500 Tage später sieht die Geschichte jedoch geringfügig anders aus. Hat das vorherige Bundesschiedsgericht noch eine Rekordzahl von 18 Entscheidungen bearbeitet, lautet diese Zahl für das aktuelle Bundesschiedsgericht aktuell 65, und 9 weitere Verfahren sind noch offen. In Bildern gefasst sieht das so aus:
Nicht erfasst sind Fälle, die wir noch vor der Eröffnung durch persönlichen Einsatz wegschlichten konnten. Und als ob das noch nicht genug wäre haben viele Richter auch noch 'Nebenjobs' in der Partei. Sei das ein Mandat mit zugehörigen abendlichen Ausschusssitzungen oder eine Beauftragung oder einen Listenplatz mit den damit verbundenen Wahlkampfverpflichtungen.
So kann es nicht weitergehen
Im November soll nun also ein neues Bundesschiedsgericht gewählt werden. Wie werden sich die Fallzahlen weiterentwickeln? Zwar kann argumentiert werden, dass ja aktuell alles nur am Wahlkampf liegt - und ja, viele Anrufungen beschäftigen sich mit Kandidatenaufstellungen. Andererseits ist der bisherige Trend in den Verfahrenszahlen streng monotonisch zunehmend. Im nächsten Jahr stehen planmäßig eine Europawahl, drei Landtagswahlen und viel, viel, viel Kommunalzeug an. Jede Menge Streitpotential. Ich glaube nicht dass es auf absehbare Zeit am Bundesschiedsgericht ruhiger wird.
Was tun?
Meine Empfehlung ist es an zwei Stellen anzusetzen: Den administrativen Aufwand und den Personalaufwand reduzieren.
Ersteres ist sehr schnell zusammengefasst: Weniger Papier. Verfahrensbeteiligte bekommen keine von allen Richtern unterschriebene Fassung mehr, sondern nur noch eine elektronische, oder alternativ eine Abschrift. Eine von allen Richtern unterschriebene Fassung wird wie bisher archiviert. Klingt also nicht nach wahnsinnig viel Unterschied, macht aber einiges aus, da das typischerweise an einer Person hängen bleibt.
Die Sache mit dem Personalaufwand läuft auf die Einführung eines Kammersystems hinaus. Aktuell besteht das Bundesschiedsgericht aus (mindestens) 5 Richtern und (mindestens) 2 Ersatzrichtern. Die Idee das Bundesschiedsgericht zu vergrößern machte schon seit ein paar Bundesparteitagen die Runde. Allerdings gab es früher gute Argumente dagegen, nicht zuletzt war die Kandidatensituation nie wirklich wahnsinnig befriedigend. Natürlich, wer will sich schon einen Job ans Bein binden, der viel Arbeit und kaum Anerkennung verspricht. Oder wie ein Pirat es einst beschrieb: Das innerparteiliche Abstellgleis für Altfunktionäre. Typischerweise muss man an Bundesparteitagen geeignete Leute nach vorne zerren, und mit dem was ich eben zum Arbeitsanfall geschrieben habe, wird das nächstes Mal wohl kaum besser werden. Eine Vergrößerung des Bundesschiedsgerichts alleine wird also nicht ausreichen. Davon ab wächst der Selbstverwaltungsaufwand nicht linear mit der Anzahl der Richter im Schiedsgericht: Ein regelmäßiges Treffen mit 10 Richtern zu organisieren ist weit mehr als doppelt so schwer als eines mit 5 Richtern.
Mein Vorschlag ist das Schiedsgericht nur minimal zu vergrößern aber gleichzeitig die Arbeitsgröße durch Aufspaltung in zwei Kammern zu verkleinern. Statt 5 Richtern und 2 Ersatzrichtern würde ich mir 6 Richter und mindestens 2 Ersatzrichter wünschen. Das hätte folgende Effekte:
- Jeder Richter muss sich nur noch mit (grob) der Hälfte der Fälle befassen.
- Sitzungen sind kürzer (kleinere Fallzahl) und flexibler (Eine Sitzung pro Kammer, weniger Teilnehmer).
- Arbeit wird gleichmäßiger auf alle Leute verteilt.
- Jeder Kammer könnte einer der Ersatzrichter zugeordnet werden, und der andere Ersatzrichter wäre dann Ersatz-Ersatzrichter. Wenn beide Ersatzrichter 'aufgebraucht' sind, bleiben noch alle Richter der jeweils anderen Kammer als Ersatzrichter übrig.
Besonders wichtige Fälle könnten immer noch in der großen Runde bearbeitet werden, wobei dann die Richter entscheiden was 'wichtig' bedeutet. Und Kommunikation oder auch eine Beratung zwischen Kammern ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Und jetzt?
Im letzten Monat entstand aus den Lehren des letzten Jahres Bundesschiedsgericht, aus einer Vielzahl von Kommentaren und aus Anträgen zu früheren Parteitagen der Satzungsänderungsantrag SÄA002.
Dort ist die angesprochene Formal-Foo-Reduktion enthalten, und ausserdem darf das Bundesschiedsgericht durch Geschäftsordnung ein Kammersystem einführen. Einzige Bedingung ist, dass der Bundesparteitag mindestens 6 Richter wählt.
Wenn das mit dem Kammersystem am Ende ein Riesenreinfall wird, kann das BSG das Experiment durch einfache Geschäftsordnungsänderung wieder beenden. Und sollte es doch funktionieren, dann könnte das (vielleicht etwas schöner ausformuliert) zum Standardmodell auf Bundesebene werden.
Zur weiteren Entlastung würde es sich mE anbieten, explizite Präklusionsvorschriften sowohl für das erstinstanzliche als auch für das Berufungsverfahren einzuführen. Für das Berufungsverfahren würde ich Regelungen entsprechend §§ 513 Abs. 1, 529ff und 520 Abs. 3 ZPO vorsehen. Wenn man sich strikt an das Dogma der Nähe zur Verwaltungsgerichtsbarkeit halten will, dann könnte wenigstens eine Regelung analog §§ 124, 128a VwGO geschaffen werden.
AntwortenLöschenDie daraus resultierenden Einschränkungen sind im Hinblick auf den erforderlichen Rechtsschutz der Betroffenen nicht sonderlich tiefgreifend, nehmen jedoch die Parteien und nicht das Gericht stärker in die Pflicht zur Prozessförderung. Hierbei wird - wie es auch die Rechtsprechung tut - bei Naturalparteien mehr Zurückhaltung anzuwenden sein als bei anwaltlich vertretenen oder Vorständen.
Viele Grüße
Malte
Hallo Malte,
LöschenEin durchaus interessanter Ansatz. Noch sehe ich dafür nicht die Notwendigkeit, und auch bei der Möglichkeit bin ich noch skeptisch. Vielleicht nächstes Jahr? ;)
-Markus