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Mittwoch, 20. Mai 2015

Wiedereintrittswelle

Der Trend ist ungebrochen. Zeit die Vorhersage anzupassen. Der Absturz am Ende wurde durch den LV Bayern verursacht, der jetzt die Nichtzahler von 2012 (!) rausgeworfen hat.

Mittwoch, 28. Januar 2015

Institutionalisierter Blindflug II

Ein Nachtrag zu Institutionalisierter Blindflug

Finde das Muster in den Mitgliederzahlen:
  09.01.2013  M = 33,570
  05.01.2014  M = 29,601 (- 3,969)
  05.01.2015  M = 23,813 (- 5,788)
Gut, dass ich nicht den angegebenen Wert der zahlenden Mitglieder zum Jahresbeginn anschaue (wie von einigen Kommentaren gewünscht). Denn dann:
  2013: S = ~20,000
  2014: S =  ~5,000
  2015: S =     713
Kann man drehen und wenden wie man will: Die Partei hat ein Problem. Oder man macht es wie der Bundesvorstand, und ruft nach der Wiedereintrittswelle die "Synergie-Implosion" aus.

Zusammen mit dem letzten Blogpost hatte ich im September diese Grafik getwittert: Obwohl ich dafür einige blöde Kommentare einstecken durfte, habe ich den Abstieg wohl doch zu konservativ eingeschätzt: Aktuell sind wir der Vorhersage etwa 4 Monate voraus.

Spannend wird es nochmal in den nächsten Monaten, wenn der Bundestag den Parteienrechenschaftsbericht 2013 veröffentlicht. Die Partei veröffentlicht diesen nicht mehr selbst, da zuviel Transparenz ungesund ist. 2013 ist das erste Jahr nach Peak Pirate, das erste Jahr des wir-wollen-es-nicht-wahrhaben-Niedergangs. Dann wird sich die Das-stimmt-schon-alles-Weiter-so-Brigade etwas neues einfallen lassen müssen. ¯\_(ツ)_/¯

Mittwoch, 24. September 2014

Institutionalisierter Blindflug

Disclosure Statement: Der Autor ist nicht links, nicht rechts, sondern sitzt seit etwa 2 1/2 Jahren dem Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland vor. Zwar hat er kein besonderes Hühnchen mehr mit irgendwelchen Vorständen zu rupfen, aber andererseits hat er sich noch nie ein Blatt vor den Mund genommen. Er erwartet ohnehin schon lange nicht mehr, dass sich nach einer kurzen Empörung irgendetwas ändern würde. Zudem sind die hier vorgestellten Zahlen unabhängig davon, wer gerade das Ruder in der Hand hat.
Lesezeit: ~20 Minuten. Tl;dr: Mitgliederschwund, aber keine Konsolidierung und keine Wiedereintrittswelle. Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt.

"Ich wurde heute auch gefragt ob wir einen Exodus an Mitgliedern haben, also einen dramatischen Mitgliederschwund. Das kann ich so nicht sehen. Wir haben seit Jahresanfang 700 Mitglieder die ausgetreten sind, 500 Mitglieder die eingetreten sind. Das ist zumindest das was ich von der Bundesgeneralsekretärin an Zahlen bekommen hab aus unserem Mitgliederverzeichnis. Und das zeichnet jetzt irgendwie nicht das Bild von 'alle laufen weg'." Stefan Körner, Vorsitzender des Bundesvorstands, 22.09.2014

Wie steht es um die Piratenpartei, genauer ihre Mitgliederzahlen? Warum schreibt die böse Presse aktuell von einem Mitgliederschwund? Wie ist es vereinbar, dass gefühlt die Leute reihenweise austreten, Parteigremien und -positionen handlungsunfähig, unter- oder gar nicht besetzt sind, wenn doch alles in Ordnung ist? Nicht nur ist alles in Ordnung – Nein! – die Rede ist sogar von einer Wiedereintrittswelle, einem Mitgliederzuwachs, sogar einer Steigerung der Zahl der Aktiven um 5% seit der Wahl des neuen Bundesvorstands. Und von einem Mitgliederschwund könne gar nicht die Rede sein, es handele sich bestenfalls um eine Konsolidierung der Mitgliederdatenbank, da es so viele Nichtzahler gibt.

Ich möchte euch in diesem Blogpost zeigen, wie diese Aussagen miteinander vereinbar sind, warum man aus denselben Zahlen so unterschiedliche Schlüsse ziehen kann, und wie es wirklich um die Zahl der Parteimitglieder bestellt ist.


Mitgliederschwund? Irrelevanter Graph von Fantasiedaten? Indiz einer Systempresseverschwörung? Quelle

Dafür müssen wir aber zunächst klären was wir meinen wenn wir von "Mitgliederzahlen" reden.
Prinzipiell müsste die Welt doch ganz einfach sein: Es gibt 7 Milliarden Menschen auf dem Planeten. Jeder Mensch ist entweder Mitglied in der Partei, oder nicht. Wunderschön digital. Drinnen oder draußen. Piraten lieben es einfach. Es gibt also zwei Populationen. Um von außen reinzukommen, muss man einen Antrag ausfüllen und den Mitgliedsbeitrag zahlen. Um von innen rauszukommen muss man austreten oder rausgeworfen werden. Nur ist die Realität natürlich nicht so einfach; es gibt noch einen dritten Status: den Nichtzahler. Das sind Mitglieder, die mindestens 3 Monate mit ihrem Mitgliedsbeitrag in Rückstand sind. Um Nichtzahler zu werden, muss man Mitglied gewesen sein, und dann, wie der Name sagt, nicht zahlen. Wenn man dann zahlt wird man wieder Mitglied, und wenn man lang genug nicht zahlt, wird man irgendwann rausgeworfen. Piraten lieben es eben auch kompliziert.

Mit diesem Wissen sollte nun die Frage "Wieviele Mitglieder hat die Partei?" ziemlich einfach beantwortbar sein. Und diese Frage wird auch regelmäßig beantwortet. In jeder Bundesvorstandssitzung (z.B. auf der vom 11.09.2014, Zeile 100) wird die Zahl der Mitglieder verkündet. Ich nenne diese Mitgliedermenge mal M.
M ist definiert als die bundesweite Zahl aller Mitglieder, eingeschlossen alle Nichtzahler. Für M haben wir die beste Datenbasis, mit Werten zurück bis 2006. Zeichnet man M auf, ergibt sich folgendes Bild:

Es ist offensichtlich, dass es mit M bergab geht. Am 09.01.2013 war M = 33,570, am 05.01.2014 war M = 29,601, und am 23.09.2014 war M = 26,276. Es braucht kein Genie um festzustellen dass M im Vorjahr um 3,969, und in diesem Jahr sogar noch etwas schneller, um 3,325 gefallen ist. M berücksichtigt unterjährige Eintritte und explizite Austritte. Laut M hat die Piratenpartei im Jahr 2014 absolut 3,325 Mitglieder verloren. Akzeptiert man M als aussagekräftige Zahl, dann muss man sich einen dramatischen Mitgliederschwund eingestehen.

Dazu ist man natürlich nicht bereit. Also muss etwas mit M nicht stimmen. Und völlig klar: M beeinhaltet auch die Nichtzahler. Also die, die nie wirklich eingetreten sind. Die, die keine Beiträge zahlen. Die, die mal jemand anmahnen müsste. Aber eben auch die, die sich ohne eine explizite Austrittserklärung verabschieden. Entsprechend wird also argumentiert, dass M eine irrelevante Messgröße sei: Es komme schließlich auf die Zahl der zahlenden Mitglieder an.

Also definieren wir die Mitgliedermenge S als die bundesweite Zahl aller stimmberechtigten (zahlenden) Mitglieder. Mit S wird es schwieriger. Es gibt keine regelmäßige Veröffentlichung dieser Zahl. Sie wird grundsätzlich nur um Parteitage herum thematisiert. Es gibt wenige historische Werte auf Bundesebene, und einige, aber auch wieder nur vereinzelte, Messpunkte auf Landesebene. Für den Zeitraum vor November 2012 gibt es überhaupt keine Daten. S verhält sich auch weniger schön als M. S hat einen deutlichen Jahreszyklus: Am Anfang jedes Jahres geht S auf ein Minimum, da viele Mitglieder noch nicht bezahlt haben. Anschließend steigt S über das Jahr langsam und stetig, oder, wenn Parteitage stattfinden, durchaus auch mal sprunghaft. Alleine eine Zunahme von S bedeutet deshalb natürlich nicht, dass plötzlich mehr aktive Mitglieder da wären. Parteitage sind über das Jahr verstreut, und nie an denselben Terminen. Jahresendwerte für S sind nicht herauszufinden, obwohl sie aus der Mitgliederdatenbank herauslesbar sein müssten. In den Rechenschaftsberichten (welche zu finden eine separate Herausforderung darstellt) taucht sie nicht auf. Eine offizielle Statistik gibt es nicht. Eine offizielle Grafik gibt es nicht. Nur dank der unermüdlichen Arbeit von einigen wenigen, die die historischen Daten für M und S zusammengetragen haben, kann man auch diese darstellen. Und weil diesen Schritt bisher noch niemand gemacht hat, gibt es hier – als exklusive Erstveröffentlichung – die Entwicklung von S:

Die wilde Auf- und Abfahrt von S ist klar zu erkennen. Auch der langsame unterjährige Anstieg ist schön sichtbar. Und auch einige Bewegungen, die eigentlich nicht sein dürften: Zum Beispiel sind bis Mai 2013 sehr viele, sehr starke Abwärtssprünge zu sehen. Der Mitgliedsbeitrag ist am Jahresbeginn fällig, und ein Mitglied kann kaum während des Jahres in Verzug kommen. Wenn S sich nach unten bewegt, dann eigentlich nur durch Austritte. Aber Austritte in dieser Größenordnung? Ob das diese Konsolidierung ist? Die Korrektur eines Mitgliederfehlbestandes? Da M sich nicht mitbewegt hatte, ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass erst ab diesen Zeitpunkten geprüft wird ob ein Mitglied überhaupt stimmberechtigt ist, und die Anlaufschwierigkeiten sich in der Grafik niederschlagen. Um November 2013 ist nochmal ein Ausreisser nach unten zu sehen. Der Grund hierfür liegt im Landesverband Niedersachsen. Zeitweise wurden dort lediglich 50 stimmberechtigte Mitglieder geführt, anstatt der sonst angegebenen ca. 1,200 Mitgliedern. Daher die punktuellen Abstürze. Berücksichtigt man diese Effekte, kann folgendes abgelesen werden:

Da S sich über das Jahr entwickelt, macht es keinen Sinn die absoluten Werte von S unterjährig zu vergleichen. Stattdessen kann man sich an die Jahresendwerte halten. Ausgehend von der, ab der 2. Jahreshälfte 2013 sichtbaren, essentiell linearen Entwicklung von S und der bisherigen Entwicklung von S im aktuellen Jahr, kann man für den 31.12.2014 S = 10,543 vorhersagen (in schwarz angezeichnet). Das klingt auch durchaus realistisch, insbesondere da weder große Wahlen noch ein weitere Bundesparteitag ansteht. Am 30.12.2013 war S = 12,912. Das entspräche einem Mitgliederschwund von 2,369 stimmberechtigten Mitgliedern im Jahr. Laut der S-Prognose hat die Piratenpartei in den ersten 9 Monaten des aktuellen Jahres also 1,777 stimmberechtigte Mitglieder verloren.

Nun sind Voraussagen immer unzuverlässig, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen. In der freien Wirtschaft hat man das auch schon gemerkt, und den Periodenvergleich erfunden (in blau angezeichnet). Ausgehend vom letzten Messwert S = 9,053 am 23.09.2014 und S = 11,624, dem Wert vom 23.09.2013, muss man von 2,571 verlorenen Mitgliedern im Jahresmittel ausgehen, das entspräche einem Abgang von 1,928 stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Jahr.

"Es ist in der Tat eine Forderung die öfter an die Verwaltung herangetragen wird, dass wir unsere Mitgliederzahl mal konsolidieren, eben weil wir eine Zahlerquote von 34% haben. Natürlich kann man mir jetzt einen Strick draus drehen, wenn ich sage, die Austritte sind alle dieser Konsolidierung zu verantworten, aber das ist tatsächlich ein Ziel auf das die Verwaltung hinarbeitet."
Stephanie Schmiedke, Bundesgeneralsekretärin, 22.09.2014

Vielleicht kommt ja noch der Konsolidierungsprozess. Nichtzahlende Mitglieder werden angemahnt, dadurch reaktiviert, die Abweichungen zwischen M und S minimiert und die Parteikasse gefüllt. Wenn wir aber die Zahlen für M und die Zahlen für S haben, dann sollte der Konsolidierungsprozesses doch wunderbar in der historischen Zahlerquote S geteilt durch M sichtbar werden:

Tja. Die Piratenpartei arbeitet seit vielen Jahren am Konsolidierungsprozess. Wirkliche Fortschritte gibt es nicht. Ja, die Zahlerquote steigt; sie kann aber auch nicht anders. Für eine fallende Zahlerquote müsste S fallen oder M steigen und S gleichbleiben. Beides ist nicht möglich: S fällt nicht (wie schon beschrieben), und wenn M steigt, dann steigt S um die gleiche Zahl, da Neumitglieder ihren Beitrag zahlen müssen. Im historischen Rückblick des Konsolidierungsprozesses wurde am 23.09.2014 (34.4% Zahlerquote) erstmals im Jahr der Stand vom 10.07.2013 (34.4%) erreicht. Wir hinken also im Jahresvergleich mehr als 2 Monate hinterher. Im Gegensatz zu 2013 steht aber kein Bundesparteitag mehr an. Der Konsolidierungsprozess bedarf entweder dringend selbst einer Konsolidierung, oder er ist einfach nur ein Wunschtraum.

Drei verschiedene Methoden, alle basierend auf offiziellen Zahlen, zeigen also jeweils einen Abgang von 3,325 Mitgliedern (M), beziehungsweise 1,777 (S-Prognose) und 1,928 (S-Periodenvergleich) stimmberechtigten Mitgliedern. Der Bundesvorstand hingegen stellt einen Abgang von 200 Mitgliedern fest. Die kritische Basis vermutet sogar ein Pressemärchen. Wie passt das zusammen?

Ich vermute drei überlappende und sich gegenseitig bedingende Ursachen.

Irreführung

Die veröffentlichten Mitgliederzahlen sind irreführend. Die Praxis zwei Zahlen zu veröffentlichen ist zwar grundsätzlich in Ordnung, führt aber zu Folgeproblemen. Im Wiki werden uralte Zahlen verbreitet. Nur M wird regelmäßig auf Bundesebene veröffentlicht, ist aber eine ungeeignete Metrik. Eine regelmäßige Veröffentlichung von S gibt es nicht. Schlimmer noch, S lässt sich meist nur aus alten Landeswerten zusammensetzen, Bundeswerte gibt es nur wenige Male im Jahr. Wenn es diese Werte gibt, dann werden sie bei Bedarf herausgegeben. Einen verlässlichen Jahresendwert gibt es nicht. Wer 'Irreführung' für ein unpiratiges Wort (was auch immer das sein mag) hält, der möge stattdessen 'Intransparenz' lesen.

Selbstbetrug

Diese Praxis der Zurückhaltung von Information (und ich unterstelle keine Absicht, sondern stelle nur fest was passiert) ermöglicht Selbstbetrug. Die Mitgliederzahlen fallen? Dann sind es falsche Zahlen. Oder veraltete Zahlen. Oder sie fallen möglicherweise, aber es gehen ja nur die Nichtzahler. Oder sie fallen gar nicht, weil ja Effekte X, Y und Z nicht berücksichtigt sind.
Dummerweise hört dann gerade hier die kreative, widersprechende Kritik auf. Hier müssten die eigentlichen Fragen erst anfangen: Warum werden Zahlen veröffentlicht, mit denen niemand etwas anfangen kann? Warum wird in der Bundesvorstandssitzung quasi rituell die Mitgliederzahl M vorgelesen, wenn anschließend M nicht benutzt werden darf, da es ja falsche Zahlen sind? Warum gibt es keine geordnete Veröffentlichung von S? Die Veröffentlichungs- und Berechnungspraxis von S hilft dem Selbstbetrug: Unterjährig kann S praktisch nur zunehmen, ein Mitgliederschwund ist quasi ausgeschlossen. Und zwischen den Jahren fällt S selbstverständlich. Da darf man dann natürlich erst recht keinen Mitgliederschwund herauslesen. Lehnt man jetzt also auch noch Jahresendvergleiche ("Schnee von gestern!") und Periodenvergleiche ("Berücksichtigt nicht verschiedene Parteitagstermine!") ab, ist S die perfekte Metrik um sich selbst zu belügen.
Die im Wiki unregelmäßig veröffentlichten Zahlen sind auch nicht hilfreich: Denn wenn die Zahl-aktualisierer selbst gehen, endet mit ihnen auch der sichtbare Mitgliederschwund.

Realitätsverweigerung

Setzt man sich jedoch hin, und versucht objektiv zu ermitteln was denn nun genau mit der Mitgliederbasis passiert, dann rennt man argumentativ stets gegen Wände. Die Mitgliederzahl sinkt? Das muss Teil des Konsolidierungsprozesses sein. Es gibt keinen Konsolidierungsprozess? Dann sind deine Zahlen falsch. Die Zahlen sind richtig? Dann ist der letzte Bundesvorstand schuld. Den Zahlen nach verschwand die Hälfte eines Landesverbandes nach der Wahl des neuen Bundesvorstands? Dann ist Twitter nicht das richtige Medium um darüber zu reden. Alternativ bist du auch einfach nur doof oder ein linksextremistischer Troll. Dein Landesverband hat sich in Luft aufgelöst? Das waren sowieso alles die falschen Leute, und damit können die richtigen Leute endlich wieder eintreten.

Manchmal ist die Wahrheit hart: Es gibt einen Mitgliederschwund. Es gibt keine Konsolidierung. Es gibt keine Wiedereintrittswelle, und selbst wenn es eine Wiedereintrittswelle gäbe, dann handelt es sich mehr um ein eingehendes Wellchen, welches der Ebbe nichts anhaben kann.

Ich unterstelle niemandem dass er/sie vorsätzlich irreführen will. Oder sich selbst betrügen will. Oder sich der Realität verweigern will. Alle drei Ursachen sind miteinander verwoben und auch jeweils Symptome der anderen beiden. Ich fasse das mal in einem Begriff zusammen:

Institutionalisierter Blindflug

"Wir könnten dort drei Monate lang Pläne machen und nach drei Tagen sind sie wieder hinfällig. In der Politik kann man eigentlich gar nicht groß anders als zu schauen: Wie ist die aktuelle Entwicklung — und dann jeweils das Beste draus machen."
Michael Ebner, Beisitzer im Bundesvorstand, 22.09.2014

Diese Betriebsblindheit ist symptomatisch für diese Partei. Entscheidungen werden grundsätzlich in Unkenntnis der Faktenlage getroffen. Dass Entscheidungen im Regelfall auf Fakten basieren sollten, hat sich nicht herumgesprochen. Relevante Fakten werden durch Scheintransparenz ersetzt. Seit jeher wird in Bundesvorstandssitzungen – ebenfalls rituell, quasi als piratiger Transparenz-Zauberspruch – der Kontostand vorgelesen. Eine sinnvolle Kenngröße? Nein, natürlich nicht. Mein Kontostand sagt mir nicht, ob mir dieses Geld gehört. Das würde in einer Bilanz stehen. Die Zahl sagt mir nicht wie es der Partei geht. Das würde in einer Gewinn- und Verlustrechnung stehen. Die Zahl sagt mir nur dass ich soviel Geld auf dem Konto habe. Die Liquidität ist also gesichert. Zumindest für heute. Hurra. Und eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung? Die Partei bezahlt ja auch einen Wirtschaftsprüfer. Was prüft der zur Zeit so? Naja, nach 2011 gibt es dazu keine Informationen mehr auf Piratenseiten. Interesse dafür muss auch nicht bestehen: schließlich wissen wir den Kontostand. Und solange Geld auf dem Konto ist, können wir uns alles leisten.

"Könnte man bestimmt, nur was würde es uns bringen?
Jürgen Grothof, Beisitzer LV Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 auf die Nachfrage ob man denn die Zahlen der stimmberechtigten Mitglieder auch regelmäßig veröffentlichen könne

Das Muster wiederholt sich immer und immer wieder. In Firmen und größeren Institutionen gibt es Gremien, die dieser Betriebsblindheit entgegen stehen sollen. Bei den Piraten ist sie aber immanentes Programm. Konsequent und auf allen Ebenen. Und daran wird auch dieser Blogpost nichts ändern. Warum werden die Ursachen der Wahlschlappen nicht auf Parteitagen debattiert? Weil das unangenehm wäre. Und unangenehme Fakten verdrängt man lieber. Leute, die auf die Probleme zeigen, werden als Teil des Problems begriffen. Betriebsblindheit ist hier nicht ein unerwünschter Nebeneffekt eines Gesamtprozesses, sondern systematisch Teil der piratigen Governance.

Ein schönes Beispiel: Am Jahresbeginn entschied der Bundesvorstand den PShop, quasi den bundesweiten Wahlkampfmerchandising-Laden der Partei, zu schließen. Er legte eine Rechnung vor, die zeigte dass der PShop nicht rentabel war, und die Partei draufzahlen müsste. Es folgte große Unzufriedenheit in der Basis. Dann wurden die Zahlen angezweifelt. Der Shop blieb aber geschlossen. Der neu gewählte Bundesvorstand beschloss den Shop wieder zu öffnen. Der Bundesschatzmeister legte dem Beschlussantrag eine Rechnung bei, die zeigen sollte wie der PShop rentabel betrieben werden kann. Im Gegensatz zur früheren Rechnung des Bundesvorstands wurde nun davon ausgegangen dass Wahlkämpfe nicht mehr nur sporadisch auftreten, insbesondere von externen Wahlterminen abhängen. Stattdessen wird ein stetes Geschäft angenommen. Wer sich diese Tabelle genauer ansieht (und von der Durchmischung von Gewinn- und Verlustrechnung und Cash flow statement nicht abgeschreckt wird) wird feststellen, dass die zukünftige Gewinnrechnung von einer regelmäßigen Vereinnahmung von 10,000€ 'ausstehende Zahlungen' ausgeht. In anderen Worten: Kunden sollen dieselben alten Rechnungen ständig neu zahlen. Natürlich Unsinn, wie jeder, der schonmal eine Rechnung bezahlt hat, bezeugen kann. Aber nach dieser Rechnung (und nur dank dieser Rechnung!) soll der PShop schwarze Zahlen schreiben. Das gewünschte Ergebnis ist da. Und das ist alles was zählt.

Die Zahlen hinterfragen? Könnte man bestimmt, nur was würde es uns bringen?

Quellen: Mitgliederzahlen von https://github.com/sbeyer/Piratistiken ergänzt um die letzten Werte von https://twitter.com/H3rmi/status/514328939226202112 wie folgt nachbearbeitet: Für stimmberechtigte Mitglieder in Landesverbänden wurden Werte unter 10 verworfen. Zeitpunkte ohne Messwerte wurden jeweils durch den zuletzt bekannten Wert des Landesverbands befüllt. Graphen wurden mit R erstellt, Code. Die genaue Definition um den Mitgliederstatus und der Stimmberechtigung ist natürlich noch minimal komplizierter als hier dargestellt, interessiert aber niemanden. Bei der Ermittlung von S können Artefakte auftauchen, z.B. können Umzüge zwischen den Landesverbänden in Verbindung mit veralteten Informationen zu einer temporären Doppel- bzw. Nichtzählung von Mitgliedern führen. Auch das interessiert niemanden und ist für den Langzeittrend unerheblich.

Montag, 21. Oktober 2013

Zur Skalierbarkeit der Schiedsgerichtsbarkeit

Als ich am 29. April 2012 in das Bundesschiedsgericht wiedergewählt wurde, bin ich - naiv wie ich bin - davon ausgegangen dass es grundsätzlich so weiterginge wie bisher: Regelmäßige kurze Telefonkonferenzen, in denen wir ein paar Fälle in Ruhe und mit Bedacht bekaspern können um anschließend eine wohlformulierte Entscheidung zu treffen.
500 Tage später sieht die Geschichte jedoch geringfügig anders aus. Hat das vorherige Bundesschiedsgericht noch eine Rekordzahl von 18 Entscheidungen bearbeitet, lautet diese Zahl für das aktuelle Bundesschiedsgericht aktuell 65, und 9 weitere Verfahren sind noch offen. In Bildern gefasst sieht das so aus:



Nicht erfasst sind Fälle, die wir noch vor der Eröffnung durch persönlichen Einsatz wegschlichten konnten. Und als ob das noch nicht genug wäre haben viele Richter auch noch 'Nebenjobs' in der Partei. Sei das ein Mandat mit zugehörigen abendlichen Ausschusssitzungen oder eine Beauftragung oder einen Listenplatz mit den damit verbundenen Wahlkampfverpflichtungen.

So kann es nicht weitergehen


Unter dem Druck und den neuen Anforderungen hat sich das Schiedsgericht im Laufe des letzten Jahres gewandelt. Statt Fälle auf einer Mailingliste zu sammeln haben wir dank der IT des LV BaWü ein eigenes Ticketsystem bekommen. Post-Eingang und -Ausgang werden über die stets hilfreiche Bundesgeschäftsstelle abgewickelt. Statt alle Fälle vollständig gemeinschaftlich zu bearbeiten setzen wir stark auf die vorbereitende Leistung jeweils eines Berichterstatters. Damit der Berichterstatter seine Arbeit macht, haben wir intern noch einen Zweitkorrektor eingeführt, dessen Aufgabe ist es den Berichterstatter anzuschieben. Auf Sitzungen werden alle Verfahren kurz angesprochen damit nichts untergeht. Als Ergebnis werden die Verfahren dort im Stakkato abgearbeitet. Urteilstexte werden manchmal immer noch gemeinschaftlich in der Sitzung verfasst, aber eigentlich hoffen alle darauf dass der Berichterstatter eine unterschriftsfertige Version vorlegt. Für die Ausfertigung sind wir von der handgestrickten DTP-Variante abgerückt und verwenden jetzt eine selbstentwickelte LaTeX-Vorlage. Kurzum: Wir haben intern das Schiedsgericht schon auf einen höheren Durchsatz optimiert. Nicht ohne Nachteile: Wir können nicht immer alles in der Genauigkeit erforschen und ausformulieren, wie wir es gerne täten. Und die Leute arbeiten sich natürlich ab, und an vielen Stellen macht sich Amtsmüdigkeit bemerkbar.
Im November soll nun also ein neues Bundesschiedsgericht gewählt werden. Wie werden sich die Fallzahlen weiterentwickeln? Zwar kann argumentiert werden, dass ja aktuell alles nur am Wahlkampf liegt - und ja, viele Anrufungen beschäftigen sich mit Kandidatenaufstellungen. Andererseits ist der bisherige Trend in den Verfahrenszahlen streng monotonisch zunehmend. Im nächsten Jahr stehen planmäßig eine Europawahl, drei Landtagswahlen und viel, viel, viel Kommunalzeug an. Jede Menge Streitpotential. Ich glaube nicht dass es auf absehbare Zeit am Bundesschiedsgericht ruhiger wird.

Was tun?


Meine Empfehlung ist es an zwei Stellen anzusetzen: Den administrativen Aufwand und den Personalaufwand reduzieren.
Ersteres ist sehr schnell zusammengefasst: Weniger Papier. Verfahrensbeteiligte bekommen keine von allen Richtern unterschriebene Fassung mehr, sondern nur noch eine elektronische, oder alternativ eine Abschrift. Eine von allen Richtern unterschriebene Fassung wird wie bisher archiviert. Klingt also nicht nach wahnsinnig viel Unterschied, macht aber einiges aus, da das typischerweise an einer Person hängen bleibt.
Die Sache mit dem Personalaufwand läuft auf die Einführung eines Kammersystems hinaus. Aktuell besteht das Bundesschiedsgericht aus (mindestens) 5 Richtern und (mindestens) 2 Ersatzrichtern. Die Idee das Bundesschiedsgericht zu vergrößern machte schon seit ein paar Bundesparteitagen die Runde. Allerdings gab es früher gute Argumente dagegen, nicht zuletzt war die Kandidatensituation nie wirklich wahnsinnig befriedigend. Natürlich, wer will sich schon einen Job ans Bein binden, der viel Arbeit und kaum Anerkennung verspricht. Oder wie ein Pirat es einst beschrieb: Das innerparteiliche Abstellgleis für Altfunktionäre. Typischerweise muss man an Bundesparteitagen geeignete Leute nach vorne zerren, und mit dem was ich eben zum Arbeitsanfall geschrieben habe, wird das nächstes Mal wohl kaum besser werden. Eine Vergrößerung des Bundesschiedsgerichts alleine wird also nicht ausreichen. Davon ab wächst der Selbstverwaltungsaufwand nicht linear mit der Anzahl der Richter im Schiedsgericht: Ein regelmäßiges Treffen mit 10 Richtern zu organisieren ist weit mehr als doppelt so schwer als eines mit 5 Richtern.



Mein Vorschlag ist das Schiedsgericht nur minimal zu vergrößern aber gleichzeitig die Arbeitsgröße durch Aufspaltung in zwei Kammern zu verkleinern. Statt 5 Richtern und 2 Ersatzrichtern würde ich mir 6 Richter und mindestens 2 Ersatzrichter wünschen. Das hätte folgende Effekte:
  • Jeder Richter muss sich nur noch mit (grob) der Hälfte der Fälle befassen.
  • Sitzungen sind kürzer (kleinere Fallzahl) und flexibler (Eine Sitzung pro Kammer, weniger Teilnehmer).
  • Arbeit wird gleichmäßiger auf alle Leute verteilt.
  • Jeder Kammer könnte einer der Ersatzrichter zugeordnet werden, und der andere Ersatzrichter wäre dann Ersatz-Ersatzrichter. Wenn beide Ersatzrichter 'aufgebraucht' sind, bleiben noch alle Richter der jeweils anderen Kammer als Ersatzrichter übrig.
Besonders wichtige Fälle könnten immer noch in der großen Runde bearbeitet werden, wobei dann die Richter entscheiden was 'wichtig' bedeutet. Und Kommunikation oder auch eine Beratung zwischen Kammern ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Und jetzt?


Im letzten Monat entstand aus den Lehren des letzten Jahres Bundesschiedsgericht, aus einer Vielzahl von Kommentaren und aus Anträgen zu früheren Parteitagen der Satzungsänderungsantrag SÄA002.
Dort ist die angesprochene Formal-Foo-Reduktion enthalten, und ausserdem darf das Bundesschiedsgericht durch Geschäftsordnung ein Kammersystem einführen. Einzige Bedingung ist, dass der Bundesparteitag mindestens 6 Richter wählt.

Wenn das mit dem Kammersystem am Ende ein Riesenreinfall wird, kann das BSG das Experiment durch einfache Geschäftsordnungsänderung wieder beenden. Und sollte es doch funktionieren, dann könnte das (vielleicht etwas schöner ausformuliert) zum Standardmodell auf Bundesebene werden.

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Ach wenn wir doch nur einen Länderrat hätten!

Wunschdenken

Ein Länderrat wäre basisdemokratisch legitimiert. Er sorgt so für eine bessere Anbindung der Bundesebene zur Basis.

Realität

Ob ein Länderrat nun basisdemokratischer (oder legitimierter) ist als der Bundesvorstand. ist bestenfalls zweifelhaft. (triviales Beispiel: Bremer Mitglied hat 35-faches Stimmgewicht gegenüber einem NRW-Mitglied)
Und zur 'Basisnähe' hier ein kleines Quiz. Wie heißt der aktuelle Bundesschatzmeister? Und wie heißen die beiden Vertreter deines Landesverbandes im Finanzrat?


Beleg

Stimmberechtigte Mitgliederzahl pro Landesverband
Liste der Finanzratsmitglieder

Wunschdenken

Ein Länderrat sorgt für eine effektive Kommunikation innerhalb der Partei, und fördert damit das produktive Arbeiten. Da der Länderrat basisdemokratisch legitimiert ist, genießt er das Vertrauen der Basis.

Realität

Der Bundesvorstand ist auch durch die Basis legitimiert. Mit dem Ende des Wahlparteitags endet aber regulär auch die moralische Legitimation, denn ab diesem Zeitpunkt fragen sich die Piraten wer denn eigentlich diese neue Despotentruppe gewählt habe. Piraten misstrauen jeglicher Machtkonzentration. Das gilt schon, wenn die Macht nur ansatzweise vermutet wird. Der Finanzrat wurde (durch eine 2/3-Mehrheit) vom Bundesparteitag damit beauftragt Vorschläge für Satzungsänderungen zu produzieren. Als der Finanzrat dann dieser Aufgabe nachkam, hat der Bundesparteitag den Satzungsänderungsantrag SÄA042 abgelehnt, obwohl sich bei drei verschiedenen Finanzratstreffen jeweils die Mehrheit der Anwesenden für diesen Antrag ausgesprochen haben.

Beleg

SÄA042 (BPT 2012.2)

Wunschdenken

Mit einem Länderrat würde ein klar definierter Kommunikationskanal zwischen Bund und Land etabliert. Länder können ihren Anliegen Gehör verschaffen, sich auf Bundesebene einbringen, und die auf Bundesebene gewonnenen Erkenntnisse zurück in die Länder tragen.

Realität

Das letzte Treffen des Finanzrates war nicht beschlussfähig, da weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren. Und das obwohl der Bundesparteitag vor der letzten Sitzung das Beschlussfähigkeitsquorum erst gesenkt hatte. Von insgesamt 7 Treffen des Finanzrats scheiterten 3 vollständig und 1 teilweise an der Beschlussfähigkeit. Das tatsächliche Interesse der Länder an schon existierenden Strukturen, oder aber der Wille zuverlässige Leute in solche zu entsenden, bzw. der Wille der Entsandten sich dort einzubringen scheint also reichlich begrenzt.

Beleg

Protokoll Treffen Finanzrat vom 28.09.2012
Protokoll Treffen Finanzrat vom 25.10.2012
Protokoll Treffen Finanzrat vom 26.02.2013 (ab TOP 3 nicht mehr beschlussfähig)
Änderung der Beschlussfähigkeitsregelung: SÄA017 (BPT 2013.1)
Protokoll Treffen Finanzrat vom 01.07.2013

Und nun?

Für diese Bestandsaufnahme musste ich noch gar keinen konkreten Satzungsänderungsantrag bewerten. Aber falls jemand dazu ein Bedürfnis hat, hier ein super Bewertungsschema: In den meisten Länderräten soll ein Vertreter der JuPis sitzen (oder alternativ ein wilder Umgehungstrick: Ein Bundesparteitag soll ein eigenes Mitglied entsenden, möglichst mit einer unbegründbaren Altersdiskriminierung). Jetzt hat die Partei aber zwei Jugendorganisationen. Also muss schon aus Gleichbehandlungsgründen auch ein Vertreter der zweiten Jugendorganisation rein dürfen. Quintessenz: Wenn ihr mit einem Länderratskonzept, in dem ein(!) Vertreter der grünen Jugend drinsitzt, Bauchschmerzen bekommt (z.B. im verlinkten Vorschlag wegen dem Zugriff auf alle internen BuVo-Materialien, inklusive der internen BuVo-Mailingliste), dann ist das Länderratskonzept grundlegend kaputt.

Donnerstag, 28. Februar 2013

Vorgelebte Gleichstellungspolitik bei der Piratenpartei

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (..) ist Unrecht.
Piratenpartei Deutschland, Grundsatzprogramm
Anzahl der Teilnehmer=2.232; Antworten=2.182; keine Angabe=50;
Angaben in Prozent. männlich: 91.3%. weiblich: 8.7%
Aus der Auswertung der ersten bundesweiten Umfrage der Piratenpartei Deutschland, 2011,
in: Tobias Neumann, Die Piratenpartei Deutschland - Entwicklung und Selbstverständnis, 2011
"Kasperletheater"
"Despotie durch Ausgrenzung"
Klaus von Dohnanyi (SPD), ehem. Bürgermeister Hamburg sowie Thomas Ebermann (Grün-Alternative Liste, GAL)
anlässlich des Einzuges einer reinen GAL-Frauenfraktion in die Hamburger Bürgerschaft 1986

Der Landesverband Berlin hat heute seine Landesliste für die Bundestagswahl 2013 aufgestellt. Und was für eine Liste: die ersten vier Kandidaten auf der Liste sind, ein absolutes Novum in der Piratenpartei, Kandidatinnen.
Die Reaktionen speziell darauf sind, wie nicht anders zu erwarten, gemischt. So wird beispielsweise darauf verwiesen, dass diese Liste ohne Geschlechterquotierung aufgestellt wurde. Und es sei nach Kompetenz und nicht nach Geschlecht gewählt worden. Andere wiederum beschweren sich, dass Männer ungleichbehandelt würden, und eine Quote 50/50 und nicht 43/57 bedeutet hätte. Was mindestens einen Twitterer dazu brachte (als offenkundigen Scherz) für Berlin eine Männerquote zu fordern, und auch aus diversen anderen Kreisen kamen schon ähnliche, jedoch ernstgemeintere Aussagen und Verschwörungstheorien.

Doch bevor sich nun die AG Männer der Piratenpartei aufmacht ein besseres Berlin mit mehr Gleichberechtigung zu fordern, möchte ich kurz ein paar Zahlen und Fakten auf den Tisch legen.

Berlin ist nur eins von 16 Bundesländern

Dank der Landeslistenliste von Käptn_Nemo (Stand: 24.02.2013) lässt sich dank moderner Computertechnik bereits jetzt abschätzen, wie eine mögliche zukünftige Bundestagsfraktion der Piraten in Sachen Geschlechterverteilung aussehen würde:

Die genaue Verteilung hängt von der Fraktionsgröße, und damit von der Zahl der Zweitstimmen ab. Die orangene Linie zeigt an wo die Fraktion mit den aktuell feststehenden Listenkandidaten steht. Der hellorangene Bereich zeigt den insgesamt noch möglichen Spielraum durch die bisher nicht gewählten Landeslisten an. Würden nur noch Männer aufgestellt, würde die orangene Piraten-Linie an den unteren Rand des Bereichs rutschen, würden nur noch Frauen aufgestellt, an den oberen Rand.
Die anderen horizontalen Linien zeigen die Geschlechterverteilung der aktuell bestehenden Bundestagsfraktionen und des gesamten Bundestages zum Vergleich an

Erkenntnisse: Die Piratenpartei befindet sich aktuell in bester Gesellschaft in der konservativen Ecke der Parteienlandschaft. Ohne Diskussion.

Mögliche Rücktritte von Kandidaten sind natürlich nicht berücksichtigt. Ebenso nicht berücksichtigt ist die Unterverteilung zwischen den Landeslisten und die möglicherweise einschlägigen Änderungen im Wahlrecht bezüglich der Vergrößerung des Bundestages; diese würden aber meines Wissens auch die Verteilung nicht ändern, sondern nur die Fraktion schneller wachsen lassen. Hätte Berlin eine reine Männerliste gewählt, wäre die Piratenpartei übrigens nahezu durchgehend unterhalb der CDU/CSU gelandet.

Nun sind die Bundestagswahlen 2013 natürlich nur ein Messpunkt in der Geschichte der Partei. Das darf man doch sicherlich nicht so einfach verallgemeinern. Daher, Punkt 2:

Die Bundestagswahl ist kein Einzelfall

Es ist nicht ganz einfach für sämtliche Landesparlamente die notwendige Datenbasis zu erhalten, da nicht alle Landtage sie überhaupt zur Verfügung stellen. Witzigerweise betreiben hier die vermutet konservativeren (z.B. Baden-Württemberg) Landtage eine offenere Informationspolitik als die anderen (z.B. Berlin). Ich habe mir den Spaß dennoch erlaubt, und mich durch sehr viele Abgeordnetenlisten von Landtagsfraktionen hindurchgezählt.

So sieht es in der Gesamtschau aus:
Die einzelnen Landtage sind jeweils spaltenweise eingetragen, der Bundestag in der letzten Spalte. Berücksichtigt sind alle Fraktionen in der aktuellen Besetzung. Die Durchschnittsangaben berücksichtigen auch fraktionslose Abgeordnete. In der Bundestagsspalte ist der bereits in der obigen Grafik gezeigte mögliche Bereich einer Piratenfraktion angezeichnet.

Erkenntnisse: Die Piratenpartei befindet sich aktuell in 4 Landesparlamenten. In drei der vier Parlamente hat die Piratenfraktion die jeweils niedrigste Frauenquote. Nur in einem Landtag (Saarland) wurde die Piratenpartei noch durch eine andere Partei (die CDU) unterboten.

Jetzt ist in dieser Grafik einiges zu sehen, aber es ist schwer aus ihr etwas allgemeingültiges abzulesen. Und ausserdem kann ich es schon hören...

Die Piratenpartei hat gar kein Genderproblem

Fasst man die Daten aller bestehenden Fraktionen nach Parteien zusammen, und zeichnet sie als Boxplot auf, ergibt sich folgendes Bild:
Der dicke Balken in jeder Parteienspalte gibt den Median der Geschlechterverteilung aller Parteifraktionen an. Bei den Parteien mit mehr als nur einer Landtagsfraktion ist auch ein farbiger Kasten angezeichnet. Dieser Kasten umfasst die Hälfte der Fraktionen. Die Fraktionen ausserhalb werden durch die Antennen und, wenn sie sehr weit vom Mittelwert entfernt liegen, durch Punkte angezeigt.

Erkenntnisse: Die Piratenpartei liegt deutlich unter den sogenannten Mitte/Links-Parteien, und am unteren Rand der bürgerlich/konservativen Parteien. Aber es ist nicht alles schlecht, denn es gibt ja noch eine andere Partei die deutlich schlechter dasteht: Die NPD. Hurra.


Fazit: Die Piratenpartei behauptet sie sei postgender. Trotz der neuen Berliner Landesliste und selbst im Vergleich zu anderen demokratischen Parteien sagen die Fakten dass die Partei eine Männertruppe ist. Das Geschlecht von Mitgliedern nicht zu erfassen, Postgenderism zu postulieren und Bedenkenträger zu ignorieren macht die Partei nicht postgender. Ich sage hier nicht dass die Partei eine Quotenregelung braucht, sondern dass sie zuallererst die Fakten akzeptieren muss: Von einer Gleichgestellung der Geschlechter ist die Partei noch weit entfernt.

Quellcode für Grafiken inklusive Quellennachweise zur Datenbasis
Eine leicht geänderte Fassung dieses Blogposts erschien auch in der Flaschenpost

Sonntag, 26. August 2012

12 Gründe für die Abmahnung

Letzten Freitag war die Welt noch in Ordnung.


Freitag nacht hat der interne Religionskrieg zwischen den beiden Atom-Flügeln in der Piratenpartei neue Höhen (oder Tiefen) erreicht. Da parteiinterne Mittel (Wiki-Editwars mit einem stellvertretenden Pressesprecher sowie Anträge auf Ordnungsmaßnahmen und, in klarer Unkenntnis der innerparteilichen Zuständigkeiten, einem Schiedsgerichtsverfahren von einem stellvertretenden Pressesprecher) nicht zum erwünschten Maulkorb geführt haben, taucht nun eine Abmahnung von - wer erräts? - einem stellvertretenden Pressesprecher auf.

Schlimmer als die Abmahnung an sich - und das will was heißen - sind aber die unglaublichen Mengen an Apologeten, die plötzlich überall auftauchen. Eine nicht repräsentative Auswahl: Abmahnungen seien ja nicht an sich böse. Es treffe doch sowieso nur einen Atomlobbyisten. Ausserdem verwende der Flyer das Parteilogo (Quatsch) und spreche im Namen der Partei und behaupte Sachen über unser Programm und ausserdem frisst der Autor des Flyers kleine Kinder, hat schonmal im Halteverbot geparkt und benutzt sicherlich die falsche Linuxdistribution.

Und genau diesem Apologetenflügel widme ich:
12 Gründe für die sozialverträgliche, freundliche Abmahnung

1. Der Unterzeichner

Die Abmahnung behauptet der Flyerautor dürfe nicht im Namen der Partei sprechen. Die Abmahnung wurde von Gero, einem stellvertretenden Pressesprecher, unterzeichnet. Dieser stellvertretende Pressesprecher wurde vom Bundesvorstand beauftragt.
Um die Pressearbeit der PIRATEN weiter zu professionalisieren, wurden für die neuen stellvertretenden Pressesprecher feste Verantwortlichkeitsbereiche geschaffen. So konzentriert sich Möllering zukünftig auf die strategische Pressearbeit und die Gesamtkoordination der Bundespresse. Weiterhin ist sie Hauptansprechpartner für Pressevertreter. Dabei wird sie unterstützt von Gero (..). Gero (..) kümmert sich außerdem um die Vernetzung der Bundespressestelle mit den Länder- und Fraktionspressestellen.
(Quelle, siehe auch den entsprechenden Beschluss)
Und da soll jetzt also die aussergerichtliche Vertretung der Piratenpartei eingeschlossen sein?

[Update: Noch jemand, der sich das fragt]

Sieht erstmal so aus, als ob hier ein stellvertretender Pressesprecher im Namen der Partei gesprochen hat, ohne das zu dürfen. Witzigerweise also genau die Anschuldigung gegenüber dem Flyerautor. Nur diesmal auf offiziellem Briefpapier.

2. Die Leute im Hintergrund

Aber halt, er handelte doch sicher im Auftrag. Und der Bundesvorstand wusste doch sicher Bescheid. Tatsächlich hat Gero an dem Abend auffällig bei dem Punkt herumgedruckst wer denn nun von der Aktion wusste. Mittlerweile stellte sich heraus, dass mindestens die Pressesprecherin vorab eingeweiht war. Ausserdem wussten 'informierten Kreisen' zufolge Bernd Schlömer und Markus Barenhoff ebenfalls Bescheid. Statt klaren Aussagen bekommt man aktuell bestenfalls nur Gedruckse. Warum aber haben Teile des Bundesvorstandes es überhaupt nötig Handlanger für die Drecksarbeit vorzuschicken?

3. Die Beschlusslage

Der Bundesvorstand hat nicht einmal (Sitzung 01.08., Zeile 131ff), nicht zweimal (ebd, Zeile 291ff) sondern dreimal klargestellt, zu genau diesem Flyer NICHTS zu unternehmen. Zwischenzeitlich wurde der Flyer sogar um einen Disclaimer ergänzt. Und jetzt stellt die Bundespressesprecherin fest, dass man doch einschreiten müsse. Zur Not in Eilkompetenz - ohne Wissen des Bundesvorstandes. Um das Interesse des Bundesvorstandes eventuell gegen seinen Wunsch zu schützen. Kennt man ja aus früheren Zeiten.

4. Die fehlende Vertretungsmacht

In meinen Augen konnte weder der stellvertretende Pressesprecher, noch die Pressesprecherin die Piratenpartei Deutschland kraft ihrer Beauftragung hier wirksam vertreten. Ich gehe einen Schritt weiter, und bezweifle sogar dass der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende das alleine könnten! Maßgeblich ist die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes.

5. Die Abmahnung als Mittel

In der Notfall-Mumble-Sitzung am Freitag, dem 24.08. sagte Gero inhaltlich etwa, dass eine Abmahnung ja ein milderes Mittel sei als ein Parteiausschlussverfahren. Die Bundespressesprecherein haut in dieselbe Kerbe.

Ordnungsmaßnahmen — ja, Plural! Es gibt auch noch andere als nur das Parteiausschlussverfahren — sind im Parteiengesetz geregelt. Um eine Ordnungsmaßnahme wirksam verhängen zu können, müssen einige Voraussetzungen vorliegen: Konkrete Regelung in der Satzung, Erfüllung der Voraussetzungen, Vorherige Anhörung des Gegenseite, Beschluss eines Vorstands. Eine Doppelbestrafung ist unzulässig. Jeder Pirat hat das Recht auf Gehör und ein gerechtes und geregeltes Verfahren vor den parteiinternen Schiedsgerichten. Ordnungsmaßnahmen sind Arbeit, und es ist schwer sie wirksam und korrekt zu formulieren. Das Verfahren kann sich satzungskonform über zwei innerparteiliche Instanzen schon mal 7 Monate hinziehen. Und Ordnungsmaßnahmen verfallen auch irgendwann wieder.

Und jetzt zum Vergleich die Abmahnung: Benötigt wird ein Briefkopf und ein unterschriftswilliger stellvertretender Pressesprecher. Der Weg zu den Schiedsgerichten wird komplett versperrt. Wer sich gegen eine Abmahnung wehren will muss selbst vor ein ordentliches Gericht ziehen. Gerichtskostenvorschuss und ein Anwalt sind ein Muss. Bei der üblichen Reaktionszeit - in diesem Fall: Drei Tage, inklusive einem Samstag und einem Sonntag - bleibt auch keine Zeit um nachzudenken.
Und natürlich finden sich Leute, die Einschüchterung als adäquates Mittel begreifen um Leute aus der Partei zu mobben. Aber das Verfahren ist idealerweise nach drei Tagen abgeschlossen. Und abgegebene Unterlassungserklärungen haben kein Verfallsdatum! verfallen erst nach dreißig Jahren.

Bei Mitgliedern ist die Abmahnung anstatt parteiinterner Ordnungsmaßnahmen eine Pervertierung der Satzung und des Parteiengesetzes!

Ich halte eine Abmahnung hier sogar eventuell für sittenwidrig, da nicht nur das Parteimitglied mit Beitritt Loyalitätspflichten eingeht (vgl. Wißmann, Kersten/Rixen PartG § 10 Rn 20), sondern die Partei genauso Rücksicht auf die Interessen seiner Mitglieder zu nehmen hat.

6. Der Umgang mit dem Flyer-Autor I

Schon aufgefallen dass dieser Blogpost ausser bei relativen Personen der Zeitgeschichte noch keinen kompletten Namen enthielt? Schon mal aufgefallen dass das Bundesschiedsgericht die Namen von Beteiligten in Verfahren regelmäßig komplett streicht?

Die Veröffentlichung des Abmahnungsschreibens mit vollem Namen des Flyerautors auf einem privaten Blog eines Parteimitglieds ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Flyerautors. Ich habe Gero darauf hingewiesen und gebeten den Namen zu streichen. Nach 24 Stunden ist das Ding immer noch ungeändert online.

Manche Persönlichkeitsrechte sind halt besser als andere.

7. Der Umgang mit dem Flyer-Autor II

Bernd Schlömer kündigt an eine Stellungnahme für den "Mt." (Montag? Mittwoch? Bergpredigt?) an.
Denn er lässt sich nicht unter Druck setzen. Völlig zu recht: Druck ist unmenschlich!

8. Der Umgang mit dem Flyer-Autor III

Die Abmahnung enthält übrigens eine großzügige Frist. Von drei Tagen. Inklusive einem Samstag und Sonntag. Dass diese Frist am Montag abläuft ist völlig wonneprächtig. Und überhaupt kein Druck. Stell dir nur mal das Gesicht von dem Flyerautor vor wenn dann am Mittwoch in einer Sitzung erklärt wird, wie das alles doch nur ein bedauerliches Missverständnis war!

Falls er bis dahin vielleicht doch unterschrieben hat ist dann halt persönliches Pech. Und gilt trotzdem. Aber mit Druck hat das gar nichts zu tun. Und 'Nötigung' ist hier nun wirklich ein völlig unangebrachtes Wort.

9. Der Umfang

Ich bin ja noch gar nicht auf den eigentlich Inhalt des Schreibens eingegangen.
Gefordert wird: Es
zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, Erklärungen und Positionen der "Piratenpartei Deutschland" abzugeben, insbesondere im Bezug auf die "AG Nuklearia", wie geschehen unter der URL https://wiki.piratenpartei.de/AG_Nuklearia sowie im Flyer "Nuklearia - Piraten für moderne und sichere Kernenergie". In der gebotenen Form sind sowohl der Flyer, als auch die Wikiseite irreführend und begründen eine erhebliche, offensichtlich sogar intendierte Verwechslungsgefahr.

Über den Flyer haben schon alle geredet. Der hat zwar kein Piraten-Layout, kein Parteilogo und kein Signet, ist aber natürlich trotzdem hochgradig verwechslungsgefährdet. Das anmonierte "Piraten für sichere und moderne Kernenergie" widerspricht zwar witzigerweise nicht mal dem Positionspapier für sichere und moderne kerntechnische Anlagen, aber wen interessiert das schon. (Und nein: Positionspapiere sind KEIN Programm. Genausowenig sind Beschlusslagen von Landesverbänden Bundessache - dann sollte die Abmahnung bitteschön von einem Landesverband kommen.)

Spannender finde ich den Teil mit als auch die Wikiseite.
Witzigerweise waren die Atomreligionsflügelkriege schon einmal Thema im Wiki. Ich habe mich bei der Diskussion im Januar 2012 dazu auch mal eingemischt. Stein des Anstoßes war ein hyperaktiver Antiatompirat, der darauf bestand, dass damals die AG Nuklearia als einzige (!) AG einen zwei Jahre im Wiki rumgammelenden, ungenutzten aber knallroten Disclaimer auf der Seite zu führen hat. Damals sollte der Flyerautor im Wiki wegen des Editwars auf seinen AG-Seiten (!) für 4 Wochen gesperrt werden. Die Debatte endete statt einer Sperrung dann in der Erstellung dieser Vorlage, die bis vor einer Woche auf der Wikiseite war. Der eingangs erwähnte Wikiedit eines anderen stellv. Pressesprechers und der Text in der Abmahnung zeigt, dass die Irreführung und Verwechslungsgefahr im Wiki sehr weit interpretiert werden muss.

Und die Unterlassungserklärung ist nicht auf das Wiki begrenzt. Schonmal gesehen was bei so einem Piratenpad oben links steht? Signet neben Parteiname. Und im zugehörigen Impressum? Na da distanzier dich aber mal wirksam.

Essentiell bedeutet die geforderte Unterlassungserklärung ein 'verpiss dich aus unseren Arbeitsmitteln, sonst...' - ja, sonst was?

10. Die Strafandrohung

(..) einer Vertragsstrafe, deren Höhe bei einem schuldhaften Verstoß von der Piratenpartei Deutschland, vertreten durch den jeweiligen Vorstand, nach billigem Ermessen festzusetzen ist
Ein falscher Edit im Wiki, und der Bundesvorstand hat dich an den Eiern. Und zwar komplett. Nicht deine Parteimitgliedschaft. Oder dein Pöstchen als Rechnungsprüfer im Ortsverband Vilsbiburg. Oder deine AG Leitung. Sondern schlicht deine wirtschaftliche Existenz. Wer braucht Selbstverwirklichung in der Maslow'schen Bedürfnispyramide, wenn du kein Dach mehr über dem Kopf hast? Tja. Hättste mal nicht den Blankoscheck unterschrieben. Warum du ihn unterschrieben hast ist deine Privatsache, das interessiert zu dem Zeitpunkt erstmal keinen mehr.
Du kannst natürlich dagegen klagen. Sofern du dir bei nem Streitwert von – aus der Luft gegriffen aber realistisch und nach oben offen – 50.000€ überhaupt nen Anwalt leisten kannst. Die Koffer der Partei sind prinzipiell erstmal größer.

Ja, ich sehe wieviel humaner so eine Abmahnung gegenüber einem Parteiausschlussverfahren ist.

11. Die Gleichbehandlung

Ich muss nicht extra betonen, dass kaum eine andere AG entsprechende Hinweise auf ihren Wikiseiten hat. Oder?
Der reineditierte Allgemeine-AG-Banner wird auf keiner anderen Seite verwendet (Stand: Sonntag, 04:50 Uhr). Die AG Waffenrecht hat einen eigenen Hinweis. Aber die AG Justizpolitik, die AG Inklusion und — huch — die AntiAtomPiraten natürlich nicht. (Und nein, deren Programm ist nicht identisch mit dem beschlossenen Positionspapier)

12. Die Verhältnismäßigkeit

Trifft sich echt klasse dass man nicht den Weg einer Ordnungsmaßnahme genommen hat. Denn die müsste eventuell von einem Schiedsgericht geprüft werden, und das könnte feststellen dass die Ordnungsmaßnahme gar nicht verhältnismäßig sei (vgl. BSG 2011-04-11-3 Seite 6 Mitte). Das wäre natürlich doof. Dann lieber eine Abmahnung die erstmal nicht geprüft wird, und die man erstmal wegen allem ausstellen kann.

Verhältnismäßigkeit bedeutet Geeignetheit, Legitimer Zweck, Erforderlichkeit, Angemessenheit.Eine Unterlassungserklärung ist selbstverständlich geeignet, und die stete Nutzung des Worts 'Pirat' ist ja so verwirrend, da ist der Zweck definitiv auch legitim.

Die Erforderlichkeit hat sich schon deshalb erledigt weil ja eine Abmahnung stets ein milderes Mittel ist als die mildeste Ordnungsmaßnahme. Und die Angemessenheit im engeren Sinn ist natürlich total erfüllt, weil der Maulkorbeffekt und die folgende stete wirtschaftliche Abhängigkeit von Gnaden der Partei ja überhaupt nicht krass nachteilhaft gegenüber einem einzelnen Mitglied ist.

Montag, 6. August 2012

Alles Gute...

Geburtstagsgeschenk mal ander5:
Zur Feier des Tages gibts ein Geschenk von mir an die Partei.

Es steht ja ein Liquid-Feedback 2.0-Update vor der Tür. Ob es nun wirklich kommt oder nicht steht ja noch nicht fest. Aber ich hab in den letzten Tagen trotzdem mal ein bischen rumgecodet. Denn in Liquid-Feedback 2.0 gibts eine mir wichtige Funktion nicht mehr - das Auto-Ablehnen. Daher...

Auf http://autoablehnen.flamefestival.de/ weiterlesen.

Freitag, 20. April 2012

Aber wenigstens eine Symbolentscheidung!

tl;dr: Eine kommentierte Nachlese der Kommentare zum BSG-Urteil. Nicht zu verwechseln mit einer Rechtfertigung, denn die braucht es nicht.


Die Piraten können den wegen seiner Äußerungen zum Holocaust umstrittenen BT nicht aus der Partei werfen. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landes-Schiedsgerichts Rheinland-Pfalz aus formalen Gründen. Damit endet das seit Sommer 2009 laufende Parteiausschlussverfahren mit einem Erfolg für BT.
Spiegel Online, 17.04.2012
Nach 122 Tagen und zwei Verhandlungsterminen ist das Verfahren also beendet. Einige haben das Urteil gelesen. Andere wenigstens die Kurzzusammenfassung. Viele haben sich entschlossen einfach so drauflos zu kommentieren. Unter den ersten Reaktionen war von Enttäuschung, Zustimmung bis hin zum Ruf nach Ausschluss des Schiedsgerichts irgendwie alles zu finden.

— Tweet von @_Belze_ anschließend (nach Lektüre des Urteils?) gelöscht

Dass ein Schiedsgerichtsurteil nicht alle glücklich machen würde, war abzusehen. Es ist aber auch nicht die Aufgabe eines Schiedsgerichtes das Glück zu maximieren.
Zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei mit einzelnen Mitgliedern sind Schiedsgerichte zu bilden. Die Mitglieder der Schiedsgerichte sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
§14 Parteiengesetz



Der vielzitierte Formfehler war beim genaueren Hinsehen gar keiner. Weder im Urteil, noch in der Zusammenfassung wird irgendwo ein Formfehler erwähnt. Der 'Formfehler' stammt aus der Pressemitteilung der Partei, und kam vermutlich so zustande, dass Sebastian Nerz den Urteilsinhalt - genauer: die Quintessenz - nur aus 2. oder 3. Hand kannte. Der Bundesvorstand hatte seine Ausfertigung des Urteils zwar etwas früher (so etwa 45 Minuten) erhalten, als die öffentliche Fassung letztendlich im Wiki war. Absehbarerweise hat diese Zeit aber nicht gereicht, dass der Bundesvorstand sich zusammenruft, den Urteilstext komplett durchliest, versteht, bewertet und in Ruhe eine Stellungnahme verfasst.

Sebastian hat später in den rechts gezeigten Tweets auch klargestellt was er damit meinte. Die Presse hat aber natürlich den 'Formfehler'-Teil aufgegriffen anstatt das Urteil selbst zu bewerten. Und so wird es halt als 'Formfehler'-Urteil in die Parteigeschichte eingehen.

Der Begriff 'Formfehler' ist also auch eine Folge der schnellen Veröffentlichung des Schiedsgerichts. Schattenseiten der Transparenz. Eventuell empfiehlt es sich für das nächste Schiedsgericht bei zukünftigen Verfahren als Kompromiss die Veröffentlichung um einen angemessenen Zeitraum (Stunden?) zu verzögern, um den Beteiligten Zeit für informiertere Stellungnahmen zu geben.



Was hat das Doppelbestrafungsverbot ne bis in idem im Parteiverfahren zu suchen, wenn es nach Art 103 III GG doch nur im Strafrecht anwendbar ist?
Einer dieser Verfahrensgrundsätze, die rechtsstaatliche Verfahren von polizeistaatlicher Willkür unterscheiden, heißt unter Adligen “ne bis in idem”
— Markus Kompa, Auch Piraten haben kein Scherbengericht – ein Scheißfall
Allerdings ist es auch für andere Verfahren mit Bestrafungscharakter ein allgemein anerkannter Grundsatz, dass eine wiederholte Sanktionierung wegen desselben Tatbestandes unzulässig ist, dem auch im Vereinsstrafrecht Rechnung zu tragen ist (vgl. schon RGZ 51, 89 ff.; OLG Hamm, AnwBl. 1973, 110; RGRK/Steffen, 12. Aufl. 1982, zu § 25 BGB Rn. 16; Meyer-Cording, Die Vereinsstrafe, 1957, S. 83; Heimann, Die Schiedsgerichtsbarkeit der politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, S. 266; Schlosser, Vereins- und Verbandsgerichtsbarkeit, S. 214 f.; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 10. Aufl., Rdnr. 2850 und 5800 a; Soergel/Hadding, 13. Aufl. 2000, zu § 25 BGB, Rn. 48; Löwisch, in “25 Jahre Bundesparteigericht der CDU 1960 - 1985”, S. 29 f.).
— Kammergericht Berlin, AZ 1 BvR 984/02. Zum Einwand von M. Hohmann, dass sein Parteiausschlussverfahren bei der CDU gegen das Doppelbestrafungsverbot verstößt. Im Fall Hohmann war der Einwand für das Verfahren aber nicht relevant, da das KG feststellte dass es keine vorhergehende Ordnungsmaßnahme gab. Das Gericht brauchte daher nicht feststellen, ob für Parteiordnungsmaßnahmen das Doppelbestrafungsverbot gilt, da es für die Entscheidung keinen Unterschied machte.
Die Bezeichnung als Vereinsstrafe kommt nicht ganz von ungefähr. Wer nach Vereinsstrafe sucht, findet zwar in erster Linie Sportvereine. Aber auch die Partei ist nur ein spezieller Verein.
Für Verstöße gegen die Mitgliederpflichten kann die Satzung Sanktionen vorsehen: als schwerste Vereinsstrafe den Ausschluß aus dem Verein und daneben Disziplinarmaßnahmen verschiedener Art, die als Vereinsstrafen bezeichnet werden.
— Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Auflage, Rn 350
Das heißt nun nicht, dass die Partei plötzlich eine Strafgerichtsbarkeit hat, aber es heißt dass sie elementare Prozessgrundsätze zu beachten hat. Dazu zählt z.B. auch explizit der §1 StGB. (Sauter, Rn. 369)
„Grundsätzlich muss auch bei Ordnungsmaßnahmen das allgemeine Verbot der Doppelbestrafung für ein abgegrenztes Verhalten gelten. Dies greift jedoch nicht, wenn zuvor nur eine informelle „politische Reaktion“ erfolgte oder sich eine weitere Ordnungsmaßnahme auf einen neuen Tatbestand stützt („Nachrede-Verhalten“).“ — Wißmann in Kersten/Rixen (Hrsg.), Parteiengesetz (PartG) und europäisches Parteienrecht, §10 Rn 28, mwN.
— zitiert in BSG 2011-12-16, Fußnote 6
Ist ein Mitglied (..) bereits mit einer Ordnungsmaßnahme nach der Satzung belegt worden, so kommt eine erneute Ahndung mit einem Ausschluss nicht in Betracht.
BSG 2011-12-16, leider mit versäumten Verweis auf den wahren Zitatgeber: Löwisch, Der Ausschluß aus politischen Parteien



Dann gab es noch den Einwand die Verwarnung von 2008 wäre doch gar nicht zugestellt.
2008-06-05: Verwarnung durch BuVor
Der Bundesvorstand beschließt eine Verwarnung gegen BT wegen der Äußerungen auf der Hauptmailingliste am 2008-05-13.
Diese Verwarnung wird anscheinend nicht gültig zugestellt.

— Von Benutzer:Heptasean geführte Chronologie im Piratenwiki
Auf der Gegenseite wurde die Verwarnung wohl dennoch akzeptiert. Und auf Vorstandsseite:
was zu einer Verwarnung durch den Bundesvorstand geführt hat.
— Wörtliches Zitat des Bundesvorstandes im erstinstanzlichen Urteil LSG RLP 2010-04-04-1.

Der [Bundesvorstand] führt an, dass das Einnehmen einer öffentlich wirksamen Position durch den Beklagten für den Kläger Auslöser war, die ursprüngliche Sachlage neu zu bewerten und den Parteiauschluß zu beantragen. Der Kläger bewertet die Situation derart neu, dass er von der mildesten Form einer Ordnungsmaßnahme (einer Verwarnung) direkt zur schwersten Form übergeht (dem Parteiausschluss). Der Kläger nahm bereits in der ausgesprochenen Verwarnung Bezug auf einen möglichen Konflikt zum Grundsatz der freien Meinungsäußerung, die ein hohes Rechtsgut darstellt.
— Erstinstanzliches Urteil LSG RLP 2010-04-04-1
Es schien also bereits im erstinstanzlichen Verfahren über den Stand der Verwarnung Einigkeit zu bestehen. Und auch im Rahmen der Berufung landete es als unstrittiger Sachverhalt im Urteil. Ob ein eventueller Zustellungsfehler die Wirksamkeit der Verwarnung überhaupt beeinträchtigt stand also gar nicht erst zur Debatte.



Aber jetzt machen uns die politischen Gegner fertig.
Es ist nicht akzeptabel, dass jemand, der mit Holocaustleugnern und Geschichtsrevisionisten liebäugelt, gleichzeitig nicht nur Teil einer Partei, sondern auch noch Funktionsträger ist.
— SPD-RLP Pressemitteilung vom 17.04.2012
D'oh. Deswegen heißen sie 'politische Gegner'. (Wobei ich 'Mitbewerber' besser finde.) Die sehen es als ihre Berufung andere niederzumachen. (Auch wenn das spieltheoretisch Quatsch ist.) Ihr wollt nicht ernsthaft, dass Schiedsgerichte ihre Spruchpraxis an den zu erwartenden Pressemitteilungen anderer Parteien ausrichtet, oder? Zumal die SPD selbstverständlich wie üblich tadellos recherchiert hat, und BT zum Funktionsträger beförderte. Was Volker Beck von den Grünen ablässt ist inhaltlich etwa auf demselben Level.

Natürlich wissen die, wie ein Parteiausschlussverfahren funktioniert. Und wie es aussieht wenn es nicht funktioniert. Die SPD ist weder Sarrazin, auch nicht beim 2. Versuch, noch Wolfgang Clement losgeworden. Der SPD sind sicherlich auch noch die Namen Silke Tesch, Carmen Everts, Jürgen Walter und Dagmar Metzger ein Begriff. Die Grünen wurden bisher Doris Janicki und Dieter Kantel nicht los, und auch das Parteiausschlussverfahren wegen Friedrich Foerster wegen ungepflegtem Auftritts (?!) ist überraschend gescheitert. Volker Beck ist daher auch super realitätsnah, wenn er von anderen Parteien schonmal ein komplett abgeschlossenes Parteiausschlussverfahren binnen eines Monats fordert. Da sei es dann schonmal entschuldigt wenn seine Kollegen in RLP nicht bis drei zählen können.

Auf uninformiertes Gegacker von anderen Parteien kann man sich so oder so verlassen. Erst recht im Wahlkampf, wenn sie neben 'kein Programm!' nichts in der Hand haben.



Was ist mit den anderen Äusserungen?
Herr T. hat eine schwere Verfehlung begangen und dafür (egal ob zu Recht oder Unrecht) zunächst „nur“ eine Verwarnung erhalten. Er befand sich somit also in einer Bewährungszeit, weil eine Verwarnung sonst ihren Sinn verfehlen würde.
— @DirkSchatz auf wolfgang-dudda.de
Das ist so nicht richtig. Eine Verwarnung hat keine Bewährungszeit. Der Vergleich passt gar nicht. Nicht dass ich so eine Ordnungsmaßnahme schlecht finden würde. Es gibt aber weder einen klar definierten Zeitraum, noch eine klare Auflage, noch eine Grundlage für Bewährungsstrafen in der Satzung. Und Grundlagen in der Satzung sind für Ordnungsmaßnahmen essentiell (vgl. BSG 2012-03-15-2). Aber: Deswegen können und sollen selbstverständlich frühere Ordnungsmaßnahmen trotzdem beispielsweise beim Parteiausschlussverfahren berücksichtigt werden. Nur einen Automatismus gibt es nicht. Spätere Ordnungsmaßnahmen sind weiterhin Einzelentscheidungen mit eigenem Ermessensspielraum.
Was jedoch die weiteren, durch Herrn T. getätigten Äußerungen betrifft, geht meine Meinung mit der des Gerichtes weit auseinander. Diese Handlungen hätten ausreichen müssen, um eine weitere Ordnungsmaßnahme und damit einen Ausschluss aus der Partei zu rechtfertigen. Ich bedauere es sehr, dass unser Bundesschiedsgericht in dieser Sache nicht in der Lage war, klare Kante zu zeigen.
— @DirkSchatz auf wolfgang-dudda.de
Mir ist hier wichtig noch festzuhalten, dass explizit nur noch die Mails vom 15.12.2010 Teil des Verfahrens waren. Alles andere, alles danach, war nicht Teil eines Ordnungsmaßnahmenverfahrens.



Das Beste zum Schluss:
Aber wenigstens eine Symbolentscheidung wäre doch drin gewesen!
Denn: hätte das Gericht zum Nachteil des Herrn T. entschieden, bestünde die Möglichkeit, dass der Fall vor einem „höherrangigen“ zivilen Gericht verhandelt worden wäre. Ein schnelles Ende der Angelegenheit scheinen Viele lieber hinzunehmen, als einen Sieg, der angefochten werden kann und zu weiterer Diskussion und weiterer negativen medialen Aufmerksamkeit führt.

Verkannt wird dabei allerdings, dass ein Urteil zum Nachteil des Herrn T. mehr Vorteile gebracht hätte. Zum einen hätte die Partei ihr Gesicht in der Öffentlichkeit bewahrt und zum anderen den inneren Frieden unter den Mitgliedern wieder hergestellt. Der Bevölkerung wäre gezeigt worden, dass wir alles denkbar Mögliche getan haben, um unsere inneren Grundsätze und Werte zu verteidigen, ohne dabei gleichzeitig unsere hohen rechtsstaatlichen Standards herab zu setzen. Zudem wäre ein eventuelles Urteil eines Zivilgerichts die Entscheidung eines außenstehenden Dritten gewesen, also eine Entscheidung, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegt. Wäre dann dort zugunsten des Herrn T. entschieden worden, würden wir im schlimmsten Fall wieder beim Status Quo liegen, dies jedoch mit den eben beschriebenen Vorteilen. Wir hätten aber unmissverständlich deutlich gemacht, dass wir derartiges Gedankengut in keiner Weise bei uns dulden.

— @DirkSchatz auf wolfgang-dudda.de
Nur eine Beispielforderung. Tatsächlich habe ich das mehrfach gehört. Das BSG hat es sich leicht gemacht, es hätte mehr Eier oder mehr Mut zeigen sollen. Und da rollen sich mir ehrlich gesagt die Nackenhaare auf.
Ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
— Der auf Parteischiedsrichter nicht(!) anwendbare §339 StGB
Was den Hauptteil des Urteils angeht, der sich auf das Verbot der Doppelbestrafung stützt, ist das für mich ein absolutes No-Go. Ein Schiedsgericht ist nicht gewählt um Symbolpolitik zu betreiben oder um auf dem Rücken von Verfahrensbeteiligten Zeichen zu setzen. Wenn der Sachverhalt etwas hergibt, dann gibt er es her. Wenn der Sachverhalt etwas nicht hergibt, dann eben nicht. Aber ich persönlich werde kein Urteil wider besseren Wissens unterschreiben. Auch nicht zum Wohle der Partei. Auch nicht, wenn ich davon ausgehen kann, dass dann ein späteres Gericht das schon fixen wird.

Diese Haltung geht gar nicht. Das ist doch exakt das, was auch von uns z.B. an der Bundesregierung kritisiert wird: Erst bewusst verfassungswidrige Gesetze beschließen, und anschließend vom Verfassungsgericht kassieren lassen. Wild gegriffenes Beispiel: Luftsicherheitsgesetz. Der Politiker steht gut da, für seine Partei und seine Wähler "tut er was", nur das böse Verfassungsgericht mit seiner fehlerhaften Einzelmeinung lässt ihn nicht.

Ich schrieb mal, dass Schiedsrichterei auch Politik ist. Das gilt immer noch. Aber nur im Rahmen des Ermessensspielraums. Wer vom Schiedsgericht Symbolpolitik um der Symbolpolitik willen erwartet, der soll mich bitte nicht wählen. Ich will keine Entscheidungen treffen, die sich zwar angeblich für die Partei gut anfühlen sollen, aber sachlich falsch sind.

Samstag, 18. Februar 2012

Wenn 42 nicht die Antwort auf alle Fragen ist

Nun ist es also amtlich: Es gibt eine Gruppe 42, eine radikale, neue Abspaltung der Piratenpartei, ein thematischer Cluster, eine USPD, ein Flügel, ein Kernteam der Kernteams, eine überbewertete AG, eine Machterlangungstruppe, ein Männerbund mit Quotenfrauen, eine Gruppe die nichts vom arabischen Frühling weiß.

Quatsch.

Die Gruppe 42 ist nicht neu. Dazu muss man sich nur die Namen der Erstunterzeichner genauer ansehen. Da sind nicht nur einige Gründungsmitglieder dabei, sondern hauptsächlich Piraten, die bereits 2008, 2009 unterwegs waren, und im Wiki und in der Partei ihre Spuren hinterlassen haben. Genauer: Es sind sogar sehr viele ehemals sehr aktive Piraten dabei, die schon vor geraumer Zeit faktisch oder gedanklich ausgetreten sind, oder zumindest sehr hart an der Grenze waren. Bestenfalls ist die Gruppe 42 ein konservativer Flügel der Piratenpartei.

Hierzu passt, wie ein kurzer Rückblick in den kryptischen Ankündigungen in der Timeline eines prominenten Parteimitglieds offenbart, dass der (Neu-)Gründungsanlass vermutlich im Umfeld des Bundesparteitages 2011.2 zu finden ist. BGE? Aber garantiert.

Nach diesem Bundesparteitag war die Partei angeknackst. Das kann man nicht leugnen. Es war ein kleines Wunder, dass der Parteitagsbeschluss nicht vor dem Schiedsgericht angefochten wurde. Und das obwohl eine mögliche Anfechtung aus Gründen recht aussichtsreich erschien. Dadurch, dass nicht gegen den Parteitagsbeschluss geklagt wurde, wurde ein Riss an dieser Stelle nochmal vermieden. Oder besser: Verlagert. Denn es haben sich immer noch genug Leute durch den Parteitagsbeschluss vor die Stirn geschlagen gefühlt.

Die Gruppe 42 erfüllt damit einen wichtigen Zweck: Dadurch dass sie einen Begriff bietet, unter dem sich all diese Leute sammeln können, und ihre gemeinsamen Interessen formulieren können, kittet sie in einer gewissen Art und Weise den Riss innerhalb der Partei. Dass es überhaupt möglich war diese Leute augenscheinlich zurückzuholen verdient in meinen Augen höchsten Respekt. Ob das Ding jetzt Gruppe 42, Marienkäferkrabbelgruppe, Interessenvereinigung Kernthemen, AG Partei oder Flügel heißt, ist dafür vollkommen egal. Aber dass es den Namen gibt ist relevant. Dieses kuriose Verlangen Dingen Namen zu geben, um Konzepte greifbar zu machen...

Soweit so gut. Ja, ich sympathisiere auch offen mit den Absichten und Zielen der Leute, die hinter dieser Gruppe stehen. Die Themen sind mir selbstverständlich wichtig. Sie sind schließlich der Grund warum ich in diese Partei eingetreten bin. Und ich finde es toll, dass es für viele Leute wichtig ist, sich wieder auf diese Kernthemen zu besinnen. Und wenn mich vorher jemand gefragt hätte - ich stände wahrscheinlich auch auf der Liste.

Aber heute bin ich froh, dass ich nicht auf der Liste stehe. Und ich will auch nicht mehr auf dieser Liste stehen. Denn die Gruppe 42 hat sich für mich gleich zu Beginn verbrannt.

Damit meine ich witzigerweise nicht die Ankündigung im in der Welt erschienenen Artikel, dass zwei prominente Ex-Bundesvorstandsmitglieder gerne ein Mandat hätten. Überrascht mich nicht, schockiert mich nicht, macht mir nichts aus. Dass die Gruppe 42 von Beginn an für eine Profilierung von bestimmten Piraten herhalten musste, ist unglücklich. Aber selbst das kann ich noch verstehen, schließlich wollen Medien auch einen Neuigkeitswert. Und - seien wir ehrlich - die Meldung "Piraten gründen Arbeitskreis" ist keine. Die Neugründung der AG Männer hat kein Schwein interessiert. Also braucht man Aufhänger. Personen sind Aufhänger. Zwei Parteipromis - wunderbar: Die Zeitung ist glücklich.

Der zweite Aufhänger aber kam nicht von der Zeitung. Der zweite Aufhänger kam von der Gruppe selbst:
"Die Gründung der Gruppe ist eine Kritik an der derzeitigen Struktur der Partei. (..) Die Neugründung zeige die Schwäche des Organs Bundesvorstand. Die derzeitige Parteispitze wisse (..) nichts von der Gründung."
Seht her, wir machen einen Putsch! Wir handeln gegen die Parteiführung. Ohne deren Wissen. Hurra - der Wert der Meldung hat sich eben verfünffacht. Die Zeitung ist überglücklich. (Der Welt ist nur das Wort Meuterei nicht eingefallen. Kommt sicher irgendwo die Tage in irgendnem Folgeartikel)

Und ist noch jemandem aufgefallen, dass hier für mich in lediglich zwei Sätzen der gesamte Sinn der AG 42 auf dem Altar der Selbstdarstellung geopfert wird?

Einmal ist eine geheime Gründung einer Interessensgruppe in der Partei, auch wenn sie noch so sinnvoll ist um erstmal 3 Monate ungestört arbeiten zu können, auch wenn die Interessensgruppe dafür steht  Transparenz und Mitbestimmung zu verlangen (Punkt VI der Erklärung) - gerade dann - nicht so einfach zu rechtfertigen. Zu schreiben "Das Internet ermöglicht Partizipation statt bloßen Konsum", aber dann eine fertige Gruppe inklusive Erklärungsdokument zum Konsum/zur Unterzeichnung hinzuwerfen - das ist dann doch mehr als nur eine vertane Chance. Die Formierung ist ja nicht nur 'aus Versehen' nicht öffentlich gewesen. Wir reden auch nicht von einem gut- oder böswilligen Vogonismus. Und spätestens seit dem Zitat in der WELT auch nicht mehr von einem in-Kauf-nehmen. Sondern von Absicht. Das ist für mich - leider - ein Bruch mit den eigenen Zielen.


Der zweite Punkt wiegt für mich schwerer. So löblich die Absichten gewesen sein mögen, die zur Gründung der Gruppe 42 führten, so sinnvoll, nötig und essentiell wichtig eine integrierende Gruppierung dieser Art in der Partei auch sein mag: Nichts rechtfertigt die Reparatur eines Risses in der Partei an einer Stelle mit dem Eintreiben eines Keils an anderer Stelle. Und das ist hier passiert: Einen Keil zwischen Bundesvorstand und Basis zu treiben - oder auch nur zwischen der Gruppe und dem Bundesvorstand - das ist einfach unnötig. Klar, super: Gemeinsame Feinde bestärken die Freundschaft und sorgen für stärkeren Zusammenhalt - alte Sandkastenregel. Der Zweck darf aber niemals die Mittel heiligen. Die Mittel müssen den Zweck heiligen! Zumindest dachte ich, dass dies eine der klassischen Grundprinzipien der Piratenpartei wäre.

Ein solches Verhalten, gerade aus dieser Gruppe, gerade von Leuten von denen ich persönlich die intellektuelle Kapazität erwartet habe dies zu verstehen, erschreckt und verstört mich. Ich muss davon ausgehen, dass hier - mal wieder - eine Plattform von wenigen, oder einzelnen im Raubbau genutzt wurde, um die eigenen Ziele, in diesem Fall maximale mediale Aufmerksamkeit für sich selbst, zu erreichen. Denn wäre dem nicht so, würde die Gruppe 42 gesammelt hinter einem "Wir gründen uns geheim, um unsere Macht (?) zu demonstrieren, und den Bundesvorstand blöd vorzuführen"-Motiv stehen, dann müsste ich für mich die Partei an einem zentralen Punkt als gescheitert ansehen. Ich könnte sie zwar immer noch wählen - hey, alle Tage besser als der Rest -  aber ein Engagement innerhalb der Partei könnte ich vor mir nicht mehr begründen. Die Alternative wäre darauf zu hoffen, dass die Gruppe 42 in der Partei niemals irgendwo relevant wird. Was aufgrund der expliziten Zielsetzung der Gruppe ebenfalls auf einen Rückzug herauslaufen würde.

Bis dahin kann ich zwar die erklärten Ziele der Gruppe 42 für gut heißen, die Methoden aber nicht. Und deshalb kann und werde ich meinen Namen da nicht drunter setzen.

Sonntag, 29. Januar 2012

Piratenwiki - Früher und Heute

Zitate sind von http://wiki.piratenpartei.de/Piratenwiki:Geschützte_Seiten:

Früher:
Administratoren können Benutzer sperren oder Seiten schützen.
Man könnte prinzipiell alles sperren aber jeder Seite einen Hausmeister geben, der nur darf (das wollen die LVs, die IT, die Juristen etc) dann haben wir kein Wiki mehr sondern eine große Website.
Heute:
AG_Orange_Hilfe, AG Recht 1, AG Recht 2, Rechtsabteilung (erkennt wer ein Muster?) und das demnächst nicht mehr existente Website-Team haben je einen Hausmeister mit schützender Hand.

Früher:
Handelt es sich um einen Edit-War um einen speziellen Artikel, in dem beide oder alle Parteien keinen Konsenswillen zeigen, kann der betroffene Artikel auch gesperrt werden. Aber nur solange keine "friedlichen" Mitschreiber abgehalten werden. Ansonsten muss jeder der Krieg führenden Nutzer einzeln gesperrt werden.
Heute:
Wenn eine AG an ihrer eigenen Seite Änderungen machen will (24.01.-25.01.), die aber dem Wikiseitenblockwarten nicht gefällt, dann wird der Artikel gelöscht und gesperrt, auch wenn gegen den Blockwart 7 "friedliche Mitschreiber" stehen.

Früher:
Benutzer können gesperrt werden wenn diese erkennbar: * vandalieren (also z.B. kommentarlos Dinge löschen oder SPAM verbreiten.)
Heute:
Solange es ein Admin macht, oder es von einem Admin sanktioniert ist passiert nichts. Nein, es ist nichtmal Vandalismus. Wenn ein nicht-Admin hingegen seine Wikiseiten von Trollerei freihält, dann wird erwogen den nicht-Admin zu sperren.

Früher:
Die Sperr- oder Schutzzeit kann je nach Heftigkeit angepasst werden und sollte immer eher moderat begonnen werden. Die Sperrdauer ist der Tätigkeitsfrequenz anzupassen. Baut ein User gerade seinen Frust ab, genügen 30 Minuten. Vandaliert er aber partiell und würde eine 6 Stundensperre über Nacht gar nicht mitbekommen, können das auch mal 3 Tage sein.
Heute:
Bei Rainer Klute soll, was man so von der Wiki-Admin-ML vernimmt, die Sperrung immerhin nicht permanent sein (wie gnädig) sondern es wird lediglich ein Zeitraum von 4 Wochen diskutiert. Ist doch auch nett.