kompetenzen besitzt - dann ist das durch, da Tierhaltung nicht dem Parteiengesetz widerspricht. Krasser gesprochen: Kauft die Crew 'Pflastersteine Ade' sich leere Flaschen, Benzin, Lappen und Piratenfeuerzeuge dann soll das ebenfalls ohne Einspruchmöglichkeit abgesegnet sein.
Zusammenfassend lässt sich soweit sagen: Der Satzungsgeber des LV NRW hat sehr viel Spaß mit Detailregulation. Davon ab wünscht er sich verhältnismäßig starke Crews, die formal zwar hinter (nicht: unter) einer Crew namens 'Vorstand' stehen sollen, aber faktisch weiterreichende Befugnisse haben soll als dieser.
Für den nächsten Teil, der auf die aktuellen Probleme in NRW sowie die Wahl eines Lösungsweges aus jenen Problemen eingehen soll, wird dieses Verständnis eine große Rolle spielen.
*Zu diesem Punkt gab es den berechtigten Einwand von einfachBen dass die Geschäftsordnung des Vorstands nach dem Wortlaut des §15 PartG ohnehin keine Gestaltungsfreiheit bezüglich des Abstimmungsquorums lässt. Entsprechende Passagen in den Geschäftsordnungen hätte damit lediglich symbolische Wirkung, in unserem Falle quasi als Absichtserklärung die Geschäftsordnung als (marginal) höheres Gut zu werten. Ob diese Ansicht korrekt ist und der Wortlaut des §15 PartG mit der Auslegung desselben nach Maßgabe des Art 21 Abs 1 S 3 GG übereinstimmt, oder ob diese Einschränkung ein zu großer Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte des Organs darstellt sei für heute dahingestellt, denn es tut an dieser Stelle nichts zur Sache.
Teil 1: Selbstverständnis NRW
Teil 2: Status der NRW-Crews
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