Des Deutschen liebste Zeitschrift - die BILD - möchte angeblich jedem Haushalt eine BILD vor die Tür werfen.
Die deutsche Lieblingsprofession - die Juristerei - empfiehlt jedem Haushalt die BILD vorab darüber zu informieren, dass sie keine BILD haben möchte. Und wenn dann doch eine BILD vor der Haustür landet, dann könne man ja die BILD auf Unterlassung verklagen. In Anlehnung an die größten Massenpetitionen, die größten Verfassungsklagen, usw. wird so die größte Unterlassungsklagenwelle vorhergesagt bzw. herbeigewünscht.
Dass die Aktion der BILD noch nichtmal bestätigt ist - interessiert keine Sau.
Dass jedes "Ich will die BILD nicht"-Schreiben der BILD deine Adressdaten frei Haus liefert - geschenkt. Die BILD steht nämlich für Integrität und Zuverlässigkeit, und würde (bestätigte) Adressdaten niemals weiterverkaufen.
Und im besten Falle (Schreiben versandt, kein Adressdatenhandel, Einwurf der BILD) erwirbt man dann endlich die Möglichkeit auf Unterlassung zu klagen. Hurra.
Ihr wisst schon, dass mit so einer Klage Kosten verbunden sind? Die vom Kläger erstmal vorzuschießen sind? Und dass eben nicht garantiert ist, dass ihr die am Ende auch wieder vollständig erstattet bekommt? Schön, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, die dann die Kosten trägt. Eventuell. Denn auch eine Rechtsschutzversicherung wird wenig Eigeninteresse daran haben, hier einen Rettungsschirm zu finanzieren.
Denn nichts anderes ist das hier: Ein Rettungsschirm für die notleidende Juristenprofession. Die einzigen, die daran verdienen sind die Anwälte.
Der Kleinspießbürger freut sich, es 'der BILD' reinwürgen zu können. Er übersieht aber, dass es für die BILD keinen Unterschied macht. (Die BILD hat ja sooo viel Angst vor Klagen, weshalb sie immer nur ganz vorsichtig publiziert) Die Gerichte werden geDoSt. Der Anwalt schreibt Schreiben.
Die Aktion selbst? Voller Erfolg. Ohne auch nur eine einzige BILD irgendwo einzuwerfen, geschweige denn zu drucken, ist es aktuell nicht mehr möglich Twitter oder Blogs aufzumachen, ohne von der BILD zu lesen. Ich bin keinen Deut besser: Wer bis hierhin gelesen hat, stolperte 16 Mal über den Namen.
Wie hätte man es besser machen können: Wenn die BILD vor der Tür liegt, sie dem Recycling zuführen. Der Shitstorm wäre von selbst entstanden, und hätte in die richtige Richtung gezeigt.
Stattdessen bleibt alles wie es ist: Jeder liest irgendwo BILD und jeder tut so als ob er drüber stehen würde - und heimlich macht man eben doch Werbung für sie. Habt ihr toll gemacht, bin stolz auf euch.
uxp.de
and now for something completely different: more of the same
Donnerstag, 19. Januar 2012
Mittwoch, 28. September 2011
Die Erfolge der FDP
Angesichts fallender Umfrageergebnisse, sinkender Moral bei den verbliebenen Restwählern und in den eigenen Reihen muss die FDP dringend ihre Leute wieder zusammensammeln und aufbauen. Um das Selbstvertrauen zu stärken, bietet es sich an, eine Halbzeitbilanz der aktuellen Bundesregierung zu ziehen. (Obwohl die Frage, ob man die Halbzeit nicht schon längst überschritten habe, angesichts der Koalitionsstabilität gerechtfertigt ist.)
Die FDP Bayern verbreitete daher heute frohe Kunde:

Das schaue ich mir natürlich gerne an. Ein kurzer Blick in die Halbzeitbilanz, und ich bleibe auf Seite 7 hängen:
Man liest "haben wir die Neuverschuldung um mehr als 50% gegenüber dem Plan des ehemaligen SPD-Finanzministers Peer Steinbrück reduziert". In meinem Kopf bildet sich ein kleines Fragezeichen. Rein sprachlich finde ich die Formulierung "um mehr als 50% reduziert" merkwürdig. Erst auf den zweiten Blick sehe ich "(..) die Neuverschuldung 2012 (..)". Liebe FDP: Wenn einer der größten Erfolge (ist schließlich nach "Stabilisierung des Euro" der zweite Punkt in eurer Broschüre - und wir wissen alle wie gut ihr das aktuell hinbekommt) eurer bisherigen Regierungszeit ist, eine hypothetische Prognose, abgegeben vor Eurokrise und Bankenbailout, durch eine andere, noch unrealistischere Prognose zu ersetzen - dann fehlen mir ehrlich gesagt echt die Worte. Dann solltet ihr darüber nachdenken ob ihr die 2% bundesweite Wahlprognose überhaupt verdient habt.
Da hilft nur energisches umblättern. Doch schon auf Seite 9 habt ihr den Kontakt zur Realität vollends verloren:
Hier ist nun alles falsch, was nur falsch sein kann. Ersteinmal stellt ihr zukünftige Ergebnisse bereits als Realität hin. Für 2011, 2012 und 2013 gibt es (wie auch) keine gesicherten Zahlen. Ihr erweckt aber dank Überschrift und Legende der Statistik sowie im Fließtext den Anschein, dass hier nicht zwei Prognosen miteinander konkurrieren, sondern ihr in der die Realität irgendetwas erreicht habt. Im Text schreibt ihr sogar "Die Neuverschuldung haben wir (..) halbiert".
Wenn in der Statistik schon so viel hingeschummelt ist, dann möchte man es doch auch genauer wissen. Zufällig gibt es im Internet auch Informationen über die tatsächliche Staatsneuverschuldung 2010. Insbesondere aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes geht aus dem 3. Absatz hervor: "Beim Bund erhöhten sich die Schulden am 31. Dezember 2010 gegenüber dem 31. Dezember 2009 um 21,9% (+ 230,3 Milliarden Euro) auf rund 1 284,1 Milliarden Euro."
Ich darf dann mal eure Broschüre korrigieren:
Herzlichen Glückwunsch, liebe FDP. Ihr habt nicht nur erfundene Zahlen beschönigt, sondern auch bestehende Zahlen gefälscht. Ob es euch hilft, euch irgendwelche Erfolge selbst vorzulügen, sei dahingestellt. Ich wünsche euch für die Zukunft viel Glück, und für die nächsten Bundestagswahlen bekommt ihr hoffentlich so wenige Stimmen, dass ihr aus der Parteienfinanzierung rausfallt. Denn Geld kann man euch nicht anvertrauen.
Die FDP Bayern verbreitete daher heute frohe Kunde:

Das schaue ich mir natürlich gerne an. Ein kurzer Blick in die Halbzeitbilanz, und ich bleibe auf Seite 7 hängen:
Man liest "haben wir die Neuverschuldung um mehr als 50% gegenüber dem Plan des ehemaligen SPD-Finanzministers Peer Steinbrück reduziert". In meinem Kopf bildet sich ein kleines Fragezeichen. Rein sprachlich finde ich die Formulierung "um mehr als 50% reduziert" merkwürdig. Erst auf den zweiten Blick sehe ich "(..) die Neuverschuldung 2012 (..)". Liebe FDP: Wenn einer der größten Erfolge (ist schließlich nach "Stabilisierung des Euro" der zweite Punkt in eurer Broschüre - und wir wissen alle wie gut ihr das aktuell hinbekommt) eurer bisherigen Regierungszeit ist, eine hypothetische Prognose, abgegeben vor Eurokrise und Bankenbailout, durch eine andere, noch unrealistischere Prognose zu ersetzen - dann fehlen mir ehrlich gesagt echt die Worte. Dann solltet ihr darüber nachdenken ob ihr die 2% bundesweite Wahlprognose überhaupt verdient habt.
Da hilft nur energisches umblättern. Doch schon auf Seite 9 habt ihr den Kontakt zur Realität vollends verloren:
Hier ist nun alles falsch, was nur falsch sein kann. Ersteinmal stellt ihr zukünftige Ergebnisse bereits als Realität hin. Für 2011, 2012 und 2013 gibt es (wie auch) keine gesicherten Zahlen. Ihr erweckt aber dank Überschrift und Legende der Statistik sowie im Fließtext den Anschein, dass hier nicht zwei Prognosen miteinander konkurrieren, sondern ihr in der die Realität irgendetwas erreicht habt. Im Text schreibt ihr sogar "Die Neuverschuldung haben wir (..) halbiert".
Wenn in der Statistik schon so viel hingeschummelt ist, dann möchte man es doch auch genauer wissen. Zufällig gibt es im Internet auch Informationen über die tatsächliche Staatsneuverschuldung 2010. Insbesondere aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes geht aus dem 3. Absatz hervor: "Beim Bund erhöhten sich die Schulden am 31. Dezember 2010 gegenüber dem 31. Dezember 2009 um 21,9% (+ 230,3 Milliarden Euro) auf rund 1 284,1 Milliarden Euro."
Ich darf dann mal eure Broschüre korrigieren:
Herzlichen Glückwunsch, liebe FDP. Ihr habt nicht nur erfundene Zahlen beschönigt, sondern auch bestehende Zahlen gefälscht. Ob es euch hilft, euch irgendwelche Erfolge selbst vorzulügen, sei dahingestellt. Ich wünsche euch für die Zukunft viel Glück, und für die nächsten Bundestagswahlen bekommt ihr hoffentlich so wenige Stimmen, dass ihr aus der Parteienfinanzierung rausfallt. Denn Geld kann man euch nicht anvertrauen.
Samstag, 24. September 2011
Zum Ethikurteil
Der Humanistische Pressedienst schreibt zu einem Urteil des VG Freiburg, und Twitter schreit Zeter und Mordio.
Es ist nicht unmöglich auf Basis der Verfassung Anspruchsgrundlagen zu formulieren, aber es ist auch nicht so einfach. Aus gutem Grund. Einer der möglichen Anspruchsgrundlagen ist, wie hier auch angeführt, zum Beispiel Art 3 GG, der Gleichberechtigungsgrundsatz. Dazu bräuchte man eine ungerechtfertigte Benachteiligung, z.B. fehlenden Zugang zu der ethisch-moralischen Bildung innerhalb des Religionsunterrichts, dessen Besuch ja mit einem unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit verbunden wäre. Insoweit stimmt die Logik der Klägerin.
Was stellt jetzt aber das Gericht fest?
Das Gericht sagt euch also ins Gesicht, dass der Religionsunterricht kein relevanter Teil der ethisch-moralischen Bildung in der Schule ist. Stattdessen geht es um die Vermittlung der Glaubenssätze als Wahrheit. Und Humanisten regen sich jetzt über diese Erkenntnis auf?
Ihr habt jetzt von einem Gericht gehört, dass der Religionsunterricht ethisch-moralisch irrelevant ist. Was bitte wollt ihr mehr? Wenn der Religionsunterricht kein relevanter Teil der ethisch-moralischen Bildung ist, dann gibt es auch keinen fehlenden Zugang zur ethisch-moralischen Bildung, keine Ungleichbehandlung und damit natürlich auch keine Anspruchsgrundlage.
Wenn ihr jetzt aus dem nicht-hingehen zum Religionsunterricht aus nicht-religiösen Gründen ein Recht auf einen Alternativunterricht herausklagen wollt:
Dann seid euch bitte im Klaren, dass als nächstes der nette Herr Kreationist ums Eck biegt, und sagt:
Nachtrag: "Das VG sagt der Religionsunterricht ist verfassungsrechtlich privilegiert. WTF?" (Quelle: Twitter)
Ja. Und da hat es recht. Das ist eine reine faktische Aussage. Und da kann auch der VGH nichts dran reißen. Und das BVerfG genausowenig. Wenn dich das ankäst, dann musst du nicht über Gerichte lästern, sondern das Grundgesetz ändern. Ich empfehle vor der Ausarbeitung eines entsprechenden Programmvorschlags für deine Lieblingspartei die Lektüre eines einschlägigen Grundgesetzkommentars zu Artikel 7.
Was ist passiert?
An einer Freiburger Grundschule forderte eine Mutter die Einrichtung eines Ethikunterrichts für ihre zwei Söhne. Am Religionsunterricht nahmen die Kinder nicht teil. Zeitweise war eine Philosophie-AG an der Schule eingerichtet worden, für den die Eltern der Teilnehmer einen Betrag von 120 Euro pro Schuljahr bezahlen mussten. Die Klägerin war der Auffassung, dass für einen Ethikunterricht zur ethisch-moralischen Bildung ihrer Kinder ein verfassungsrechtlicher Anspruch existiert. Dieser müsste im Verhältnis zum Religionsunterricht in gleichberechtigter Weise für Kinder konfessionsfreier Eltern gewährleistet werden, damit die Heranwachsenden pädagogisch nicht benachteiligt werden. Das Ministerium lehnte die Forderung ab. Mitte April wurde dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht, die vor selbigen nun abgelehnt wurde. (Quelle: hpd, ergänzt, umformuliert & gekürzt)Und warum geht die Welt jetzt nicht unter?
Zunächst: Die Klage basiert, soweit erkennbar, auf verfassungsrechtlichen Ansprüchen. Die ja so oft zitierten Grundrechte sind aber primär Abwehrrechte gegen den Staat, und keine Anspruchsgrundlagen gegen den Staat. Der Art 5 I 1 GG sagt z.B. dass du deine Meinung äussern darfst, aber:Allerdings sind hier von allem Anfang an einige fundamentale Einschränkungen zu machen: Art. 5 I Satz 1 gewährleistet zwar das Recht, „sich hören zu lassen“, d.h. er verhindert es, daß der Staat den seine Meinung äußernden Einzelnen von seinem Auditorium abschneidet, aber er gibt diesem Einzelnen nicht etwa ein Recht darauf, von jedermann oder auch nur von bestimmten Einzelpersonen gehört zu werden. (..) Der Staat ist durch Art. 5 I Satz 1 auch nicht verpflichtet, demjenigen, der sich hören lassen will, ein Auditorium zu schaffen; insoweit ist Art. 5 I Satz 1 ein bloßes Abwehrrecht im klassischen Sinne. -- Maunz/Dürig, GG 62.EL, Art 5 Rn 60f
Es ist nicht unmöglich auf Basis der Verfassung Anspruchsgrundlagen zu formulieren, aber es ist auch nicht so einfach. Aus gutem Grund. Einer der möglichen Anspruchsgrundlagen ist, wie hier auch angeführt, zum Beispiel Art 3 GG, der Gleichberechtigungsgrundsatz. Dazu bräuchte man eine ungerechtfertigte Benachteiligung, z.B. fehlenden Zugang zu der ethisch-moralischen Bildung innerhalb des Religionsunterrichts, dessen Besuch ja mit einem unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit verbunden wäre. Insoweit stimmt die Logik der Klägerin.
Was stellt jetzt aber das Gericht fest?
Vorher werde, so meinten die Richter, die „moralisch-ethische Orientierung fächerübergreifend geleistet“ und sie verwiesen unter anderem auf den Geschichts-, Biologie- und Deutschunterricht. „Hinzu kommt, dass ethische Werte und Grundsätze auch im Rahmen des sozialen Miteinanders innerhalb des Klassenverbands vermittelt werden.
„Gegenstand des Religionsunterrichts ist der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln, ist seine Aufgabe.“ Für Erziehungsberechtigte, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, sei daraus kein Anspruch auf einen Ethikuntericht für ihre die Grundschule besuchenden Kinder geltend zu machen. (Quelle: hpd, gekürzt)
Das Gericht sagt euch also ins Gesicht, dass der Religionsunterricht kein relevanter Teil der ethisch-moralischen Bildung in der Schule ist. Stattdessen geht es um die Vermittlung der Glaubenssätze als Wahrheit. Und Humanisten regen sich jetzt über diese Erkenntnis auf?
Ihr habt jetzt von einem Gericht gehört, dass der Religionsunterricht ethisch-moralisch irrelevant ist. Was bitte wollt ihr mehr? Wenn der Religionsunterricht kein relevanter Teil der ethisch-moralischen Bildung ist, dann gibt es auch keinen fehlenden Zugang zur ethisch-moralischen Bildung, keine Ungleichbehandlung und damit natürlich auch keine Anspruchsgrundlage.
Wenn ihr jetzt aus dem nicht-hingehen zum Religionsunterricht aus nicht-religiösen Gründen ein Recht auf einen Alternativunterricht herausklagen wollt:
Guten Tag mein lieber VGH Bawü. Meine Söhne dürfen aus nicht-religiösen Gründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Aber damit werden sie von ihrem Recht beschnitten, eine ethisch-moralische Ausbildung zu erhalten. Der restliche Unterricht ist ganz niedlich, aber er enthält ja diese Wertvorstellungen nicht, deshalb haben meine Söhne Anrecht auf einen Ethikunterricht, der die korrekten Lehrinhalte enthält. (Quelle: Folgeklage am VGH)
Dann seid euch bitte im Klaren, dass als nächstes der nette Herr Kreationist ums Eck biegt, und sagt:
Guten Tag mein liebes VG Freiburg. Mein Sohn darf aus religiösen Gründen nicht am Biologieunterricht teilnehmen. Aber damit wird er von seinem Recht beschnitten, zu erfahren, dass Gott vor 6000 Jahren die ganzen Fossilien in der Erde versteckt hat, um die heutigen Biologen zu foppen. Der Religionsunterricht ist ganz niedlich, aber er enthält ja diese Wertvorstellungen nicht, deshalb hat mein Sohn Anrecht auf einen Kreationismusunterricht, der die korrekte biologische Lehre vertritt. Und übrigens gibts da dieses Urteil vom VGH, ... (Quelle: Netter Kreationist)
Nachtrag: "Das VG sagt der Religionsunterricht ist verfassungsrechtlich privilegiert. WTF?" (Quelle: Twitter)
Ja. Und da hat es recht. Das ist eine reine faktische Aussage. Und da kann auch der VGH nichts dran reißen. Und das BVerfG genausowenig. Wenn dich das ankäst, dann musst du nicht über Gerichte lästern, sondern das Grundgesetz ändern. Ich empfehle vor der Ausarbeitung eines entsprechenden Programmvorschlags für deine Lieblingspartei die Lektüre eines einschlägigen Grundgesetzkommentars zu Artikel 7.
Donnerstag, 14. Juli 2011
Antwort der Universität
Ich denke das kann man nahezu unkommentiert stehen lassen. Aus dem E-Mail-Header schließe ich dass sich insgesamt 7 Studenten bei der Uni gemeldet haben.
Einziger Kommentar: Die "der ist eh nicht glaubwürdig"-Punchline gefällt mir selbstverständlich. Und dass der Guardian sich das anschaut ebenfalls.
Nachtrag: Der Guardian berichtet nun auch. Wenn auch mit einem nervigen Druckfehler der es morgen wohl auch in die Printausgabe schaffen wird.
Dear all,
Many thanks for your recent communication over Jorgo Chatzimarkis and his comments on Anne Will.
We have looked at the coverage and also sought advice from the British Council in Germany.
No German media have come to us directly for a statement and we have concluded that at the present time we do not need to issue one in Germany unless and until asked. This is because
a) It seems clear that his credibility is low
b) A proactive intervention from us may simply draw more attention to the issue
c) Most of the coverage of his Anne Will remarks has included remarks by Oxford students and alumni contradicting his claim about Oxford practices.
The Guardian in the UK has phoned about this and I made it clear that Oxford expects its students to follow standard academic practice in quoting sources.
With thanks and best wishes
Ruth Collier
Head of Press and Information Office
University of Oxford
www.ox.ac.uk/news
Einziger Kommentar: Die "der ist eh nicht glaubwürdig"-Punchline gefällt mir selbstverständlich. Und dass der Guardian sich das anschaut ebenfalls.
Nachtrag: Der Guardian berichtet nun auch. Wenn auch mit einem nervigen Druckfehler der es morgen wohl auch in die Printausgabe schaffen wird.
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Der Spiegel-Effekt
Gestern hat Spiegel Online im Artikel Plagiatsfall Chatzimarkakis: Oxford als Ausrede auf mein Blog verlinkt.
Das Ergebnis des gestrigen Tages: Es schauten 4098 Besucher vorbei, davon 3344 mit Referer vom Spiegelartikel. Zum Vergleich: Hintergrundrauschen ist typischerweise so ~80. Am Tag mit dem Artikel in der Flaschenpost waren es 595 Besucher. Es gab viele Kommentare über Kommasetzung, aber niemand hat das eine thematisch verwobene Easteregg in der Kommasetzung entdeckt: Denn im Gegensatz zur Harvard- und Oxford-Zitierweise gibt es ein Harvard- bzw. Oxford-Komma. Ja, das gibt es im Deutschen üblicherweise nicht - aber ich bin trotz meiner Rechtschreibrants kein Anhänger der präskriptiven Sprachkultur :p
Der Server war ebenfalls nicht beeindruckt:

Oh, und: Doktor Chatzimarkakis ist nun wieder Herr Chatzimarkakis.
Das Ergebnis des gestrigen Tages: Es schauten 4098 Besucher vorbei, davon 3344 mit Referer vom Spiegelartikel. Zum Vergleich: Hintergrundrauschen ist typischerweise so ~80. Am Tag mit dem Artikel in der Flaschenpost waren es 595 Besucher. Es gab viele Kommentare über Kommasetzung, aber niemand hat das eine thematisch verwobene Easteregg in der Kommasetzung entdeckt: Denn im Gegensatz zur Harvard- und Oxford-Zitierweise gibt es ein Harvard- bzw. Oxford-Komma. Ja, das gibt es im Deutschen üblicherweise nicht - aber ich bin trotz meiner Rechtschreibrants kein Anhänger der präskriptiven Sprachkultur :p
Der Server war ebenfalls nicht beeindruckt:

Oh, und: Doktor Chatzimarkakis ist nun wieder Herr Chatzimarkakis.
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Mittwoch, 6. Juli 2011
Dr Chatzimarkakis - Grüße aus Oxford
Ich konnte es kaum glauben als ich am Montag morgen gewohnheitsmäßig durch die News klickte. Da erzählte doch scheinbar tatsächlich am Vorabend ein Mitglied des Europäischen Parlaments was er so an der Universität Oxford gelernt hat: Nämlich dass es dort völlig normal sei die Formulierungen von anderen Leuten wortwörtlich zu übernehmen oder auch ein wenig umzuformulieren, Quelle dran, passt schon. Diese Zitatweise nennt man "intertextualisieren". Dass damit nicht mehr erkennbar ist, welcher Teil der Arbeit von wem entstanden ist, oder wessen Gedanken man eigentlich gerade als Leser so vor sich hat - das ist niederer Detailkram, mit dem sich eine Eliteuniversität wie Oxford selbstverständlich nicht beschäftigen muss. Das macht man vielleicht so in Bayreuth, aber nicht in Bonn, und schon gar nicht in Oxford.
Ich fand diesen Vortrag recht interessant. Mir war das nämlich alles neu. Was ein wenig verwundernswert ist, da ich insgesamt schon zwei Jahre in Oxford verbracht habe und noch ein paar weitere vor mir habe. Ich kann mich zwar vage an diverse Hinweise erinnern, insbesondere gab man uns zu Beginn zwei kleine Büchlein, insgesamt ca 1250 Seiten. Den Abschnitt über Intertextualisierung muss ich wohl übersehen haben. Mein College und mein Department wussten zwar dass Plagiate gar nicht gehen, und schicken auch regelmäßig entsprechende Rundmails, aber die 'Intertextualisierung' kannten sie nicht. Also habe ich meinen Research Supervisor gefragt. Doch auch sie hatte offensichtlich von Oxford keine Ahnung, denn mit 'Intertextualisierung' wusste auch sie nichts anzufangen. Gut, sie lehrt dort auch erst seit wenigen Jahrzehnten. Witzigerweise hatten alle von mir gefragten Leute die Richtlinien genau gegenteilig im Kopf: Sie dachten, dass man selbst mit Quellennachweis nicht fremde Texte zu eigenen Texten umschreiben darf. Sondern dass Zitate auszuweisen und kenntlich zu machen sind. Und sie dachten die Universität habe das auch in ihren Richtlinien stehen. (Oder hier weitergehend, oder dort ausführlich,...)
Herr Doktor Chatzimarkakis weiß es besser. Er war seinem Lebenslauf zufolge tatsächlich in Oxford. Es bleibt sein Geheimnis, warum er nun zu der Notlüge greift er habe seine Nachlässigkeit in Oxford gelernt, und deshalb seien anschließend seine Noten abgestürzt. Kein Geheimnis hingegen ist: Wer meint Dreck auf den Namen meiner Uni werfen zu müssen, muss potentiell mit einem Echo rechnen. Das können sich die nächsten VroniPlag-Persönlichkeiten gleich aufnotieren: An jeder größeren Uni in jedem Land sind deutsche Studenten unterwegs, die es nicht lustig finden wenn man deren Uni schlechtredet. Auch wenn's 'nur regional' in einer Talkshow im deutschen Fernsehen ist.
Noch weniger lustig ist es wenn derjenige der solche Sachen behauptet im EU-Parlamentsausschuss für Industrie, Forschung und Energie sitzt. Zwar nur als Stellvertreter, aber im Ausschuss ist ja - dank Frau Koch-Mehrin - gerade ein Platz freigeworden. Daher hielt ich es für notwendig die Uni zu informieren. Bevor ich meinen Brief einwurffertig hatte, fand ich einen von Jan Rosenow verfassten offenen Brief an Dr Rösler. (bitte mitzeichnen!) Unsere Briefe sind unabhängig voneinander entstanden. Ich habe mich gestern mit Jan getroffen. Und herausgefunden dass wir uns schon kennen (jetzt auch mit Namen), und am selben College sind. Die Chancen stehen also gut dass noch weitere deutsche Studenten hier sauer auf die neuerlichen Ergüsse des Dr Chatzimarkakis sind.
Und nun viel Spaß.
Letter to the University of Oxford and St Antony's College regarding Dr Chatzimarkakis
Weitere Infos und Hintergründe auf De Plagio, Copy, Shake, and Paste, VroniPlag und selbstverständlich, als Standardwerk auf diesem Gebiet, GuttenPlag.
Nachtrag: Mittlerweile ist Dr Chatzimarkakis nicht mehr Mitglied im EU-Parlamentsausschuss für Industrie, Forschung und Energie.
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Mittwoch, 22. Juni 2011
Parteiaustritt Galore
Nachdem ich ja bereits einen §42 (Ehrenmitgliedschaft) in der Bundessatzung forderte, ist mir heute eine kleine aber notwendige Ergänzung dazu eingefallen:
(3) Die Ehrenmitgliedschaft erhält automatisch,
- Wer aus einem Amt gleichzeitig zurück- und austritt (2 & 3)
- Wer seinen Austritt mit einem mindestens 10-seitigen Pamphlet untermauert (2)
- Wer nur zurücktritt, später heimlich austritt, aber anschließend für seinen "Rechenschaftsbericht" noch einmal groß zurückkommt um die Plattform zu nutzen und deftig aber inhaltsfrei in alle Richtungen herumzukreien.
- Wer seinen Austritt mit einer witzlosen Versicherung an Eides statt versieht, die nicht einen Sachverhalt, sondern die Absicht beweisen soll, niemals wieder einzutreten
- Wer der Partei mittels eines gestellten Pseudointerviews nachweisen will dass sie wesentlich weniger Mann ist, als man selbst. Aber das in einem dermaßen weinerlichen Heulsusenton macht, der die eigene Mannhaftigkeit nachhaltig entmannt.
- Wer in sonstiger Art und Weise seine Lächerlichkeit in einem der Ehrenmitgliedschaft würdigen Weise zur Schau stellt. Die Ehrenmitgliedschaft kann in diesem Fall vom Vorstand oder vom Bundesschiedsgericht zugesprochen werden.
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