Donnerstag, 18. April 2013

I forgot how to Mitmachpartei

Deutschland. 2013. Wahlkampf. Piratenpartei.

Der Bundesvorstand schickt eine Umfrage rum, in der 42 Plakatsprüche zur Auswahl gestellt werden.

Und der Pirat reagiert vorhersagbar: Empörung. Was fällt dem Bundesvorstand ein solch schlechte Sprüche vorzuschlagen!


Ehrlich? Soll das die Reaktion sein?


Eigentlich sollte es mich nicht wundern. Dass 2013 eine Bundestagswahl ansteht, ist ja quasi gerade erst vor 4 Jahren bekannt geworden. Das war natürlich viel zu wenig Zeit. Andererseits, als ein namentlich bekannter (mittlerweile Ex-)Pirat im August 2009 mit der Planung der bayrischen Landtagswahl 2013 anfangen wollte, hieß es "viel zu früh".

Wann ist also der beste Zeitpunkt Plakatsprüche zu sammeln? Ganz einfach: Danach. Im Idealfall wenn die Wahl vorbei ist. Denn dann hat man es besser gewusst, muss seine Ideen nicht verteidigen, kann sich über andere aufregen und setzt sich keinem Risiko aus dass die guten, eigenen Sprüche von irgendwelchen wildfremden Leuten mit weniger Ahnung kritisiert werden.
Ausserdem will man die guten, eigenen Sprüche gar nicht auf den Plakaten sehen, weil das Design schlecht ist. Und die falschen Leute (übersetzt: 'nicht ich') auf Listenplatz #1 gewählt wurden. Denn wer mein Genie verkennt, hat meine Plakatsprüche nicht verdient. Und überhaupt hat es doch der BuVo verbockt.

Dass es im Wiki eine permanente Slogansammelseite gibt - geschenkt. Dass die aus den 42 Slogans ausgewählten Slogans keine abschließende Auswahl ist - egal. Dass du deinen eigenen Slogan - wenn vielleicht nicht in einer bundesweiten Kampagne - trotzdem z.B. in deinem LV tapezieren könntest... Irrelevant, denn dafür müsste man was tun. Und zwar vorher.

Vorher hat der moderne Mitmachpirat aber keine Zeit.
Denn er muss sich über die Vergangenheit aufregen.
Und davon gibt es so viel.

Und das erklärt, warum es für die gänzlich unwichtige Aufgabe das Parteiprogramm nach aussen zu vertreten aktuell 1 - in Worten: EINEN - Bewerber gibt.

Das mit der Mitmachpartei ging vor lauter Strukturbildung, Strukturbildung zur effizienteren Strukturbildung und Befehlskettenbastelei unterwegs irgendwo verloren.

Aber keine Sorge: Sobald der/die eine dann nachher was sagt - machen alle wieder mit.

Nachtrag: Die Tweets waren aus einer nachträglichen Twitter-Suche zufällig ausgewählt. Hier werden sie natürlich ohne jeglichen Kontext widergegeben - insbesondere folge ich keinen der drei Autoren. Auch ist natürlich aus den Tweets nicht erkennbar, wer sich wie viel vorher eingebracht hat. Siehe dazu auch den Kommentar von Jakob Juergen Weiler. Die drei Tweets geben aber die zu dem Zeitpunkt gefühlte Stimmung aus der Timeline (und Rageline) sehr gut wieder.

Donnerstag, 28. Februar 2013

Vorgelebte Gleichstellungspolitik bei der Piratenpartei

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (..) ist Unrecht.
Piratenpartei Deutschland, Grundsatzprogramm
Anzahl der Teilnehmer=2.232; Antworten=2.182; keine Angabe=50;
Angaben in Prozent. männlich: 91.3%. weiblich: 8.7%
Aus der Auswertung der ersten bundesweiten Umfrage der Piratenpartei Deutschland, 2011,
in: Tobias Neumann, Die Piratenpartei Deutschland - Entwicklung und Selbstverständnis, 2011
"Kasperletheater"
"Despotie durch Ausgrenzung"
Klaus von Dohnanyi (SPD), ehem. Bürgermeister Hamburg sowie Thomas Ebermann (Grün-Alternative Liste, GAL)
anlässlich des Einzuges einer reinen GAL-Frauenfraktion in die Hamburger Bürgerschaft 1986

Der Landesverband Berlin hat heute seine Landesliste für die Bundestagswahl 2013 aufgestellt. Und was für eine Liste: die ersten vier Kandidaten auf der Liste sind, ein absolutes Novum in der Piratenpartei, Kandidatinnen.
Die Reaktionen speziell darauf sind, wie nicht anders zu erwarten, gemischt. So wird beispielsweise darauf verwiesen, dass diese Liste ohne Geschlechterquotierung aufgestellt wurde. Und es sei nach Kompetenz und nicht nach Geschlecht gewählt worden. Andere wiederum beschweren sich, dass Männer ungleichbehandelt würden, und eine Quote 50/50 und nicht 43/57 bedeutet hätte. Was mindestens einen Twitterer dazu brachte (als offenkundigen Scherz) für Berlin eine Männerquote zu fordern, und auch aus diversen anderen Kreisen kamen schon ähnliche, jedoch ernstgemeintere Aussagen und Verschwörungstheorien.

Doch bevor sich nun die AG Männer der Piratenpartei aufmacht ein besseres Berlin mit mehr Gleichberechtigung zu fordern, möchte ich kurz ein paar Zahlen und Fakten auf den Tisch legen.

Berlin ist nur eins von 16 Bundesländern

Dank der Landeslistenliste von Käptn_Nemo (Stand: 24.02.2013) lässt sich dank moderner Computertechnik bereits jetzt abschätzen, wie eine mögliche zukünftige Bundestagsfraktion der Piraten in Sachen Geschlechterverteilung aussehen würde:

Die genaue Verteilung hängt von der Fraktionsgröße, und damit von der Zahl der Zweitstimmen ab. Die orangene Linie zeigt an wo die Fraktion mit den aktuell feststehenden Listenkandidaten steht. Der hellorangene Bereich zeigt den insgesamt noch möglichen Spielraum durch die bisher nicht gewählten Landeslisten an. Würden nur noch Männer aufgestellt, würde die orangene Piraten-Linie an den unteren Rand des Bereichs rutschen, würden nur noch Frauen aufgestellt, an den oberen Rand.
Die anderen horizontalen Linien zeigen die Geschlechterverteilung der aktuell bestehenden Bundestagsfraktionen und des gesamten Bundestages zum Vergleich an

Erkenntnisse: Die Piratenpartei befindet sich aktuell in bester Gesellschaft in der konservativen Ecke der Parteienlandschaft. Ohne Diskussion.

Mögliche Rücktritte von Kandidaten sind natürlich nicht berücksichtigt. Ebenso nicht berücksichtigt ist die Unterverteilung zwischen den Landeslisten und die möglicherweise einschlägigen Änderungen im Wahlrecht bezüglich der Vergrößerung des Bundestages; diese würden aber meines Wissens auch die Verteilung nicht ändern, sondern nur die Fraktion schneller wachsen lassen. Hätte Berlin eine reine Männerliste gewählt, wäre die Piratenpartei übrigens nahezu durchgehend unterhalb der CDU/CSU gelandet.

Nun sind die Bundestagswahlen 2013 natürlich nur ein Messpunkt in der Geschichte der Partei. Das darf man doch sicherlich nicht so einfach verallgemeinern. Daher, Punkt 2:

Die Bundestagswahl ist kein Einzelfall

Es ist nicht ganz einfach für sämtliche Landesparlamente die notwendige Datenbasis zu erhalten, da nicht alle Landtage sie überhaupt zur Verfügung stellen. Witzigerweise betreiben hier die vermutet konservativeren (z.B. Baden-Württemberg) Landtage eine offenere Informationspolitik als die anderen (z.B. Berlin). Ich habe mir den Spaß dennoch erlaubt, und mich durch sehr viele Abgeordnetenlisten von Landtagsfraktionen hindurchgezählt.

So sieht es in der Gesamtschau aus:
Die einzelnen Landtage sind jeweils spaltenweise eingetragen, der Bundestag in der letzten Spalte. Berücksichtigt sind alle Fraktionen in der aktuellen Besetzung. Die Durchschnittsangaben berücksichtigen auch fraktionslose Abgeordnete. In der Bundestagsspalte ist der bereits in der obigen Grafik gezeigte mögliche Bereich einer Piratenfraktion angezeichnet.

Erkenntnisse: Die Piratenpartei befindet sich aktuell in 4 Landesparlamenten. In drei der vier Parlamente hat die Piratenfraktion die jeweils niedrigste Frauenquote. Nur in einem Landtag (Saarland) wurde die Piratenpartei noch durch eine andere Partei (die CDU) unterboten.

Jetzt ist in dieser Grafik einiges zu sehen, aber es ist schwer aus ihr etwas allgemeingültiges abzulesen. Und ausserdem kann ich es schon hören...

Die Piratenpartei hat gar kein Genderproblem

Fasst man die Daten aller bestehenden Fraktionen nach Parteien zusammen, und zeichnet sie als Boxplot auf, ergibt sich folgendes Bild:
Der dicke Balken in jeder Parteienspalte gibt den Median der Geschlechterverteilung aller Parteifraktionen an. Bei den Parteien mit mehr als nur einer Landtagsfraktion ist auch ein farbiger Kasten angezeichnet. Dieser Kasten umfasst die Hälfte der Fraktionen. Die Fraktionen ausserhalb werden durch die Antennen und, wenn sie sehr weit vom Mittelwert entfernt liegen, durch Punkte angezeigt.

Erkenntnisse: Die Piratenpartei liegt deutlich unter den sogenannten Mitte/Links-Parteien, und am unteren Rand der bürgerlich/konservativen Parteien. Aber es ist nicht alles schlecht, denn es gibt ja noch eine andere Partei die deutlich schlechter dasteht: Die NPD. Hurra.


Fazit: Die Piratenpartei behauptet sie sei postgender. Trotz der neuen Berliner Landesliste und selbst im Vergleich zu anderen demokratischen Parteien sagen die Fakten dass die Partei eine Männertruppe ist. Das Geschlecht von Mitgliedern nicht zu erfassen, Postgenderism zu postulieren und Bedenkenträger zu ignorieren macht die Partei nicht postgender. Ich sage hier nicht dass die Partei eine Quotenregelung braucht, sondern dass sie zuallererst die Fakten akzeptieren muss: Von einer Gleichgestellung der Geschlechter ist die Partei noch weit entfernt.

Quellcode für Grafiken inklusive Quellennachweise zur Datenbasis
Eine leicht geänderte Fassung dieses Blogposts erschien auch in der Flaschenpost

Freitag, 21. September 2012

Piratenpartei: Landesverband Niedersachsen rückt von Rücktrittsforderung ab

(Hannover) Wie soeben bekannt wurde hält der Landesverband Niedersachsen nun nicht mehr an der Rücktrittsforderung gegenüber dem Vorsitzenden der Piratenpartei Deutschland, Bernd Schlömer, fest.

Im Verlauf des gestrigen Tages forderte der Vorstand des Landesverbandes Niedersachsen in einem offenen Brief den Rücktritt von Schlömer, da durch seine Tätigkeit im Ministerium für Verteidigung "die Glaubwürdigkeit [der Partei] gerade in einem wichtigen Kernthema der Piratenpartei" gefährdet sei ([1]; Pastebin berichtete)

Wie nun ein Mitglied des Landesvorstandes, welches zum Selbstschutz nicht namentlich genannt werden will, verlauten lässt, wurden die zentralen Forderungen des offenen Briefes falsch aufgefasst:

"Was da in den letzten 24 Stunden passiert ist hat mich schon sehr bedrückt: Da haben Leute in unseren Brief hineininterpretiert, dass wir Bernd aus dem Bundesvorstand kegeln wollen. Der Bernd ist doch eigentlich total knuffig, und wir haben ihn voll gern. Niemand will dass der Bernd geht."

Darauf angesprochen, dass der offene Brief sehr deutlich die Forderung "Rücktritt" enthielt, entgegnet der Landesvorstand in einer kurzfristigen Stellungnahme: "Das ist natürlich vollständig aus dem Zusammenhang gerissen. Wir wurden da böswillig falsch zitiert. Im Kontext betrachtet handelte es sich lediglich um eine abschließende Grußformel, eine Freundlichkeit unter Kollegen."

Symbolbild (Public Domain)
Aus verlässlicher Quelle um den Landesvorstand Niedersachsen erfuhr Pastebin jedoch eine andere Geschichte: Der Landesvorstand sei von dem medialen Echo komplett überfordert gewesen sein. Es wurde schlicht nicht damit gerechnet dass offene Briefe von so vielen Leuten gelesen werden. Den Informationen zufolge haben selbst einige Landesvorstandsmitglieder den Brief vor der Unterzeichnung nicht gelesen, da sie nicht gegen den Datenschutz verstoßen wollten.

Eine weitere Ungereimtheit: Im offenen Brief verweist der Landesvorstand Niedersachsen auf eine geplante Kampagne im Urheberrecht. Auf Nachfrage des Mitglieds Markus D. im parteiinternen Forum 'Aktive-NDS' war hierzu jedoch nicht mehr zu erfahren. Gerüchten, es gäbe gar keine Kampagne, tritt der Landesvorstand entschieden entgegen: "Die Kampagne der Piratenpartei Niedersachsen um das Urheberrecht ist nun wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht. Es macht uns schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entsteht dass es sich hier nur um eine reine Profiliermaßnahme handele, und es in Wirklichkeit gar keine Kampagne gebe."

[1] http://pastebin.com/RtPsNZ4L

Reaktion auf die Rücktrittsforderungsrelativierung durch den Vorstand Niedersachsen. Es handelt sich um einen Satirebeitrag.

Donnerstag, 20. September 2012

Offener Brief an Bernd Schlömer

Lieber Bernd,

Wie dir sicher bekannt ist, tritt die Piratenpartei Deutschland in ihrem Programm für die Gewaltenteilung ein. Die Piratenpartei als Partei hat das erklärte Ziel in den Bundestag, die Legislative, einzuziehen. Du als Vorsitzender der Gesamtpartei stehst als Speerspitze für unsere Vision.

Leider bist du im Bundesministerium der Verteidigung tätig.

So sehr wir auch Verständnis für deine berufliche Tätigkeit haben, so sehr schadet gerade uns in Niedersachsen diese Konstellation. Gerade auch im Hinblick auf unsere geplante Wahlkampfkampagne zum Thema "Hirnverbrannte Argumentationen - Ad absurdum leicht gemacht" stehen wir momentan im Licht der Öffentlichkeit sehr schlecht da.

Hier wurde bereits nicht unerheblicher Schaden angerichtet und sicherlich werden wir in den nächsten Umfragen und bei den nächsten Wahlen hierfür die Quittung bekommen.

Wir würden Dir daher vorschlagen und wärmstens ans Herz legen, dass Du dich ab sofort dafür einsetzt, dass das Bundesministerium der Verteidigung keine Tätigkeiten aus dem Kernbereich der Exekutive mehr ausführt. Das Ministerium soll natürlich selbstverständlich weiterhin existieren. Aber durch diesen Schritt würdest Du deinen eigenen Forderungen mehr Authenzität verleihen und uns allen helfen, hier wieder sachlich über die eigentlich Inhalte zu diskutieren.
Sicherlich wird das Ministerium da nicht ohne weiteres mitspielen, hier sind wir dann alle gefragt öffentlichen Druck auf die Regierung auszuüben.

Sollte Dir dies nicht kurzfristig möglich sein, empfehlen wir Dir den nächsten richtigen Schritt zu gehen, um die Glaubwürdigkeit gerade in einem wichtigen Kernthema der Piratenpartei zu behalten: Rücktritt.

Wir würden uns sehr freuen in dieser Angelegenheit ein positives Echo von dir zu bekommen.

Für den Landesvorstand der Piratenpartei Niedersachsen

Andreas Neugebauer
Thomas Gaul
Meinhart Ramaswamy
Mario Espenschied
Jessica ter Veer
Max Rother

Ein Satirebeitrag als Reaktion auf den offenen Brief des Landesvorstands Niedersachsen an Julia Schramm. Im Original erschienen auf pastebin, von Journalisten wohl zeitweilig für echt gehalten.

Sonntag, 26. August 2012

12 Gründe für die Abmahnung

Letzten Freitag war die Welt noch in Ordnung.


Freitag nacht hat der interne Religionskrieg zwischen den beiden Atom-Flügeln in der Piratenpartei neue Höhen (oder Tiefen) erreicht. Da parteiinterne Mittel (Wiki-Editwars mit einem stellvertretenden Pressesprecher sowie Anträge auf Ordnungsmaßnahmen und, in klarer Unkenntnis der innerparteilichen Zuständigkeiten, einem Schiedsgerichtsverfahren von einem stellvertretenden Pressesprecher) nicht zum erwünschten Maulkorb geführt haben, taucht nun eine Abmahnung von - wer erräts? - einem stellvertretenden Pressesprecher auf.

Schlimmer als die Abmahnung an sich - und das will was heißen - sind aber die unglaublichen Mengen an Apologeten, die plötzlich überall auftauchen. Eine nicht repräsentative Auswahl: Abmahnungen seien ja nicht an sich böse. Es treffe doch sowieso nur einen Atomlobbyisten. Ausserdem verwende der Flyer das Parteilogo (Quatsch) und spreche im Namen der Partei und behaupte Sachen über unser Programm und ausserdem frisst der Autor des Flyers kleine Kinder, hat schonmal im Halteverbot geparkt und benutzt sicherlich die falsche Linuxdistribution.

Und genau diesem Apologetenflügel widme ich:
12 Gründe für die sozialverträgliche, freundliche Abmahnung

1. Der Unterzeichner

Die Abmahnung behauptet der Flyerautor dürfe nicht im Namen der Partei sprechen. Die Abmahnung wurde von Gero, einem stellvertretenden Pressesprecher, unterzeichnet. Dieser stellvertretende Pressesprecher wurde vom Bundesvorstand beauftragt.
Um die Pressearbeit der PIRATEN weiter zu professionalisieren, wurden für die neuen stellvertretenden Pressesprecher feste Verantwortlichkeitsbereiche geschaffen. So konzentriert sich Möllering zukünftig auf die strategische Pressearbeit und die Gesamtkoordination der Bundespresse. Weiterhin ist sie Hauptansprechpartner für Pressevertreter. Dabei wird sie unterstützt von Gero (..). Gero (..) kümmert sich außerdem um die Vernetzung der Bundespressestelle mit den Länder- und Fraktionspressestellen.
(Quelle, siehe auch den entsprechenden Beschluss)
Und da soll jetzt also die aussergerichtliche Vertretung der Piratenpartei eingeschlossen sein?

[Update: Noch jemand, der sich das fragt]

Sieht erstmal so aus, als ob hier ein stellvertretender Pressesprecher im Namen der Partei gesprochen hat, ohne das zu dürfen. Witzigerweise also genau die Anschuldigung gegenüber dem Flyerautor. Nur diesmal auf offiziellem Briefpapier.

2. Die Leute im Hintergrund

Aber halt, er handelte doch sicher im Auftrag. Und der Bundesvorstand wusste doch sicher Bescheid. Tatsächlich hat Gero an dem Abend auffällig bei dem Punkt herumgedruckst wer denn nun von der Aktion wusste. Mittlerweile stellte sich heraus, dass mindestens die Pressesprecherin vorab eingeweiht war. Ausserdem wussten 'informierten Kreisen' zufolge Bernd Schlömer und Markus Barenhoff ebenfalls Bescheid. Statt klaren Aussagen bekommt man aktuell bestenfalls nur Gedruckse. Warum aber haben Teile des Bundesvorstandes es überhaupt nötig Handlanger für die Drecksarbeit vorzuschicken?

3. Die Beschlusslage

Der Bundesvorstand hat nicht einmal (Sitzung 01.08., Zeile 131ff), nicht zweimal (ebd, Zeile 291ff) sondern dreimal klargestellt, zu genau diesem Flyer NICHTS zu unternehmen. Zwischenzeitlich wurde der Flyer sogar um einen Disclaimer ergänzt. Und jetzt stellt die Bundespressesprecherin fest, dass man doch einschreiten müsse. Zur Not in Eilkompetenz - ohne Wissen des Bundesvorstandes. Um das Interesse des Bundesvorstandes eventuell gegen seinen Wunsch zu schützen. Kennt man ja aus früheren Zeiten.

4. Die fehlende Vertretungsmacht

In meinen Augen konnte weder der stellvertretende Pressesprecher, noch die Pressesprecherin die Piratenpartei Deutschland kraft ihrer Beauftragung hier wirksam vertreten. Ich gehe einen Schritt weiter, und bezweifle sogar dass der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende das alleine könnten! Maßgeblich ist die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes.

5. Die Abmahnung als Mittel

In der Notfall-Mumble-Sitzung am Freitag, dem 24.08. sagte Gero inhaltlich etwa, dass eine Abmahnung ja ein milderes Mittel sei als ein Parteiausschlussverfahren. Die Bundespressesprecherein haut in dieselbe Kerbe.

Ordnungsmaßnahmen — ja, Plural! Es gibt auch noch andere als nur das Parteiausschlussverfahren — sind im Parteiengesetz geregelt. Um eine Ordnungsmaßnahme wirksam verhängen zu können, müssen einige Voraussetzungen vorliegen: Konkrete Regelung in der Satzung, Erfüllung der Voraussetzungen, Vorherige Anhörung des Gegenseite, Beschluss eines Vorstands. Eine Doppelbestrafung ist unzulässig. Jeder Pirat hat das Recht auf Gehör und ein gerechtes und geregeltes Verfahren vor den parteiinternen Schiedsgerichten. Ordnungsmaßnahmen sind Arbeit, und es ist schwer sie wirksam und korrekt zu formulieren. Das Verfahren kann sich satzungskonform über zwei innerparteiliche Instanzen schon mal 7 Monate hinziehen. Und Ordnungsmaßnahmen verfallen auch irgendwann wieder.

Und jetzt zum Vergleich die Abmahnung: Benötigt wird ein Briefkopf und ein unterschriftswilliger stellvertretender Pressesprecher. Der Weg zu den Schiedsgerichten wird komplett versperrt. Wer sich gegen eine Abmahnung wehren will muss selbst vor ein ordentliches Gericht ziehen. Gerichtskostenvorschuss und ein Anwalt sind ein Muss. Bei der üblichen Reaktionszeit - in diesem Fall: Drei Tage, inklusive einem Samstag und einem Sonntag - bleibt auch keine Zeit um nachzudenken.
Und natürlich finden sich Leute, die Einschüchterung als adäquates Mittel begreifen um Leute aus der Partei zu mobben. Aber das Verfahren ist idealerweise nach drei Tagen abgeschlossen. Und abgegebene Unterlassungserklärungen haben kein Verfallsdatum! verfallen erst nach dreißig Jahren.

Bei Mitgliedern ist die Abmahnung anstatt parteiinterner Ordnungsmaßnahmen eine Pervertierung der Satzung und des Parteiengesetzes!

Ich halte eine Abmahnung hier sogar eventuell für sittenwidrig, da nicht nur das Parteimitglied mit Beitritt Loyalitätspflichten eingeht (vgl. Wißmann, Kersten/Rixen PartG § 10 Rn 20), sondern die Partei genauso Rücksicht auf die Interessen seiner Mitglieder zu nehmen hat.

6. Der Umgang mit dem Flyer-Autor I

Schon aufgefallen dass dieser Blogpost ausser bei relativen Personen der Zeitgeschichte noch keinen kompletten Namen enthielt? Schon mal aufgefallen dass das Bundesschiedsgericht die Namen von Beteiligten in Verfahren regelmäßig komplett streicht?

Die Veröffentlichung des Abmahnungsschreibens mit vollem Namen des Flyerautors auf einem privaten Blog eines Parteimitglieds ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Flyerautors. Ich habe Gero darauf hingewiesen und gebeten den Namen zu streichen. Nach 24 Stunden ist das Ding immer noch ungeändert online.

Manche Persönlichkeitsrechte sind halt besser als andere.

7. Der Umgang mit dem Flyer-Autor II

Bernd Schlömer kündigt an eine Stellungnahme für den "Mt." (Montag? Mittwoch? Bergpredigt?) an.
Denn er lässt sich nicht unter Druck setzen. Völlig zu recht: Druck ist unmenschlich!

8. Der Umgang mit dem Flyer-Autor III

Die Abmahnung enthält übrigens eine großzügige Frist. Von drei Tagen. Inklusive einem Samstag und Sonntag. Dass diese Frist am Montag abläuft ist völlig wonneprächtig. Und überhaupt kein Druck. Stell dir nur mal das Gesicht von dem Flyerautor vor wenn dann am Mittwoch in einer Sitzung erklärt wird, wie das alles doch nur ein bedauerliches Missverständnis war!

Falls er bis dahin vielleicht doch unterschrieben hat ist dann halt persönliches Pech. Und gilt trotzdem. Aber mit Druck hat das gar nichts zu tun. Und 'Nötigung' ist hier nun wirklich ein völlig unangebrachtes Wort.

9. Der Umfang

Ich bin ja noch gar nicht auf den eigentlich Inhalt des Schreibens eingegangen.
Gefordert wird: Es
zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, Erklärungen und Positionen der "Piratenpartei Deutschland" abzugeben, insbesondere im Bezug auf die "AG Nuklearia", wie geschehen unter der URL https://wiki.piratenpartei.de/AG_Nuklearia sowie im Flyer "Nuklearia - Piraten für moderne und sichere Kernenergie". In der gebotenen Form sind sowohl der Flyer, als auch die Wikiseite irreführend und begründen eine erhebliche, offensichtlich sogar intendierte Verwechslungsgefahr.

Über den Flyer haben schon alle geredet. Der hat zwar kein Piraten-Layout, kein Parteilogo und kein Signet, ist aber natürlich trotzdem hochgradig verwechslungsgefährdet. Das anmonierte "Piraten für sichere und moderne Kernenergie" widerspricht zwar witzigerweise nicht mal dem Positionspapier für sichere und moderne kerntechnische Anlagen, aber wen interessiert das schon. (Und nein: Positionspapiere sind KEIN Programm. Genausowenig sind Beschlusslagen von Landesverbänden Bundessache - dann sollte die Abmahnung bitteschön von einem Landesverband kommen.)

Spannender finde ich den Teil mit als auch die Wikiseite.
Witzigerweise waren die Atomreligionsflügelkriege schon einmal Thema im Wiki. Ich habe mich bei der Diskussion im Januar 2012 dazu auch mal eingemischt. Stein des Anstoßes war ein hyperaktiver Antiatompirat, der darauf bestand, dass damals die AG Nuklearia als einzige (!) AG einen zwei Jahre im Wiki rumgammelenden, ungenutzten aber knallroten Disclaimer auf der Seite zu führen hat. Damals sollte der Flyerautor im Wiki wegen des Editwars auf seinen AG-Seiten (!) für 4 Wochen gesperrt werden. Die Debatte endete statt einer Sperrung dann in der Erstellung dieser Vorlage, die bis vor einer Woche auf der Wikiseite war. Der eingangs erwähnte Wikiedit eines anderen stellv. Pressesprechers und der Text in der Abmahnung zeigt, dass die Irreführung und Verwechslungsgefahr im Wiki sehr weit interpretiert werden muss.

Und die Unterlassungserklärung ist nicht auf das Wiki begrenzt. Schonmal gesehen was bei so einem Piratenpad oben links steht? Signet neben Parteiname. Und im zugehörigen Impressum? Na da distanzier dich aber mal wirksam.

Essentiell bedeutet die geforderte Unterlassungserklärung ein 'verpiss dich aus unseren Arbeitsmitteln, sonst...' - ja, sonst was?

10. Die Strafandrohung

(..) einer Vertragsstrafe, deren Höhe bei einem schuldhaften Verstoß von der Piratenpartei Deutschland, vertreten durch den jeweiligen Vorstand, nach billigem Ermessen festzusetzen ist
Ein falscher Edit im Wiki, und der Bundesvorstand hat dich an den Eiern. Und zwar komplett. Nicht deine Parteimitgliedschaft. Oder dein Pöstchen als Rechnungsprüfer im Ortsverband Vilsbiburg. Oder deine AG Leitung. Sondern schlicht deine wirtschaftliche Existenz. Wer braucht Selbstverwirklichung in der Maslow'schen Bedürfnispyramide, wenn du kein Dach mehr über dem Kopf hast? Tja. Hättste mal nicht den Blankoscheck unterschrieben. Warum du ihn unterschrieben hast ist deine Privatsache, das interessiert zu dem Zeitpunkt erstmal keinen mehr.
Du kannst natürlich dagegen klagen. Sofern du dir bei nem Streitwert von – aus der Luft gegriffen aber realistisch und nach oben offen – 50.000€ überhaupt nen Anwalt leisten kannst. Die Koffer der Partei sind prinzipiell erstmal größer.

Ja, ich sehe wieviel humaner so eine Abmahnung gegenüber einem Parteiausschlussverfahren ist.

11. Die Gleichbehandlung

Ich muss nicht extra betonen, dass kaum eine andere AG entsprechende Hinweise auf ihren Wikiseiten hat. Oder?
Der reineditierte Allgemeine-AG-Banner wird auf keiner anderen Seite verwendet (Stand: Sonntag, 04:50 Uhr). Die AG Waffenrecht hat einen eigenen Hinweis. Aber die AG Justizpolitik, die AG Inklusion und — huch — die AntiAtomPiraten natürlich nicht. (Und nein, deren Programm ist nicht identisch mit dem beschlossenen Positionspapier)

12. Die Verhältnismäßigkeit

Trifft sich echt klasse dass man nicht den Weg einer Ordnungsmaßnahme genommen hat. Denn die müsste eventuell von einem Schiedsgericht geprüft werden, und das könnte feststellen dass die Ordnungsmaßnahme gar nicht verhältnismäßig sei (vgl. BSG 2011-04-11-3 Seite 6 Mitte). Das wäre natürlich doof. Dann lieber eine Abmahnung die erstmal nicht geprüft wird, und die man erstmal wegen allem ausstellen kann.

Verhältnismäßigkeit bedeutet Geeignetheit, Legitimer Zweck, Erforderlichkeit, Angemessenheit.Eine Unterlassungserklärung ist selbstverständlich geeignet, und die stete Nutzung des Worts 'Pirat' ist ja so verwirrend, da ist der Zweck definitiv auch legitim.

Die Erforderlichkeit hat sich schon deshalb erledigt weil ja eine Abmahnung stets ein milderes Mittel ist als die mildeste Ordnungsmaßnahme. Und die Angemessenheit im engeren Sinn ist natürlich total erfüllt, weil der Maulkorbeffekt und die folgende stete wirtschaftliche Abhängigkeit von Gnaden der Partei ja überhaupt nicht krass nachteilhaft gegenüber einem einzelnen Mitglied ist.

Montag, 6. August 2012

Alles Gute...

Geburtstagsgeschenk mal ander5:
Zur Feier des Tages gibts ein Geschenk von mir an die Partei.

Es steht ja ein Liquid-Feedback 2.0-Update vor der Tür. Ob es nun wirklich kommt oder nicht steht ja noch nicht fest. Aber ich hab in den letzten Tagen trotzdem mal ein bischen rumgecodet. Denn in Liquid-Feedback 2.0 gibts eine mir wichtige Funktion nicht mehr - das Auto-Ablehnen. Daher...

Auf http://autoablehnen.flamefestival.de/ weiterlesen.

Donnerstag, 2. August 2012

Antrag auf Mitgliederdaten

Ich habe eben beim Bundesvorstand folgenden Antrag eingeworfen:

Hallo lieber Bundesvorstand.

Ich bitte um eine Kopie des aktuellen Mitgliederverzeichnisses, um einen
Satzungsänderungsantrag nach §12 Abs 1 Satz 2 Bundessatzung organisieren
zu können.

Hierzu benötige ich von sämtlichen Mitgliedern
- Vorname
- Name
- Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort)
sowie, soweit vorhanden,
- E-Mail-Adresse

Auch nichtzahlende Mitglieder sollen eingeschlossen sein, da ich diese
ggf. zu einer Zahlung überreden kann.

Die Rechtsgrundlage ist unter anderem dem Rechtsgutachten der JBB
Rechtsanwälte zum Klarnamen-Liquid zu entnehmen (Seite 14 Absatz 2):
"Insbesondere besteht anerkanntermaßen ein Anspruch der
Parteimitglieder auf Offenlegung der Mitgliederlisten {Klein, in:
Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 64. Ergänzungslieferung 2012,
Art. 21 Rn 330; Waldner/Wörle-Himmel,\n: Sauter/Schweyer/Waldner, Der
eingetragene Verein, 19. Auflage 2010, Erster Teil, Darstellung des
Vereinsrechts, Rn. 336). Das ergibt sich einerseits aus § 28 Abs. 9
S. 3 BDSG, der nur die Übermittlung der nach § 28 Abs. 9 BDSG
verarbeiteten Daten an Personen oder Stellen außerhalb der Partei von
der Einwilligung des Betroffenen abhängig macht."
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/6/6d/LQFB_Neuausrichtung_LV_Berlin_-_Anfrage_an_die_DS_Aufsichtsbeh%C3%B6rde_-_2012-7-31.pdf
Zumindest vom Landesverband Berlin wird diese Auffassung nicht bestritten.

Ich bitte um Zusendung in einem leicht weiterzuverarbeitenden CSV- oder
XML-Format bis zum 16.08.2012.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Gerstel

(Eine Herausgabe an einen Treuhänder genügt übrigens nicht, und ja, ich darf die Mitgliederliste auch elektronisch verlangen. Quelle)

Ziele und Nicht-Ziele des Antrags sind hoffentlich offensichtlich und selbsterklärend.

Der LV Berlin sieht jedenfalls scheinbar keine bedeutenden Probleme Mitgliederdaten herauszugeben. Frühere Bundesvorstände vertraten da eine leicht vollständig gegenteilige Auffassung - auch für die Herausgabe an Mitglieder. Mal sehen was der aktuelle BuVo dazu so meint.

Und wenn das Ende vom Lied ist, dass der Bundesvorstand empfiehlt den Mitgliedern einer Herausgabe der Mitgliederdaten explizit auch in solchen Fällen zu widersprechen (was rechtlich möglich, aber vermutlich in der Mitgliederverwaltung aktuell nicht vorgesehen ist), und eine entsprechende Klausel ihren Weg in den Mitgliederantrag findet (hier anklicken um...), dann wäre das doch auch ein schönes Ergebnis.


Nachtrag

So akademisch wie es aussieht, ist das Thema übrigens nicht: Dem LV NDS lag bereits ein entsprechender Antrag vor, und er wurde vom dortigen Vorstand abgelehnt. Ob der Antrag dort in die Verlängerung geht ist mir gegenwärtig nicht bekannt.

Damit ist der aktuelle Stand: Ein Landesverband Pro, ein Landesverband Contra.

Offene Fragen: Was macht der Bundesverband? Was unternimmt NDS um Mitgliederdaten zu schützen, für den Fall dass das Teil in die offizielle Verlängerung geht?

Nachtrag 2 (23.08.2012)

Der Bundesvorstand hat den Antrag abgelehnt. Es gibt folgende Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten der Partei:
Dieser Antrag ist abzulehnen, da eine Herausgabe von Mitgliedsdaten
nur bei Verweigerung der Umsetzung der Minderheitenrechte nach § 37
BGB nach einer entspr. gerichtlichen Verfügung gerechtfertigt wäre.
Und dann auch nur unter Auflagen, die es als genügend sicher
erscheinen lassen, dass die Daten nur für diesen Zweck einmalig
verwendet werden.

Die angebotenen "Zitate" aus der Rechtsliteratur halte ich für nicht
vereinbar mit den Schutzrechten der Mitglieder insbes. nach § 3 Abs. 9
BDSG.

Das Zitat zu Sauter Rn. 330 bezieht sich auf eingetragene Vereine.
Hier besteht idR eben kein Bedarf daran, dass die Mitglieder anonym
bleiben wollen, zB sind Mitgliedslisten in Vereinen die Regel. Dies
ist bei Parteien anders, da die Mitgliedschaft in einer Partei ein
besonders schützenwertes Datum ist. Mir ist auch keine Partei bekannt,
die Mitgliederlisten verteilt.

Morlok Rn 112 sieht zB nur die eine Veröffentlichung von Namen der
Vorstandsmitglieder vor, da die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf habe
zu wissen, mit wem sie es zu habe.

Das Gutachten der JBB-Kanzlei ist für mich ohne Relevanz, da es mMn
eine Mindermeinung vertritt und keinesfalls eine ausführliche
rechtliche Würdigung erlangt hat.

Im Übrigen ist der Zweck nach § 28 BDSG leicht durch organisatorische
Maßnahmen zu erfüllen, einer Herausgabe der Daten bedarf es dazu
nicht. Auf §43 BDSG weise ich ausdrücklich hin.

Mit freundlichen Grüßen

Piratenpartei Deutschland
Datenschutzbeauftragter
Die Einschätzungen des Datenschutzbeauftragten sind zwar an verschiedenen Stellen fehlerhaft (beispielsweise sind Parteien auch nur besondere Vereine, die von JBB vertretene Meinung hingegen gerade keine Mindermeinung - dann wäre die ganze Debatte ja nur akademisch - sondern bestenfalls strittig. vgl. BeckOK GG Art. 21 Rn 143; Maunz/Dürig, GG Art 21 Rn 330), aber stimmen meiner Meinung nach im Ergebnis.

Als Reaktionen auf den Antrag und den Blogbeitrag wurde mir zugetragen, dass auch der Landesverband Thüringen einen Antrag auf teilweise Herausgabe der Mitgliederlisten bekommen hat. Das Ergebnis: Antrag abgelehnt. Eine ähnliche Anfrage hat der Landesverband Hessen ebenfalls erfolgreich abgeblockt.

Das Ziel meines Antrags jedenfalls wurde erreicht: Der aktuelle Bundesvorstand hat klar Stellung bezogen und hat mit der obigen Stellungnahme auch den Landesverbänden eine Referenz an die Hand gegeben, die sie zukünftigen Antragstellern vor den Latz knallen können.

Sollte so ein Fall dann mal vor ein Schiedsgericht wandern, kann die Argumentation aus NVwZ 1993, 1127 (Beschluß des CDU-Bundesparteigerichts vom 07.09.1992) eine hilfreiche Prüfungsvorlage sein. Bis dahin gilt: Die Mitgliederdatenbank ist voll, aber zu. Adress-Sammler müssen leider draußen bleiben.