Mittwoch, 28. September 2011

Die Erfolge der FDP

Angesichts fallender Umfrageergebnisse, sinkender Moral bei den verbliebenen Restwählern und in den eigenen Reihen muss die FDP dringend ihre Leute wieder zusammensammeln und aufbauen. Um das Selbstvertrauen zu stärken, bietet es sich an, eine Halbzeitbilanz der aktuellen Bundesregierung zu ziehen. (Obwohl die Frage, ob man die Halbzeit nicht schon längst überschritten habe, angesichts der Koalitionsstabilität gerechtfertigt ist.)

Die FDP Bayern verbreitete daher heute frohe Kunde:



Das schaue ich mir natürlich gerne an. Ein kurzer Blick in die Halbzeitbilanz, und ich bleibe auf Seite 7 hängen:


Man liest "haben wir die Neuverschuldung um mehr als 50% gegenüber dem Plan des ehemaligen SPD-Finanzministers Peer Steinbrück reduziert". In meinem Kopf bildet sich ein kleines Fragezeichen. Rein sprachlich finde ich die Formulierung "um mehr als 50% reduziert" merkwürdig. Erst auf den zweiten Blick sehe ich "(..) die Neuverschuldung 2012 (..)". Liebe FDP: Wenn einer der größten Erfolge (ist schließlich nach "Stabilisierung des Euro" der zweite Punkt in eurer Broschüre - und wir wissen alle wie gut ihr das aktuell hinbekommt) eurer bisherigen Regierungszeit ist, eine hypothetische Prognose, abgegeben vor Eurokrise und Bankenbailout, durch eine andere, noch unrealistischere Prognose zu ersetzen - dann fehlen mir ehrlich gesagt echt die Worte. Dann solltet ihr darüber nachdenken ob ihr die 2% bundesweite Wahlprognose überhaupt verdient habt.

Da hilft nur energisches umblättern. Doch schon auf Seite 9 habt ihr den Kontakt zur Realität vollends verloren:


Hier ist nun alles falsch, was nur falsch sein kann. Ersteinmal stellt ihr zukünftige Ergebnisse bereits als Realität hin. Für 2011, 2012 und 2013 gibt es (wie auch) keine gesicherten Zahlen. Ihr erweckt aber dank Überschrift und Legende der Statistik sowie im Fließtext den Anschein, dass hier nicht zwei Prognosen miteinander konkurrieren, sondern ihr in der die Realität irgendetwas erreicht habt. Im Text schreibt ihr sogar "Die Neuverschuldung haben wir (..) halbiert".

Wenn in der Statistik schon so viel hingeschummelt ist, dann möchte man es doch auch genauer wissen. Zufällig gibt es im Internet auch Informationen über die tatsächliche Staatsneuverschuldung 2010. Insbesondere aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes geht aus dem 3. Absatz hervor: "Beim Bund erhöhten sich die Schulden am 31. Dezember 2010 gegenüber dem 31. Dezember 2009 um 21,9% (+ 230,3 Milliarden Euro) auf rund 1 284,1 Milliarden Euro."

Ich darf dann mal eure Broschüre korrigieren:


Herzlichen Glückwunsch, liebe FDP. Ihr habt nicht nur erfundene Zahlen beschönigt, sondern auch bestehende Zahlen gefälscht. Ob es euch hilft, euch irgendwelche Erfolge selbst vorzulügen, sei dahingestellt. Ich wünsche euch für die Zukunft viel Glück, und für die nächsten Bundestagswahlen bekommt ihr hoffentlich so wenige Stimmen, dass ihr aus der Parteienfinanzierung rausfallt. Denn Geld kann man euch nicht anvertrauen.

Samstag, 24. September 2011

Zum Ethikurteil

Der Humanistische Pressedienst schreibt zu einem Urteil des VG Freiburg, und Twitter schreit Zeter und Mordio.

Was ist passiert?

An einer Freiburger Grundschule forderte eine Mutter die Einrichtung eines Ethikunterrichts für ihre zwei Söhne. Am Religionsunterricht nahmen die Kinder nicht teil. Zeitweise war eine Philosophie-AG an der Schule eingerichtet worden, für den die Eltern der Teilnehmer einen Betrag von 120 Euro pro Schuljahr bezahlen mussten. Die Klägerin war der Auffassung, dass für einen Ethikunterricht zur ethisch-moralischen Bildung ihrer Kinder ein verfassungsrechtlicher Anspruch existiert. Dieser müsste im Verhältnis zum Religionsunterricht in gleichberechtigter Weise für Kinder konfessionsfreier Eltern gewährleistet werden, damit die Heranwachsenden pädagogisch nicht benachteiligt werden. Das Ministerium lehnte die Forderung ab. Mitte April wurde dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht, die vor selbigen nun abgelehnt wurde. (Quelle: hpd, ergänzt, umformuliert & gekürzt)

Und warum geht die Welt jetzt nicht unter?

Zunächst: Die Klage basiert, soweit erkennbar, auf verfassungsrechtlichen Ansprüchen. Die ja so oft zitierten Grundrechte sind aber primär Abwehrrechte gegen den Staat, und keine Anspruchsgrundlagen gegen den Staat. Der Art 5 I 1 GG sagt z.B. dass du deine Meinung äussern darfst, aber:
Allerdings sind hier von allem Anfang an einige fundamentale Einschränkungen zu machen: Art. 5 I Satz 1 gewährleistet zwar das Recht, „sich hören zu lassen“, d.h. er verhindert es, daß der Staat den seine Meinung äußernden Einzelnen von seinem Auditorium abschneidet, aber er gibt diesem Einzelnen nicht etwa ein Recht darauf, von jedermann oder auch nur von bestimmten Einzelpersonen gehört zu werden. (..) Der Staat ist durch Art. 5 I Satz 1 auch nicht verpflichtet, demjenigen, der sich hören lassen will, ein Auditorium zu schaffen; insoweit ist Art. 5 I Satz 1 ein bloßes Abwehrrecht im klassischen Sinne. -- Maunz/Dürig, GG 62.EL, Art 5 Rn 60f

Es ist nicht unmöglich auf Basis der Verfassung Anspruchsgrundlagen zu formulieren, aber es ist auch nicht so einfach. Aus gutem Grund. Einer der möglichen Anspruchsgrundlagen ist, wie hier auch angeführt, zum Beispiel Art 3 GG, der Gleichberechtigungsgrundsatz. Dazu bräuchte man eine ungerechtfertigte Benachteiligung, z.B. fehlenden Zugang zu der ethisch-moralischen Bildung innerhalb des Religionsunterrichts, dessen Besuch ja mit einem unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit verbunden wäre. Insoweit stimmt die Logik der Klägerin.

Was stellt jetzt aber das Gericht fest?
Vorher werde, so meinten die Richter, die „moralisch-ethische Orientierung fächerübergreifend geleistet“ und sie verwiesen unter anderem auf den Geschichts-, Biologie- und Deutschunterricht. „Hinzu kommt, dass ethische Werte und Grundsätze auch im Rahmen des sozialen Miteinanders innerhalb des Klassenverbands vermittelt werden.
 „Gegenstand des Religionsunterrichts ist der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln, ist seine Aufgabe.“ Für Erziehungsberechtigte, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, sei daraus kein Anspruch auf einen Ethikuntericht für ihre die Grundschule besuchenden Kinder geltend zu machen.
(Quelle: hpd, gekürzt)

Das Gericht sagt euch also ins Gesicht, dass der Religionsunterricht kein relevanter Teil der ethisch-moralischen Bildung in der Schule ist. Stattdessen geht es um die Vermittlung der Glaubenssätze als Wahrheit. Und Humanisten regen sich jetzt über diese Erkenntnis auf?

Ihr habt jetzt von einem Gericht gehört, dass der Religionsunterricht ethisch-moralisch irrelevant ist. Was bitte wollt ihr mehr? Wenn der Religionsunterricht kein relevanter Teil der ethisch-moralischen Bildung ist, dann gibt es auch keinen fehlenden Zugang zur ethisch-moralischen Bildung, keine Ungleichbehandlung und damit natürlich auch keine Anspruchsgrundlage.

Wenn ihr jetzt aus dem nicht-hingehen zum Religionsunterricht aus nicht-religiösen Gründen ein Recht auf einen Alternativunterricht herausklagen wollt:
Guten Tag mein lieber VGH Bawü. Meine Söhne dürfen aus nicht-religiösen Gründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Aber damit werden sie von ihrem Recht beschnitten, eine ethisch-moralische Ausbildung zu erhalten. Der restliche Unterricht ist ganz niedlich, aber er enthält ja diese Wertvorstellungen nicht, deshalb haben meine Söhne Anrecht auf einen Ethikunterricht, der die korrekten Lehrinhalte enthält. (Quelle: Folgeklage am VGH)

Dann seid euch bitte im Klaren, dass als nächstes der nette Herr Kreationist ums Eck biegt, und sagt:
Guten Tag mein liebes VG Freiburg. Mein Sohn darf aus religiösen Gründen nicht am Biologieunterricht teilnehmen. Aber damit wird er von seinem Recht beschnitten, zu erfahren, dass Gott vor 6000 Jahren die ganzen Fossilien in der Erde versteckt hat, um die heutigen Biologen zu foppen. Der Religionsunterricht ist ganz niedlich, aber er enthält ja diese Wertvorstellungen nicht, deshalb hat mein Sohn Anrecht auf einen Kreationismusunterricht, der die korrekte biologische Lehre vertritt. Und übrigens gibts da dieses Urteil vom VGH, ... (Quelle: Netter Kreationist)

Nachtrag: "Das VG sagt der Religionsunterricht ist verfassungsrechtlich privilegiert. WTF?" (Quelle: Twitter)

Ja. Und da hat es recht. Das ist eine reine faktische Aussage. Und da kann auch der VGH nichts dran reißen. Und das BVerfG genausowenig. Wenn dich das ankäst, dann musst du nicht über Gerichte lästern, sondern das Grundgesetz ändern. Ich empfehle vor der Ausarbeitung eines entsprechenden Programmvorschlags für deine Lieblingspartei die Lektüre eines einschlägigen Grundgesetzkommentars zu Artikel 7.

Donnerstag, 14. Juli 2011

Antwort der Universität

Ich denke das kann man nahezu unkommentiert stehen lassen. Aus dem E-Mail-Header schließe ich dass sich insgesamt 7 Studenten bei der Uni gemeldet haben.

Dear all,

Many thanks for your recent communication over Jorgo Chatzimarkis and his comments on Anne Will.

We have looked at the coverage and also sought advice from the British Council in Germany.

No German media have come to us directly for a statement and we have concluded that at the present time we do not need to issue one in Germany unless and until asked. This is because

a) It seems clear that his credibility is low

b) A proactive intervention from us may simply draw more attention to the issue

c) Most of the coverage of his Anne Will remarks has included remarks by Oxford students and alumni contradicting his claim about Oxford practices.

The Guardian in the UK has phoned about this and I made it clear that Oxford expects its students to follow standard academic practice in quoting sources.

With thanks and best wishes
Ruth Collier
Head of Press and Information Office
University of Oxford
www.ox.ac.uk/news

Einziger Kommentar: Die "der ist eh nicht glaubwürdig"-Punchline gefällt mir selbstverständlich. Und dass der Guardian sich das anschaut ebenfalls.


Nachtrag: Der Guardian berichtet nun auch. Wenn auch mit einem nervigen Druckfehler der es morgen wohl auch in die Printausgabe schaffen wird.

Der Spiegel-Effekt

Gestern hat Spiegel Online im Artikel Plagiatsfall Chatzimarkakis: Oxford als Ausrede auf mein Blog verlinkt.

Das Ergebnis des gestrigen Tages: Es schauten 4098 Besucher vorbei, davon 3344 mit Referer vom Spiegelartikel. Zum Vergleich: Hintergrundrauschen ist typischerweise so ~80. Am Tag mit dem Artikel in der Flaschenpost waren es 595 Besucher. Es gab viele Kommentare über Kommasetzung, aber niemand hat das eine thematisch verwobene Easteregg in der Kommasetzung entdeckt: Denn im Gegensatz zur Harvard- und Oxford-Zitierweise gibt es ein Harvard- bzw. Oxford-Komma. Ja, das gibt es im Deutschen üblicherweise nicht - aber ich bin trotz meiner Rechtschreibrants kein Anhänger der präskriptiven Sprachkultur :p

Der Server war ebenfalls nicht beeindruckt:

Oh, und: Doktor Chatzimarkakis ist nun wieder Herr Chatzimarkakis.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Dr Chatzimarkakis - Grüße aus Oxford



"Stadt der Kopierer" - Markus Gerstel - CC BY-NC 3.0

Ich konnte es kaum glauben als ich am Montag morgen gewohnheitsmäßig durch die News klickte. Da erzählte doch scheinbar tatsächlich am Vorabend ein Mitglied des Europäischen Parlaments was er so an der Universität Oxford gelernt hat: Nämlich dass es dort völlig normal sei die Formulierungen von anderen Leuten wortwörtlich zu übernehmen oder auch ein wenig umzuformulieren, Quelle dran, passt schon. Diese Zitatweise nennt man "intertextualisieren". Dass damit nicht mehr erkennbar ist, welcher Teil der Arbeit von wem entstanden ist, oder wessen Gedanken man eigentlich gerade als Leser so vor sich hat - das ist niederer Detailkram, mit dem sich eine Eliteuniversität wie Oxford selbstverständlich nicht beschäftigen muss. Das macht man vielleicht so in Bayreuth, aber nicht in Bonn, und schon gar nicht in Oxford.


"Kleingedrucktes" - Markus Gerstel - CC BY 3.0

Ich fand diesen Vortrag recht interessant. Mir war das nämlich alles neu. Was ein wenig verwundernswert ist, da ich insgesamt schon zwei Jahre in Oxford verbracht habe und noch ein paar weitere vor mir habe. Ich kann mich zwar vage an diverse Hinweise erinnern, insbesondere gab man uns zu Beginn zwei kleine Büchlein, insgesamt ca 1250 Seiten. Den Abschnitt über Intertextualisierung muss ich wohl übersehen haben. Mein College und mein Department wussten zwar dass Plagiate gar nicht gehen, und schicken auch regelmäßig entsprechende Rundmails, aber die 'Intertextualisierung' kannten sie nicht. Also habe ich meinen Research Supervisor gefragt. Doch auch sie hatte offensichtlich von Oxford keine Ahnung, denn mit 'Intertextualisierung' wusste auch sie nichts anzufangen. Gut, sie lehrt dort auch erst seit wenigen Jahrzehnten. Witzigerweise hatten alle von mir gefragten Leute die Richtlinien genau gegenteilig im Kopf: Sie dachten, dass man selbst mit Quellennachweis nicht fremde Texte zu eigenen Texten umschreiben darf. Sondern dass Zitate auszuweisen und kenntlich zu machen sind. Und sie dachten die Universität habe das auch in ihren Richtlinien stehen. (Oder hier weitergehend, oder dort ausführlich,...)

Herr Doktor Chatzimarkakis weiß es besser. Er war seinem Lebenslauf zufolge tatsächlich in Oxford. Es bleibt sein Geheimnis, warum er nun zu der Notlüge greift er habe seine Nachlässigkeit in Oxford gelernt, und deshalb seien anschließend seine Noten abgestürzt. Kein Geheimnis hingegen ist: Wer meint Dreck auf den Namen meiner Uni werfen zu müssen, muss potentiell mit einem Echo rechnen. Das können sich die nächsten VroniPlag-Persönlichkeiten gleich aufnotieren: An jeder größeren Uni in jedem Land sind deutsche Studenten unterwegs, die es nicht lustig finden wenn man deren Uni schlechtredet. Auch wenn's 'nur regional' in einer Talkshow im deutschen Fernsehen ist.

Noch weniger lustig ist es wenn derjenige der solche Sachen behauptet im EU-Parlamentsausschuss für Industrie, Forschung und Energie sitzt. Zwar nur als Stellvertreter, aber im Ausschuss ist ja - dank Frau Koch-Mehrin - gerade ein Platz freigeworden. Daher hielt ich es für notwendig die Uni zu informieren. Bevor ich meinen Brief einwurffertig hatte, fand ich einen von Jan Rosenow verfassten offenen Brief an Dr Rösler. (bitte mitzeichnen!) Unsere Briefe sind unabhängig voneinander entstanden. Ich habe mich gestern mit Jan getroffen. Und herausgefunden dass wir uns schon kennen (jetzt auch mit Namen), und am selben College sind. Die Chancen stehen also gut dass noch weitere deutsche Studenten hier sauer auf die neuerlichen Ergüsse des Dr Chatzimarkakis sind.

Und nun viel Spaß.

Letter to the University of Oxford and
St Antony's College regarding Dr Chatzimarkakis





Weitere Infos und Hintergründe auf De Plagio, Copy, Shake, and Paste, VroniPlag und selbstverständlich, als Standardwerk auf diesem Gebiet, GuttenPlag.

Nachtrag: Mittlerweile ist Dr Chatzimarkakis nicht mehr Mitglied im EU-Parlamentsausschuss für Industrie, Forschung und Energie.

Mittwoch, 22. Juni 2011

Parteiaustritt Galore

Nachdem ich ja bereits einen §42 (Ehrenmitgliedschaft) in der Bundessatzung forderte, ist mir heute eine kleine aber notwendige Ergänzung dazu eingefallen:
(3) Die Ehrenmitgliedschaft erhält automatisch,

SÄA078 - Reform der Ordnungsmaßnahmen

§6 Absatz 1 der Bundessatzung wird wie folgt neugefasst:

Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Böser Blick, Mündliche Verwarnung ("Dudu"), wiederholte mündliche Verwarnung ("Dududu") und verschärfte wiederholte mündliche Verwarnung ("Dududu!" mit erhobenem Zeigefinger). Ebenfalls möglich sind die symbolischen Ordnungsmaßnahmen Taschengeldentzug, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland - diese entfalten jedoch nur dann, und nur solange Wirkung, wie der betroffene Pirat nicht ernstzunehmend widerspricht, oder solange ein entsprechendes Verfahren vor einem Schiedsgericht verzögert werden kann. Bei erfolgtem Taschengeldentzug ist spätestens 14 Tage nach Ausspruch der Ordnungsmaßnahme das entzogene Taschengeld samt Zinsen zurückzuerstatten. Alle Ordnungsmaßnahmen sind rückwirkend zurückzunehmen, wenn der betroffene Pirat ernsthaft erwägt vor einem ordentlichen Gericht zu klagen.

Desweiteren wird §42 in die Bundessatzung eingefügt:

§42 Ehrenmitgliedschaft
(1) Verfahren vor Schiedsgerichten sind für Ehrenmitglieder kostenlos. Sie haben gegenüber der Partei Anspruch auf Kostenbeihilfe für Rechtsstreitigkeiten aller Art.
(2) Harry ist Ehrenmitglied auf Lebenszeit.

Samstag, 4. Juni 2011

Warum ist mir Rechtschreibung wichtig - und warum sollte sie dir auch wichtig sein

Warum bin ich manchmal ein Grammarnazi, warum bin ich manchmal ein Ortographienazi? Warum bestehe ich auf Groß-/Kleinschreibung? Warum korrigiere ich manchmal andere Leute? Warum kann ich harmlose Verwechslungen wie tot/tod, dass/das, ein/nen nicht ausstehen? Warum routiert bei mir das Rückrad wenn ich Standart lese?
"Wieso? Er steht dazu linksliberaler Fundamentalist zu sein und nutzt wie die RAF damals nur kleinbuchstaben :-D" - @Laberlohe
Fehlkonzeption: Die Rechtschreibung ist das System. Das System muss bekämpft werden. Kleinschreibung ist gelebter Widerstand. Ausserdem hebe ich mich von der Masse ab.

Die Rechtschreibung ist eine Konvention. Konventionen sind gut. Konvention heißt dass man weiß woran man ist. Zur Kommunikation sind Konventionen unabdingbar. Die Rechtschreibung ist keine fixe Konvention. Rechtschreibung ändert sich. Sprache ändert sich. Rechtschreibung ist weit flexibler und fließender als beispielsweise die Konvention wie ein TCP-Paket auszusehen hat. Natürlich kannst du auch bei sämtlichen TCP-Paketen die dein Rechner so ins Internet versendet die Checksummen auf deine Art und Weise berechnen, oder ganz weglassen. Allerdings muss du damit leben wenn du dann eben mal keine Antwort bekommst, und von 'dem System' teilweise ausgegrenzt wirst, weil dich keiner mehr ernstnimmt. Und wenn für dich gelebter Widerstand darin besteht unverständlich zu kommunizieren - dann solltest du dir sowieso Hilfe suchen.

Fehlkonzeption: Rechtschreibung kann mit Fehlern umgehen. Trotzdem versteht doch jeder was ich sage.

Korrekt. Nur leider ist das genauso sinnvoll wie ein RAID-1 mit nur einer Platte zu betreiben. Hey, es funktioniert auch.
Und bei der Kommunikation kannst du tatsächlich darauf zählen dass dich weiterhin fast alle verstehen können. Allerdings kostet dies. Denn du verschiebst innerhalb der Kommunikation den Kommunikationsaufwand von dir als Sender an den Leser als Empfänger. Dieser kann nun nicht mehr so schnell über den Text lesen, wie er es gewohnt ist, daersichdiewörterdieduverwendesterstselbstzusammenbauenmussunddamiterheblichmehrenergie aufwenden muss um zu verstehen was du ihm sagen willst. Dies kann zwar gut gehen, aber du verlierst die Leute schneller und früher. Das ist wie eine Vorlesung die von einer Schlaftablette gehalten wird: Es mag teilweise funktionieren, aber effizient ist es nicht.

Fehlkonzeption: Wichtig ist doch was ich sage, und nicht wie.

Für Präsentationen ist das spätestens seit Albert Mehrabian widerlegt. Für geschriebene Texte gilt etwas ähnliches: Wenn schon auf den ersten Blick klar ist, dass sich der Bewerber bei seiner Bewerbung keine Mühe gegeben hat, weil er einen Schuhkarton mit losen Blättern eingereicht hat - dann werde ich mir das gar nicht erst ansehen. Form kommuniziert auch Wertschätzung. Ist mir mein Gegenüber egal, so kann ich das durch meine Form wunderschön übermitteln. Das muss bei keiner der beiden Kommunikationspartner bewusst passieren. Ich würde jede Wette eingehen dass zum Beispiel Deutschschulaufgaben in Schönschrift bei gleichem Inhalt im Mittel eine bessere Bewertung bekommen als solche wie ich sie immer hingeschmiert habe. Wenn du also Wert darauf legst von deinen Lesern nicht für voll genommen zu werden, dann schreibe bitte alles klein. Works for me. Gleiches gilt übrigens auch für die Wortwahl: Wer im Guttenbergschen Sinne bei jeder Gelegenheit passende oder unpassende Fremdwörter aus seinem Vademecum insertiert, oder auf Teufel komm raus Managerspeak leveraged, den nimmt man -at the end of the day- auch nicht ernst. Kann man auch gleich alles in 13375p34|< schreiben.

Nachtrag: Ausserdem beleidigst du erstmal grundsätzlich alle Leser, die die deutsche Sprache erst lernen mussten. Du machst es ihnen nicht nur schwerer zu verstehen was du eigentlich willst, sondern gibst ihnen mit jedem Wort auch eine auf den Deckel. Wie auch jedesmal wenn ein Amerikaner 'would of'/'should of' schreibt.

Mittwoch, 18. Mai 2011

Interessenskonflikte

Am 14. und 15. Mai 2011 war der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland in Heidenheim. Für mich waren diese beiden Tage in mehrerlei Hinsicht sehr relevant:

Zunächst einmal möchte ich mich bei allen bedanken, die für die Reformierung der Schiedsgerichtsordnung gestimmt haben, und so bewiesen haben dass es auch heute in der Partei noch möglich ist umfangreiche Texte zu beschließen und komplexe Projekte zu verwirklichen. Ich danke allen die an der Formulierung mitgewirkt haben, die Ideen und Anregungen geliefert haben, und die mittels Abstimmungen ihre Meinungen dazu kundgetan haben. Und auch schonmal bei denen, die sich bereit erklärt haben am SGO-Feinschliff bis zum nächsten Parteitag mitwirken zu wollen.

In der nachfolgenden Wahl wurde ich dann auch noch zum Bundesschiedsrichter gewählt. Leider bedeutet das für mich, dass ich den ruhigen Posten als Schiedsrichter in Bayern aufgeben muss, um stattdessen ab sofort am stetig stürmischen Oberdeck die Planken zu wienern. Danke also auch dafür. (Ja, dieses ‘Danke’ ist höchst zynisch. Aber nur ein bischen.)

Am Sonntag geschah dann etwas für mich unerwartetes: Wir haben es nicht nur geschafft einen vollständigen Vorstand zu wählen, sondern der Bundesparteitag hat auch noch Gefion als Beisitzerin reingewählt.

Schon bei der Kandidatenbefragung kam dann laut Protokoll folgende Frage auf: “Welche Differenzen könnte es zwischen dem BSG und dem BuVo geben, aufgrund der Sache, dass dein Freund im BSG ist?”

Dies ist eine gerechtfertigte Frage. Gefion hat sie auf dem Parteitag verneint, und darauf hingewiesen dass wir zwei verschiedene Personen sind. Ich wurde in Heidenheim nicht dazu befragt - wie auch, meine Wahl war zu dem Zeitpunkt schon erledigt - möchte aber dazu Stellung nehmen, in der Hoffnung dann das Thema in der kommenden Amtsperiode nicht mehr aufgreifen zu müssen.

Wir haben uns nach Heidenheim über das Thema unterhalten, sind uns der Problematik bewusst und sind über unseren Umgang damit einig.



Stellungnahme bezüglich möglicher Interessenskonflikte Bundesschiedsgericht-Bundesvorstand



1. Vertraulichkeit von Fallinterna


Auch nach der neuen Schiedsgerichtsordnung haben Richter während eines Verfahrens ihre Arbeit außerhalb des Richtergremiums nicht zu kommentieren. Ich sehe keinen Anlass hiervon Ausnahmen zu machen.

Oder etwas flapsiger gesprochen: Bisher haben wir es geschafft uns in unseren Gesprächen auch über nicht-Piratenthemen zu unterhalten, und ich hoffe das auch in Zukunft so beibehalten zu können. Wenn ich die Telefonaktivitäten nach dem BPT als Richtwert auffassen darf, werde ich vermutlich in Zukunft eh Termine machen müssen um überhaupt noch mit ihr zu sprechen.


2. Befangenheit


Ich werde keine Probleme damit haben nach Sachlage und ohne Ansehen der Person die Verfahren zu führen und Urteile zu verfassen. Könnte ich das nicht, wäre ich nicht zur Wahl angetreten. Hätte ich ernsthafte Bedenken dass Gefion im Bundesvorstand irgendetwas daran ändern würde, wäre ich noch am Parteitag nach Gefions Wahl zurückgetreten.

Ich kann zwar verstehen wenn man meine Befangenheit befürchtet, erbitte mir jedoch die Gelegenheit mich zu beweisen. Nach der SGO kann vor dem BSG jede Streitpartei meine Ablehnung wegen Befangenheit beantragen. Die Entscheidung ob Befangenheit vorliegt, fällt dann das Bundesschiedsgericht ohne mich (§5 Abs 5 SGO). Ich habe in der konstituierenden Telefonkonferenz heute meine Kollegen eingehend informiert, und sie sehen (einstimmig) in der aktuellen Situation kein Problem.


3. Verbandelung des Bundesvorstands und des Bundesschiedsgerichts


Mein Idealismus verlangt dass die Bundesorgane ähnlich sauber getrennt bleiben müssen, wie Exekutive und Iudikative in der Staatstheorie. Sollte ich diese Trennung in Gefahr sehen, oder mich nicht mehr in der Lage sehen objektiv urteilen zu können, werde ich mich aus dem konkreten Verfahren zurückziehen oder gegebenenfalls auch mein Amt niederlegen. (§5 Abs 2, §5 Abs 1 SGO)
Eine Verfahrensbeeinflussung von außen - egal ob durch den Bundesvorstand oder durch andere - werde ich in keinem Fall zulassen!

Eine saubere Trennung heißt jedoch nicht strikte Funkstille. Gerade in der letzten Amtsperiode hatten die beiden Bundesorgane untereinander manchmal deutliche Kommunikationsschwierigkeiten. Von daher sehe ich in der aktuellen Konstellation auch eine Chance das Verhältnis zwischen den Bundesorganen wieder zu reparieren, damit sie sich einander wieder mit dem gebührenden Respekt begegnen können.

Ich bin mir sicher dass ich sowohl für Gefion als auch für mich sprechen kann, wenn ich sage dass wir beide in unseren Tätigkeiten für Transparenz einstehen. Im Vorstand ist klar wie das aussehen kann, für das Schiedsgericht zeigen meine Formulierungen z.B. in SÄA030 wie ich mir dort Transparenz vorstelle. Jede Transparenz hat allerdings Grenzen. In diesem Fall endet die Transparenz an der Grenze zwischen Pirat- und Privatsphäre. Eine Einmischung in mein Privatleben werde ich mir von keinem Parteiorgan oder -mitglied gefallen lassen.



Und wer mir nun einen Kuschelkurs gegenüber dem BuVo unterstellen will: Gegenseitiger Respekt heißt nicht Kuschelkurs. Das Leben ist kein Ponyhof, und das BSG kein Streichelzoo.

Mit mir schon gleich gar nicht.

Donnerstag, 5. Mai 2011

Liquid #Liquidizer - Die Software die von außen kam

Dieser Blogpost ist eine Antwort auf "Gedanken zum Liquidizer" von Sebastian Jabbusch.




Fehlender Datenschutz: Security by Obscurity

Schon die Überschrift... Security by Obscurity suggeriert den Eindruck eines Problems. Allerdings ist Security by Obscurity mitnichten ein Problem in der IT Sicherheit, sondern es kommt auf das Gesamtkonzept an.
Jede Passwortabfrage - auch die bei Liquid Feedback - ist per Definition Security by Obscurity. Wieso soll das nun bei den einen ein Problem sein, und beim anderen nicht? Weil man das Passwort (also den Code in der Mail) nicht ändern kann? Im Gegenzug expired das Passwort ja auch in weniger als 10 Tagen. Darauf jetzt die Riesensicherheitslücke aufzuhängen ist populistisch. Zeig mir einen 0-day-exploit und ich könnte dir glauben.

Dass die Accounts Benutzern zuordenbar sind ist doch nun nicht die große Neuigkeit. Das ist bei LQFB genauso. vgl http://uxp.de/12
Nun war man beim Liquidizer ehrlich, und hat auf die Verschaukelungsschicht - tschuldigung, Obscurityschicht - Clearingstelle verzichtet. Du siehst wie Security by Obscurity funktioniert?

"Schließlich lassen sich aus meinen Abstimmungen durchaus einige politische Aussagen ablesen."
Schade, daraus schließe ich dass du am #bpt11 nicht anwesend sein wirst, denn aus den dortigen Abstimmungen mit deiner Stimmkarte werden sich politische Aussagen ablesen lassen. Was war der letzte Satzungs- und Programmantrag der geheim abgestimmt wurde? Gabs niemals? Oh. Sowas auch.

Fazit: Vorgeschobene Datenschutzdebatte. Irrelevant.

Fehlende Transparenz: Der perfekte Wahlcomputer

Schon die Überschrift... Der Begriff Wahlcomputer suggeriert es geht um Wahlen. Tatsächlich geht es nicht um Wahlen, es geht nichteinmal um Beschlüsse. Es geht um einen Vorschlag zur Tagesordnung für den Bundesparteitag.
Genau die gleiche Debatte, nur mit umgekehrten Vorzeichen und Teamfarben wurde bei Liquid Feedback zur Parteitagsvorbereitung auch geführt. Team Rot schrie Wahlcomputer, Team Blau schrie Es gibt keine Wahlen.
Ich war übrigens bei Team Blau. Vgl http://uxp.de/17
Und ich bin heute noch bei Team Blau. Es gibt im Liquidizer keine Wahlen.

An der Stelle: Hallo an @beapirate :) Viel Spaß diesmal im anderen Team. [Nachtrag: Wir waren nämlich früher mal im selben Team.]

Niemand außer der Administrator kann im Liquidizer einsehen, wie die Nutzer jeweils abgestimmt haben.

Falsch. Ein Klick auf den Antrag ergibt die Liste wer zu dem Antrag abgestimmt hat. Zustimmung, Ignorieren, Ablehnung, Delegation ist sichtbar.

"Ob sich die anderen Nutzer mit +/-1, +/-2 oder +/-3 auf die Abstimmungen Einfluss nahmen, wissen die Nutzer nicht."
Doch. Beispiel?
flibble hat (aktuell) PA003 mit +2, PA002 mit -2, PA067 mit -1 bewertet. Und nein, dazu brauche ich keinen Master in der Mathematik.

Ausserdem ist das ein Scheinargument, da die genaue Gewichtung des Benutzers nur in Relation zu den anderen Gewichtungen relevant ist, und das ist ja genau erkennbar. Ob ein User alles mit +1,-1 oder alles mit +3,-3 abstimmt ist ja genau irrelevant.

"Die absurdesten Bruchzahlen sind übrigens (+0,00) und (-0,00). Wer mir die erklären kann, dem geb ich auf dem Parteitag nen Bier aus."
+0,00 ist eine Zahl x mit 0 < x < 0,005
-0,00 ist eine Zahl x mit -0,005 < x < 0
0,00 ist eine Zahl x mit x = 0
Diese hochwissenschaftliche Sache nennt sich kaufmännisches Runden.
Davon ab ist das ein Scheinargument, da hier am Userinterface rumkritisiert wird - offensichtlich gibt es also nichts anderes mehr was angreifbar ist. Ich wäre da übrigens vorsichtig, da gerade LQFB auch nicht für seine Usability berühmt ist.

"Ergebnis: Niemand - bis auf den Administrator - kann also überprüfen, ob das, was die Software als "Endergebnis" auswirft, stimmt."
Faktisch falsch, alle Werte lassen sich aus der Webseite rausziehen. Was du willst ist eine Dumpfunktion, aber faktisch kommst du schon an alles ran. Nur weil eine Software keine API hat, ist sie noch nicht per se ungeeignet für nicht-API-relevante-Tätigkeiten.

Fazit: Nichts zu sehen, weitergehen.

Abstimmungen: One man - one vote ins Quadrat geteilt durch Anzahl aller abgegeben Stimmen (oder so) +/- Delegations-Fu!?!

Schon die Überschrift... aber es kommt ja dann noch besser:
"Der Liquidizer scheint von seinen Nutzern ein Mathematik-Studium zu verlangen, bevor sie verstehen können, welchen Einfluss ihre Stimmen haben."

Kannst du mir in zwei Sätzen erklären wie in LQFB die Auszählung genau funktioniert? Also wir haben Delegationen auf 3 Ebenen, die wahlweise überschrieben werden können, ein Autoablehnen das eventuell greift, anschließend ein Ranking der Initiativen - aber nur der die auch das Quorum erreicht haben. Aus dem Ranking wird dann ein GrünGrauRot-Balken erstellt, bei dem auch schon mal eine Initiative gewinnt die weniger Grün hat als die zweitplatzierte Initiative. Ja, so in etwa.

"Der Entwicklers des Konzept erklärt dazu:"
Komisch dass mir dazu eine bessere Begründung bekannt ist. Und ich bin jetzt nicht gerade mit dem Liquidizer per Du, und mit dem Team dahinter schon gar nicht. Ich vermute du stellst hier einen Strohmann auf, und zwar mit der angreifbarsten Begründung die du gefunden hast.

Fazit: Deine Aussage kann man also effektiv runterbrechen auf: Wahlsysteme die auf einem komplizierten Algorithmus beruhen - mit einer vom Leser beliebig festzulegenden Schwelle für 'kompliziert' - sind kompliziert. Breaking news.

Delegationen, die keine Delegationen sind

Wie schreibst du selbst, und wie stellte @tarzun eben auf Twitter so treffend fest: Ähm. Beim Liquidizer sind Sockenpuppen direkt erlaubt? http://bit.ly/lMcn5Q Pkt. 4 fordert nur das Einverständnis des abgebenenen Accounts.

Liquidizer erlaubt die weitestgehende aller möglichen Delegationen überhaupt, die Delegation des gesamten Accounts. In LQFB ist das verboten, und führt zur Accountsperrung.

Sogesehen zieht der Liquidizer das Konzept Delegation konsequent und erbarmungslos bis zum Ende durch. Finde ich gut.

(btw: Delegationen im LQFB sind auch keine, da kein Verhältnis zwischen Delegat und Delegand aufgebaut wird, und keine Rechenschaftspflicht entsteht.)

Fazit: Im anderen Sandkasten gibts die größeren Burgen. Ist ja voll scheiße.

Liquidizer macht alle Aktiven zu Trollen

Schon die Überschrift... Eine Behauptung, die durch nichts substanziiert wird. Als Angebliche Quelle für die Aussage steht http://twitter.com/#!/Tur_Bor/status/66061562556850176 nur dort steht nichts davon.

Da dieser Absatz nichts falsifizierbares enthält, ist er auch kein sinnvoller Absatz. (frei nach Popper)

Das alte Missverständnis: Liquid Democracy ist keine Basisdemokratie

Erst schreibst du dass Basisdemokratie ist über alles abzustimmen, und Liquid Democracy die Antithese dessen ist. Dann bemängelst du dass der Liquidizer Leute abwertet, die über alles abstimmen. Ergo bemängelst du dass der Liquidizer Liquid Democracy umsetzt.
Worauf willst du eigentlich hinaus?
Dein Fazit jedenfalls beschäftigt sich wieder mit der Benutzeroberfläche, und kritisiert die Icons.

Fazit: Ähm - keine Ahnung?

Weitere sehr kritische Punkte

- Das System bevorzugt frühe Nutzer
Das System bevorzugt späte Nutzer, da diese ihre Stimme strategisch nutzen können. Sachen die +100 haben, brauchen ihre Zustimmung nicht mehr. Damit wird ihre Stimme im Bezug auf kontroversere Themen stärker.
Ergo bevorzugt das System frühe und späte Nutzer. Na dann passts ja.

- Abstimmungen haben keinen Anfang und Ende
Anfang war gestern. Ende ist vor dem Parteitag. Problem?
Dann kritisierst du die Wortwahl, weil 'spielerisch' im Sinne von spielerisch einfach gemeint war, du es aber im Sinne von 'mangelnder Ernsthaftigkeit' verstehen willst. Damit landest du auf der Argumentationspyramide bei Gelb, und du verlierst die Leser.

- Der nächste Punkt ist eine Benutzeroberflächenkritik

- Der nächste Punkt entspricht dem Delegationsverfall in Liquid-Feedback, nur graduell.

- Der letzte Punkt ist eine Benutzeroberflächenkritik

Fazit: Dir gefällt die Benutzeroberfläche nicht. Gut, da kann ich nichts ändern.

Noch ein Wort zur "Einfachheit" des Liquidizers

Du kritisierst dass der Liquidizer genau seinen Job macht, und nicht mehr. Und dass nur deshalb die Benutzeroberfläche so aufgeräumt ist.
Worauf willst du bitte hinaus?
Ich vermute du willst darauf hinaus dass der Liquidizer kein vollwertiger Liquid Feedback-Ersatz ist. Nur interessiert das aktuell leider keinen, weil es darum gar nicht geht.
"Wer nämlich wirklich mitreden und auch selbst Anträge zur Abstimmung stellen und darüber streiten will," der muss eine kleine Zeitreise rückwärts unternehmen.

Ein Fazit

Du sprichst dem Liquidizer ab, dass er Liquid Democracy umsetzt, und sagst er setzt klassisch direkte Demokratie oder Basisdemokratie um. Und widersprichst damit den von dir oben bereits erwähnten Kriterien. Dafür muss der Liquidizer zurück ans Reißbrett.

Mit der "Datenschutzerklärung" hast du dich nicht befasst, und der juristische Fu ist auch nicht so wichtig. Deshalb endest du dein Fazit dann damit dass du dich fragst warum der Vorstand den Datenschutz so vollständig vernachlässigt. Und Wahlcomputer auch nocheinmal. Dann verniedlichst du die Software noch als nettes Experiment und schließt damit.




Mein Fazit

Not-invented-here-syndrome.

Samstag, 30. April 2011

Die Mitmachpartei

Mail an die Bundesaktive



Ahoi,

ich wollte euch nur mal eben mitgeben dass die geplante TO wohl offenkundig den Unterschied zwischen Kassen- und Rechnungsprüfern verkennt. Dies ist leider ein gerne gemachter Fehler...

Top 7: Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfung
Top 8: Entlastung des Bundesvorstandes
Top 12: In der Auszählungspause: Vorstellung und Wahl der Kassen- und Rechnungsprüfer für 2011/2012

Die Rechnungsprüfer (§9b VII Bundessatzung) sind ein Versammlungsamt, die am Anfang der Versammlung gewählt, dann die Unterlagen durchsehen, und anschließend dem BPT berichten um die Grundlage für die Entlastung zu liefern.

Kassenprüfer hingegen (§9b VIII Bundessatzung) sind ein Parteiamt, sie werden auf der Versammlung gewählt, und sind bis zur nächsten Versammlung im Amt.

Warum haben wir beides?
Die Rechnungsprüfer sind eine vom Vereinsrecht vorgeschriebenes Amt. Die Kassenprüfer wurden durch Andi Popp mit der Idee eingeführt, dass die Kassenprüfer auf dem folgenden Parteitag dann auch in Personenidentität als Rechnungsprüfer gewählt werden können, um dem Parteitag im Sinne des Vereinsrechts, aber mit wesentlich detaillierterem Hintergrundwissen zu berichten. Schließlich ist es einfach unmöglich eine genaue Prüfung vor Ort in wenigen Stunden zu machen.

Was muss also getan werden?
Aus TOP 12 müssen die Rechnungsprüfer gestrichen werden. Da sie Versammlungsämter sind, werden die Rechnungsprüfer in TOP 3 (Vorstellung und Wahl der Versammlungsämter) gewählt.

Warum sollten wir das jetzt machen?
Um genau diese Erzählung uns auf dem BPT zu sparen. Zeit dort ist zu wertvoll.

Und warum erzählst du das der Aktiven, und nicht einfach demjenigen der zuständig ist?
Oh, weil wenn man Leute auf Fehler hinweist, man so dermaßen eine auf die Fresse bekommt dass man eigentlich nur noch Lust hat sofort auszutreten. Und für alle die, die ihre Bundesvorstandskandidaten noch nicht aussortiert haben, hier also eine kleine Wahlhilfe:



Beste Grüße aus der Abteilung Mitarbeitermotivation,
-Markus

Montag, 25. April 2011

Zur Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden

Ich habe meine hier dargestellte Rechtsmeinung in Teilen deutlich geändert. Meine neue Rechtsmeinung ist im Blogpost Ordnungsmaßnahmen? Welche Ordnungsmaßnahmen? dargestellt. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bleibt dieser Beitrag im Originaltext bestehen


Neunzehn Mal werden wir noch wach, dann ists wieder Bundesparteitach.

Dieses Mal nicht Bingen, sondern Dings - ähm, Heidenheim.
Und scheinbar sind sich auch recht viele Piraten einig dass es auch inhaltlich nicht wieder ein Bingen werden soll. Nur so lässt sich die Wähler-Selbstverpflichtung begreifen: Keiner der Unterzeichner will wieder 1.5 Tage rein auf die Wahl eines neuen Vorstands verschwenden.

Abseits davon gibt es aber auch andere handfeste Indikatoren dafür dass sich viele Piraten von den Kandidaten bereits im Vorfeld ein Bild machen wollen und können. Frage- und Antwortseiten gab es schon beim letzten Mal. Aber Interviews mit jedem Kandidaten? Das ist neu. Organisierte Diskussionsrunden online? Vortreffen - sogar mit Kandidatenbeteiligung? Aktuell spricht also einiges dafür dass der nächste Parteitag organisierter abläuft als Bingen.

Zu organisiert darfs dann aber auch nicht werden. Und damit meine ich jetzt nicht das eine oder andere entlaufene Kunstprojekt, das auch in Heidenheim wieder antreten wird um kollektiv Zeit zu vergeuden. Nein, es geht darum dass es aktuell Kandidaten auf Bundesposten gibt, die wegen ausgesprochener Ordnungsmaßnahme eigentlich nicht dürfen. Und wenn wir schon alles zum Thema vorbereiten, dann können wir auch die dazu entstehenden Diskussionen vorwegnehmen.

Worum also geht es:
Aktuell gibt es zwei Kandidaten, die beide eine zeitlich beschränkte Ordnungsmaßnahme erhalten haben, die ihnen - zeitlich befristet - die Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden aberkennt.

Eine Ordnungsmaßnahme die dazu führt dass man nicht kandidieren darf?
Es gibt hier mehrere Interpretationsmöglichkeiten. Klar sein sollte dass es die Ordnungsmaßnahme gibt (§6 I Bundessatzung), und dass sie dazu führt dass man von Parteiämtern entfernt wird, und nicht mehr dort hingewählt werden kann. Die Rechtsfolge so einer Ordnungsmaßnahme ist der temporäre Wegfall des passiven Wahlrechts.
Jetzt kann man das natürlich dahin interpretieren dass man zwar kandidieren darf, aber nicht gewählt werden kann. Aber wirklich überzeugen vermag diese Ansicht nicht, da dann der Kandidat bestenfalls keinen Einfluß auf die Wahl hat, und schlimmstenfalls den Wahlgang durch Vorstellung und aufwendigere Auszählung verzögert.

Wo kommt denn so eine Ordnungsmaßnahme her?
Diese Ordnungsmaßnahme kann vom Bundesvorstand sowie von Vorständen der jeweils zuständigen niedrigeren Gliederungen (Land, Bezirk, etc) ausgesprochen werden, soweit diese entsprechende Regelungen in ihren Satzungen haben. Die Ordungsmaßnahme kann direkt ausgesprochen werden, es ist kein Verfahren notwendig. Auch muss der Betroffene nicht vorher angehört werden.

Aber dann kann man ja völlig willkürlich Ordnungsmaßnahmen verteilen?
Selbstverständlich nicht. Ordnungsmaßnahmen müssen begründet werden, und gegen Ordnungsmaßnahmen kann vor dem zuständigen Schiedsgericht vorgegangen werden. Bei erfolgreichem Einspruch wird die Ordnungsmaßnahme aufgehoben.

Na dann eben Gegenklage und bis das Schiedsgericht entscheidet wirkt die Ordnungsmaßnahme nicht.
Nein. Die Ordnungsmaßnahme wirkt sofort (also genaugenommen ab Zugang), und eine Klage hat keine hemmende oder verzögernde Wirkung. Nur beim Parteiausschlussverfahren kann etwas anderes gelten, aber das liegt daran dass dort nicht der Vorstand die Ordnungsmaßnahme ausspricht, sondern das Schiedsgericht selbst.

Im Parteiengesetz steht dass sowas gar nicht geht!
Im Gegenteil. In §10 PartG geht es um Ordnungsmaßnahmen. Zum einen werden dort die formellen Voraussetzungen für Ordnungsmaßnahmen definiert (Bestimmung der möglichen Ordnungsmaßnahmen, der Gründe hierfür und der aussprechenden Parteiorgane in der Satzung).
Andererseits wird in Absatz 3 Satz 2 speziell auf die Aberkennung der Fähigkeit Parteiämter zu bekleiden Bezug genommen. Es ist also ganz im Gegenteil eine Ordnungsmaßnahme die vor dem Parteiengesetz explizit zulässig ist.

Dann soll der Bundesparteitag doch selbst entscheiden. Wenn er jemanden wählt, der nicht darf, dann ist die Ordnungsmaßnahme ungültig.
Hmmm... Nein. Wenn der Bundesparteitag sich über die Ordnungsmaßnahme hinwegsetzt, und jemanden wählt, der kein passives Wahlrecht hat, dann erhält dieser nicht plötzlich sein passives Wahlrecht zurück. Vielmehr stünde so eine Wahl auf tönernen Füßen - wenn sich ein einziger Pirat findet, der sie anfechten will.
Denkbar ist so ein Fall zwar... aber ob man in einer Liga mit solchen "Rechtsinterpreten" mitspielen will?

Aber der Bundesparteitag steht in der Rangfolge über dem Bundesvorstand und jedem Landesvorstand. Wenn der also beschließt dass die Ordnungsmaßnahme zurückgenommen wird...
...dann versucht er lediglich sich über die Satzung hinwegzusetzen. Denn unsere Satzung sagt unmissverständlich dass der Bundesvorstand in Themen Ordnungsmaßnahmen alleinzuständig ist. (§6 III 1 iVm §6 VII, letzterer schließt durch seine Formulierung auch die Kompetenz des Bundesparteitags in OM-Fragen ab) Nur gleiches kann also für eine Rücknahme gelten.

Und mit satzungsändernder Mehrheit?
Hier vertritt zwar Sauter die Meinung dass ein Satzungsdurchbruch möglich ist. Aber dann muss man sich die Frage gefallen lassen warum wir in unserer Satzung eine Frist für Satzungsänderungsanträge angeben. Und ob Änderungen und Durchbrüche die nicht fristgerecht angekündigt wurden wirklich zulässig sein sollen. Meine Meinung dazu ist recht eindeutig...

Aber der Bundesparteitag steht in der Rangfolge über dem Bundesvorstand. Der Bundesparteitag kann alle Beschlüsse prüfen und verwerfen.
Auch hier sagt unsere Satzung: Nein. Denn der Bundesvorstand ist alleiniger Geschäftsführer (§9a II 2) und alleiniger Entscheider in organisatorischen Fragen (§9a VI). Wenn jeder Beschluss des Bundesvorstandes bis zu einer Absegnung durch den Bundesparteitag schwebend unwirksam wäre, dann hätte das tragische Konsequenzen. Von jedem simplen Vertragsschluss bis hin zum Rechenschaftsbericht.

Aber das ist doch unfair: Da bekommt man eine Ordnungsmaßnahme und darf nicht mehr kandideren!
Korrekt. Das ist unfair. Und die verdammte Idee der Sache. Warum sonst gibt es Ordnungsmaßnahmen? Worin soll der Sinn oder ein Erziehungs- oder Abschreckungswert liegen, wenn man jede Ordnungsmaßnahme mal eben einfach umgehen könnte?

Ok, jetzt mal Butter bei die Fische! Ich hab ne OM kassiert, und will zum BPT kandidieren. Was muss ich tun?
1. Den zuständigen Vorstand um Anhörung bitten (dazu sind sie verpflichtet), ihn darum bitten die OM zurückzunehmen. Tätige Reue zeigen, usw. Jeder Strafverteidiger wird hier gute Tips haben.
2. Am zuständigen Schiedsgericht Einspruch einlegen, mit Bitte um einstweilige Anordnung die Ordnungsmaßnahme ausser Kraft zu setzen.
3. Falls nötig die einstweiligen Vorverfahren die Instanzen hochtreiben (LSG->BSG->AG), und die Hauptsacheverfahren hinterher.

Nachtrag: Einstweilige Maßnahmen gegen das Ruhen von Mitgliederrechten sind vor den ordentlichen Gerichten auch dann möglich wenn zunächst Parteischiedsgerichte angerufen werden müssten (LG Düsseldorf, Urteil vom 13-12-1989 - 2 O 534/89, NJW-RR 1990, 832)



Aber der Vorstand will die OM nicht zurücknehmen/das LSG will keine einstweilige Anordnung erteilen/das BSG will den Fall nicht an sich ziehen/das Amtsgericht lacht mich nur aus und verweist auf den innerparteilichen Rechtsweg.
Dann würde ich empfehlen ein paar Schritte zurückzutreten und tief durchzuatmen. Anschließend mit der gebotenen Sachlichkeit und Professionalität die Kandidatur vorzubereiten.
Und in der Zwischenzeit - also bis 2012 - keine Leute anzuspucken, anzugreifen oder zu beleidigen, dazu zählt auch keine dämlichen Nazisprüche von sich zu geben, keine Holocaustleugnereien oder ähnlichen Bullshit zu produzieren, keine Parteiämter zu missbrauchen, keinen Mist zu bauen und stattdessen mit Leuten kooperativ und konstruktiv zusammenzuarbeiten, ...

Ach das ist doch scheiße :(
Willkommen in einer Partei auf dem Weg in die Professionalität.

Samstag, 16. April 2011

Vom Karl Theodor, der auszog um eine Schiedsgerichtsordnung zu bringen

Gestern nacht, um 23:59 lief die Einreichungsfrist zum Bundesparteitag der Piratenpartei 2011.1 ab. Wie so üblich bei Parteitagen werden die meisten Anträge in den 24 Stunden vor Ablauffrist eingereicht. Piraten sind halt Nerds, die ihre Arbeit deadlineoptimiert verteilen.

Aber manchmal erwischt es den einen oder anderen, und das Zeitlimit wird überschritten. Dieses Mal gab es einen Programm- und zwei Satzungsanträge die nach der autoritativen Wikizeit zu spät, nämlich erst am Folgetag eingereicht wurden. Diesmal erwischte es PA076 - Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten, SÄA078 - Erweiterte Neufassung Bundesschiedsgerichtsordnung und SÄA079 - Neufassung von §3 (2a). Soweit nichts besonderes, schon gar nichts blogwürdiges. Doch fangen wir mal ganz von vorne an...

27.01.2011

Den meisten Piraten wird bekannt sein, dass ich angekündigt hatte die Schiedsgerichtsordnung der Partei grundlegend zu überarbeiten. Und wer es jetzt noch nicht mitbekommen hat, wird es in meinen 17 Anträgen zum Bundesparteitag schon rausfinden. Leider war die Resonanz auf meinen Aufruf zur Mitarbeit - naja - sagen wir verhältnismäßig. Wobei ich dazu sagen muss dass ich meinen Aufruf zwar auf Fachlisten, namentlich die AG Recht (offen), AG Recht intern, AG Orange Hilfe (offen) und Schiedsgerichtskoordination (offen) sowie auf meinem Blog, über Twitter, in einem Artikel und in einem zugehörigen Interview in der Flaschenpost verbreitet habe, aber nicht auf den allgemeinen Parteilisten. Andererseits wurde das Projekt in mehreren Bundesvorstandssitzungen und an allen möglichen Stellen erwähnt. Da die Resonanz schon in den Fachecken bescheiden, und meine Motivation begrenzt war, und es ausserdem noch andere Entwicklungen an der Bundesschiedsgerichtsfront gab, von denen aufmerksame Leser/BuVo-Sitzungshörer bereits wissen - war ich bereits nahe dran das gesamte Projekt zu einem Fehlschlag zu erklären und einzustampfen. Doch wie das nunmal so ist bei diesem Verein: Man kann nicht einfach aufhören. Und so fing ich halt wieder an Entwürfe zu schreiben und im Liquid Feedback abzustimmen.

08.04.2011

Vor ziemlich genau einer Woche flatterte dann eine Mail auf die (öffentliche) Liste der AG Recht. Die Mail war von C. Schmidt, und beeinhaltete... (drumroll) eine komplette, umgeschriebene Schiedsgerichtsordnung.
Ähm ok. Jemand der auf der AG Recht Mailingliste schreibt, ein Vollmitglied der AG Recht ist hat im Alleingang eine Schiedsgerichtsordnung geschrieben. Klingt ja toll, vielleicht muss ich gar nichts machen. Doch ein Blick auf den Text offenbart dass die Autorin leider meinen Blogpost nicht wahrgenommen hat: Zwar wird viel geändert, und vieles aus Sicht eines Juristen auch sicher toll geändert. Nur wird auf die Bedürfnisse der Schiedsgerichte leider nicht eingegangen. Statt Bürokratie- und Aufwandsabbau wird kräftig aufgebaut. Das schriftliche Verfahren wird auf Einschreiben- und Gerichtsvollzieherebene (!) gehoben, Schiedsgerichte werden nicht mit mehr Ersatzmitgliedern ausgestattet, dafür müssen Schriftsätze und Urkunden ab sofort in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Nun gut, jetzt ist der Vorschlag da. Die Ordnung sieht vollständig aus, ist größtenteils konsistent - auch wenn manchmal von Beisitzern die Rede ist die nirgends definiert werden - und wäre sicher eine klasse Grundlage um darauf aufzubauen. Und die nächste Mail erklärt dann auch wie genau man sich die Teamarbeit vorstellt:

bitte auf K E I N E N Fall alle Piraten an dem Satzungsentwurf rumbasteln lassen. Ich habe den Entwurf nur euch geschickt, weil ihr von Fach seid und versteht was ich da geschrieben habe.
C. Schmidt, ML AG Recht, 10.04.
Gelesen, gelacht, insgeheim öffentlich drüber aufgeregt, und dann am eigenen Projekt weitergearbeitet, den nächsten Schwung Vorlagen ins lqfb gekippt und auf Ideen und Vorschläge (von allen Piraten) gewartet. In der Zwischenzeit entstand der Eindruck, dass die Rechtsabteilung der Piraten sich dem Schmidt'schen Entwurf angenommen hätte, und diesen in einem Pad grundlegend überarbeiten und verbessern würde. Ich hatte da so meine Zweifel.

14.04.2011

Die Schmidt'sche Schiedsgerichtsordnung, grundlegend überarbeitet und verbessert von der Rechtsabteilung der Piraten landet im Liquid Feedback. Natürlich war ich neugierig und hab mir gleich mal die Unterschiede angeschaut. Ich hatte ja das PDF das ursprünglich an die AG Recht ging, und ich hatte diff. Was mag alles in den Entwurf eingeflossen sein? Grundsätzliche neue Erkenntnisse? Das perfekte Verfahren?
§ 6 Befangenheit, Verhinderung und Rücktritt von Richtern
-(3) Ist ein Richter zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung verhindert, so dass er seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen kann, darf dieser sein Richteramt für dieses Verfahren niederlegen. Er hat dies dem Vorsitzenden Richter gegenüber unverzüglich mitzuteilen.
+(3) Ist ein Richter zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung verhindert, so dass er seinen Pfichten nicht ordnungsgemäß nachkommen kann, darf dieser sein Richteramt für dieses Verfahren niederlegen. Er hat dies dem Vorsitzenden Richter gegenüber unverzüglich mitzuteilen.
-(5) Handelt es sich bei dem Zurücktretenden bzw. dem Befangenen oder sonst wie in seinen Pflichten Verhinderten um den Vorsitzenden Richter, so teilt dieser seinen Rücktritt dem gesamten Gericht mit. Nach Hinzuziehung des entsprechenden Ersatzrichters wählt das Gericht aus sich selbst heraus einen neuen Vorsitzenden Richter.
+(5) Handelt es sich bei dem Zurücktretenden bzw. dem Befangenen oder sonst wie in seinen Pfichten Verhinderten um den Vorsitzenden Richter, so teilt dieser seinen Rücktritt dem gesamten Gericht mit. Nach Hinzuziehung des entsprechenden Ersatzrichters wählt das Gericht aus sich selbst heraus einen neuen Vorsitzenden Richter.

§ 9 Verfahren vor dem Schiedsgericht
-(2) Zur Ergründung des Sachverhalts sind die Beteiligten verpflichtet alle Informationen, Beweismittel und auf Nachfragen des Gerichts alle Auskünfte zu geben, die für die Sachverhaltsfeststellung erforderlich sind. Die Verfahrensbeteiligten erhalten auf alle relevanten Informationen gleichwertigen Zugriff.
+(2) Zur Ergründung des Sachverhalts sind die Beteiligten verpfichtet alle Informationen, Beweismittel und auf Nachfragen des Gerichts alle Auskünfte zu geben, die für die Sachverhaltsfeststellung erforderlich sind. Die Verfahrensbeteiligten erhalten auf alle relevanten Informationen gleichwertigen Zugriff.

§ 10 Mündliche Verhandlung
-(6) Nach Erörterung der Sache und Abschluss einer etwaigen Beweisaufnahme erklärt der Sitzungsleiter die mündliche Verhandlung für geschlossen. Nach Schließung der mündlichen Verhandlung können neue Tatsachen oder Beweisanträge von den Beteiligten nicht mehr gestellt werden. Dem Gericht obliegt es nach freiem pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall die Wiedereröffnung der Verhandlung zu beschließen.
+(6) Nach Erörterung der Sache und Abschluss einer etwaigen Beweisaufnahme erklärt der Sitzungsleiter die mündliche Verhandlung für geschlossen. Nach Schließung der mündlichen Verhandlung können neue Tatsachen oder Beweisanträge von den Beteiligten nicht mehr gestellt werden. Dem Gericht obliegt es nach freiem pfichtgemäßem Ermessen im Einzelfall die Wiedereröffnung der Verhandlung zu beschließen.

-§ 11 Entscheidungsfindung
+§ 11 Entscheidungsfndung

§ 14 Dokumentation und Öffentlichkeit
-(4) Ist das Verfahren nicht öffentlich, so wird nur der Urteilsspruch veröffentlicht, nicht jedoch die Urteilsbegründung. Unberührt davon bleibt die Information der Streitparteien. Die Dokumentationspflicht bleibt davon unberührt. Die Parteien können die Dokumentation einsehen.
+(4) Ist das Verfahren nicht öffentlich, so wird nur der Urteilsspruch veröffentlicht, nicht jedoch die Urteilsbegründung. Unberührt davon bleibt die Information der Streitparteien. Die Dokumentationspficht bleibt davon unberührt. Die Parteien können die Dokumentation einsehen.

-(6) Während eines Verfahrens haben Richter ihre Arbeit außerhalb der Richtergremiums nicht zu kommentieren. Es sind nur offizielle Stellungnahmen gegenüber den Streitparteien zugelassen.
+(6) Während eines Verfahrens haben Richter ihre Arbeit außerhalb der Richtergremiums nicht zu kommentieren. Es sind nur offzielle Stellungnahmen gegenüber den Streitparteien zugelassen.
Änderungen zwischen der originalen der AG Recht übersandten Fassung und der LQFB bzw der endgültigen am BPT eingereichten Fassung
Von wegen: Inhaltlich ist nichts passiert, stattdessen wurden 7 Rechtschreibfehler hinzugefügt1. Die fehlerhafte Fassung wurde schließlich auch genau so für den Bundesparteitag eingereicht. Pure Sachkompetenz bei der Arbeit :D

15.04.2011

In der Zwischenzeit ging unsere Arbeit weiter. Bis Ende des 15.04., 23:59 Uhr hatten wir alles in allem 16 SGO-Anträge unter meinem Namen eingekippt. Ich sage wir, weil diese Anträge nicht vollständig auf meinem Mist gewachsen sind, sondern es waren unter anderem und in keiner bestimmten Reihenfolge beteiligt: Michael Ebner, Jens Tessarakt Müller, Bastian, Georg v. Boroviczeny, Kristian Biss, Gefion, Bodo Thiesen und andere, die Ideen, Anregungen und Anmerkungen lieferten, alle die in LQFB ihre Meinungen abgegeben hatten und alle die ich vergessen habe. Ausserdem die SPD, die CSU und die CDU die mit ihren teilweise grauenhaften Satzungen gute Beispiele geliefert haben was wir wollen und was nicht. Zusätzlich waren die Herren Sauter/Schweyer/Waldner (Der eingetragene Verein) und Schwab/Müller (Schiedsgerichtsbarkeit) durch ihr Fachwissen für uns tätig.

Und dann war es wie an Sylvester, der Sekt war kaltgestellt und ich zählte die Sekunden bis Mitternacht...

16.04.2011, 00:02 Uhr

...als das zweite U-Boot auftauchte. Wie aus dem Nichts erschien vor meinen Augen eine Schiedsgerichtsordnung. Vollständig. Eine Schiedsgerichtsordnung von der niemand etwas gehört hatte, von der keiner wusste dass es sie gibt. In fünf Teilen, 42 Paragraphen und 2943 Wörtern. Und zwei Minuten zu spät. Nice.

Wer würde soetwas tun? N. Kern, seines Zeichens Rechtsanwalt und .. in der Rechtsabteilung der Piraten? Wie bitte? Beide Konkurrenz-SGOs entstammen aus dem Kreis um die AG Recht, beide von Volljuristen, beide ohne Interesse an einer Mitarbeit, beide im vollen Wissen das es ein Projekt gab an dem sie sich hätten beteiligen können? Enttäuschend. Schlicht und ergreifend enttäuschend.

Zwar wurde der Antrag bereits zehn Minuten später wieder zurückgezogen, aber jetzt wollte ich wissen was da drinsteht. Es muss ja einen Grund haben wenn jemand so ein Werk absichtlich an der Deadline einreicht. Die SGO die aus unseren Anträgen entsteht hat knapp 2000 Wörter, dieses Werk knapp 3000 - das schreibt man nicht an einem Abend 'mal eben' runter. Was um aller Welt steht da nur drin?

Beim durchlesen fiel mir zunächst auf dass die SGO (oder wie im Antrag: BSchO) sehr, sehr detailliert ist. Und die Vorgänge sehr rigide. Viel Micromanagement, aber plausibel.

§ 4 Stellung der Parteischiedsrichter

(3) Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder eines Schiedsgerichts, insbesondere der Vorsitzende, sollten juristische Kenntnisse, nach Möglichkeit die Befähigung zum Richteramt gem. § 5 DRiG (Deutsches Richtergesetz), besitzen.
"Erweiterte Neufassung Bundesschiedsgerichtsordnung"
Gut, kann ich wohl verstehen dass die Volljuristen in der Partei allmählich mal anfangen müssen ihren Stand zu stärken.
Aber dann kommen so richtige Knallerpassagen wie:

§ 23 Ladungsfrist und persönliche Anwesenheit
(1) (..) In der Ladung wird jedem Verfahrensbeteiligten ein Kennwort für die nächste Sitzung mitgeteilt, durch das sich die Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Schiedsgericht legitimieren, falls die mündliche Verhandlung virtuell abhalten wird

§ 24 Öffentlichkeit der Sitzung
(1) Die Sitzungen der Parteischiedsgerichte sind grundsätzlich öffentlich. Hiervon kann das Schiedsgericht in begründeten Fällen durch einstimmigen Beschluss abweichen.
"Erweiterte Neufassung Bundesschiedsgerichtsordnung"
Hä? Also in der internen, aber öffentlichen Sitzung des Schiedsgerichts wird besprochen dass jetzt die Ladung an die Verfahrensbeteiligten rausgehen soll, und dass das geheime Kennwort "Bodo" lautet. Wtf?
Dass es davon ab gewisse Grundsätze eines Schiedsverfahrens gibt, und einer dieser Grundsätze das Beratungsgeheimnis ist - ging am Autor wohl völlig vorbei:


Die Vorgänge bei der Beratung und Abstimmung sind geheim.
Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage 2005, Kap 19, I 1 Rn 5, mit Fußnote: RGZ 129, 17; RG JW 1932, 2877. Zur Frage der Begründung des Beratungsgeheimnisses - Schiedsrichtervertrag, Analogie zu § 43 DRiG, Gewohnheitsrecht? - Prütting, FS Schwab 1990, S. 410 ff., der im Ergebnis wegen der Vergleichbarkeit der Rechtsstellung von staatlichem Richter und Schiedsrichter eine analoge Anwendung von § 43 DRiG befürwortet; s. auch Gleiss/Helm MDR 1969, 93.
Kopfschütteln und schnell weiterlesen. Ich brauchte bis §28 um das Muster zu finden.

§ 28 Entscheidungsbefugnis der Parteischiedsgerichte
(1) Die Parteischiedsgerichte können Beschlüsse und Entscheidungen der Parteiorgane nur aufheben, wenn sie rechtswidrig sind.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind in vollem Umfange nachprüfbar. Das Parteischiedsgericht kann nach seinem Ermessen anstelle einer angefochtenen Maßnahme eine mildere Maßnahme festsetzen.
(3) In Ausschlußverfahren ist das Parteischiedsgericht nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden. Es kann nach seinem Ermessen anstelle des Ausschlusses eine Ordnungsmaßnahme festsetzen.

"Erweiterte Neufassung Bundesschiedsgerichtsordnung"
Bei Absatz 2 blieb ich hängen. Ich hatte nichtmal drei Stunden vorher eine Satzungsänderung eingeworfen, die genau das auch einführt. Und ich kannte den Wortlaut weil ich ihn nachgeschlagen habe. Und jetzt erkannte ich auch den Paragraphen wieder. Und jetzt wusste ich auch warum er überall das Wortkonstrukt Parteischiedsgericht verwendet. Und ich hätte mich treten können dass ich das nicht schon früher gesehen habe.


§ 31 (Entscheidungsbefugnis der Parteigerichte)
(1) Die Parteigerichte können Beschlüsse und Entscheidungen der Parteiorgane nur aufheben, wenn sie rechtswidrig sind.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind in vollem Umfange nachprüfbar. Das Parteigericht kann jedoch nach seinem Ermessen anstelle einer angefochtenen Maßnahme eine mildere Maßnahme festsetzen.
(3) In Ausschlussverfahren ist das Parteigericht nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden. Es kann nach seinem Ermessen anstelle des Ausschlusses aus der CDU eine Ordnungsmaßnahme festsetzen.

Parteigerichtsordnung der CDU

Nice. Sicher nur ein bedauerlicher Zufall. Aber wie das bei Plagiaten halt so ist - wenn man mal eine Stelle hat kann man nicht mehr aufhören:
Teil I: Gerichtsverfassung
§ 1 Wesen und Aufgaben
§ 2 Aufbau der Parteigerichtsbarkeit
§ 3 Zusammensetzung und Besetzung
§ 4 Zusammensetzung und Besetzung
§ 5 Zusammensetzung und Besetzung
§ 6 Wahl der Parteigerichtsmitglieder

§ 7 Unabhängigkeit und Verschwiegenheitspflicht
§ 8 Kosten- und Auslagenersatz
§ 9 Vertretung bei Verhinderung und Ausscheiden


§ 10 Geschäftsstelle und Aktenführung
Teil I: Schiedsgerichtsverfassung
§ 1 Wesen und Aufgaben
§ 2 Aufbau der Parteischiedsgerichtsbarkeit



§ 3 Wahl der Parteischiedsgerichtsmitglieder
§ 4 Stellung der Parteischiedsrichter


§ 5 Vertretung bei Verhinderung und Ausscheiden
§ 6 Landesschiedsgerichte
§ 7 Bundesschiedsgericht
§ 8 Geschäftsstelle und Aktenführung


Teil II: Verfahren
§ 11 Zuständigkeit der Kreisparteigerichte
§ 12 Schlichtung in besonderen Fällen
§ 13 Zuständigkeiten der Landesparteigerichte
§ 14 Zuständigkeiten des Bundesparteigerichts
§ 15 Ausschluss und Ablehnung von Parteigerichtsmitgliedern
§ 16 Verfahrensbeteiligte


§ 17 Beiladung Dritter
§ 18 Beistände und Verfahrensbevollmächtigte
§ 19 Zustellungen
§ 20 Widerspruchs- und Wahlanfechtungsfrist
§ 21 Jederzeitige Rücknahme
§ 22 Verfahrensbeginn durch Antragsschrift
§ 23 Verfahrensbeschleunigung und Untersuchungsgrundsatz
§ 24 Vorbescheid
§ 25 Mündliche Verhandlung
§ 26 Ladungsfrist und persönliche Anwesenheit
§ 27 Nichtöffentliche Sitzung
§ 28 Gang der mündlichen Verhandlung
§ 29 Beweisaufnahme und Verhandlungsprotokolle
§ 30 Freie Beweiswürdigung und Überzeugungsgrundsatz
§ 31 Entscheidungsbefugnis der Parteigerichte
§ 32 Abfassung der Beschlüsse und Rechtsmittelbelehrung
§ 33 Verfahren in der 2. und 3. Instanz
§ 34 Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden
§ 35 Gründe
§ 36 Zuständigkeit und Verfahren

Teil II: Zuständigkeiten
§ 9 Zuständigkeit der Landesschiedsgerichte
§ 10 Schlichtung in besonderen Fällen

§ 11 Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts
§ 12 Ausschluß und Ablehnung von Parteischiedsgerichtsmitgliedern
§ 13 Verfahrensbeteiligte
§ 14 Antragsberechtigung
§ 15 Formerfordernisse
§ 16 Beiladung Dritter
§ 17 Beistände und Verfahrensbevollmächtigte
§ 18 Zustellungen
§ 19 Widerspruchs- und Wahlanfechtungsfrist
§ 19 Jederzeitige Rücknahme
§ 20 Verfahrensbeginn durch Antragsschrift
§ 21 Verfahrensbeschleunigung, -konzentration und Untersuchungsgrundsatz
§ 22 Mündliche Verhandlung
§ 23 Ladungsfrist und persönliche Anwesenheit
§ 24 Öffentlichkeit der Sitzung
§ 25 Gang der mündlichen Verhandlung
§ 26 Beweisaufnahme und Verhandlungsprotokoll
§ 27 Freie Beweiswürdigung und Überzeugungsgrundsatz
§ 28 Entscheidungsbefugnis der Parteischiedsgerichte
§ 29 Abfassung von Entscheidungen; Rechtsmittelbelehrung
§ 30 Verfahren in der 2. Instanz
§ 31 Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden
§ 32 Gründe
§ 33 Zuständigkeit und Verfahren


Teil III: Rechtsmittel
§ 37 Beschwerde gegen Beschlüsse der 1. Instanz
§ 38 Einlegung der Beschwerde
§ 39 Zurückweisung durch Vorbescheid
§ 40 Neue Verhandlung
§ 41 Zurückverweisung
§ 42 Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse der 2. Instanz

Teil III: Rechtsmittel Beschwerde
§ 34 Beschwerde gegen Beschlüsse der 1. Instanz
§ 35 Einlegung der Beschwerde
§ 36 Zurückweisung durch Vorbescheid
§ 37 Neue Verhandlung
§ 38 Zurückweisung


Teil IV: Schlussvorschriften
§ 43 Gebühren, Kosten und Auslagen
§ 44 Generalverweisung auf VwGO und GVG
§ 45 Inkrafttreten

Teil IV: Schlußvorschriften
§ 39 Gebühren, Kosten und Auslagen
§ 40 Missbrauchsgebühr


Teil V: Übergangsvorschriften
§ 41 Inkrafttreten
§ 42 Umsetzungsfrist

Überschriften der CDU Parteigerichtsordnung (links) und der "Erweiterten Neufassung Bundesschiedsgerichtsordnung" (rechts)
Wir haben es also mit einer gekürzten und teilweise geänderten CDU Schiedsgerichtsordnung zu tun. Willkommen bei den Piraten, Herr Guttenberg. Jetzt möchte ich hier aber niemanden vorverurteilen - vielleicht wäre der Antragsteller am BPT ja auch auf die Bühne gegangen und hätte das erklärt: "Ich hab hier die CDU-PGO genommen und an uns angepasst". Zweifel habe ich allerdings schon.

Aber das ist gar nicht mal das worum es mir geht: Es ist schlicht und ergreifend nicht sinnvoll die CDU-PGO zu nehmen und auf piratisch zu trimmen: Die Voraussetzungen sind grundverschieden. Das Grundverständnis ist verschieden.2

Und die Änderungen die gemacht wurden sind halbherzig und teilweise einfach handwerklich schlecht. Beispielsweise ist "Sitzungen sind öffentlich" statt "Sitzungen sind geheim" keine Ansage an eine Transparenz, sondern Quark.

Die Unterschiede in den Überschriften zeigen schon Probleme auf, ohne dass man den gesamten Text auf Unterschiede abgrasen müsste: Zum Beispiel wurde der originale §24 Vorbescheid gestrichen, aber der neue §36 Zurückweisung durch Vorbescheid übernommen. Was dadurch weggefallen ist, sind die Rechtsmittel gegen so einen Vorbescheid, die es in der CDU-Satzung begründeterweise gibt. Das Resultat ist eine Gerichtsordnung nach Bayreuther Vorbild, die in diesem Punkt unfairer und schlechter geworden ist.

Man bekommt keine den Piraten würdige Schiedsgerichtsordnung durch Copy&Paste mit anschließendem Search&Replace von geheim nach öffentlich hin.

Aber im Grunde ist es egal. Warum soll ich mich darüber aufregen? Der Antrag wurde zu spät eingereicht, er wird nicht behandelt werden.

Die wirklich interessante Frage lautet: Hat sich eigentlich schon mal jemand unsere Programmanträge angeschaut?




1: Ja ich weiß dass die Rechtschreibfehler mit größter Wahrscheinlichkeit nicht per Hand eineditiert wurden, sondern als Folge von Ligaturen in Verbindung mit dummer Software und Unachtsamkeit entstanden sind. Aber diese Vorstellung ist nicht halb so witzig wie die eines Rechtsanwalts der im Kerzenschein mit akribischer, juristischer Genauigkeit Fehler in ein Dokument einbaut.
2: Darum sind wir so nicht vorgegangen. In unseren SGO-Anträgen sind über jeden Satz mindestens 2 Leute drübergegangen, und über die meisten grundsätzlichen Änderungen liefen auch (erfolgreiche) LQFB-Abstimmungen. Das Ergebnis ist eine für die Piraten (hoffentlich) passende SGO. Die Entscheidung hat natürlich der BPT.

Donnerstag, 27. Januar 2011

Schiedsgerichtsreform - Aufruf zum Mitmachen

"Das Bundesschiedsgericht ist die Kläranlage der Partei. Irgendwann kommt jeder Scheiß dort an." -- Anthem

Motivation

Jeder Pirat, der einmal auf einer Mailingliste war, hat schon einmal von ihm gehört. Viele Piraten haben es schon angerufen. Einige Piraten haben ihm schon viele Seiten Schriftsätze geschenkt. Manch einer auch zu viele. Die Arbeit dort ist reichlich, oftmals ärgerlich, bisweilen haarsträubend. Und der Mist wird von allen Ecken, Enden und Landesverbänden angekarrt. Die Rede ist vom Bundesschiedsgericht.

Auch wenn das Bundesschiedsgericht von sich aus keine Zahlen nennt, so kann man davon ausgehen dass am Schiedsgericht zu jedem Zeitpunkt geschätzt mindestens 3 Verfahren anhängig sind. Telefonkonferenzen fanden, was man so mitbekommt, wöchentlich statt - in dringlichen Fällen auch öfter. Dass die Richter am BSG überarbeitet sind und aufgerieben, ist auch ohne offizielle Mitteilungen offenkundig. Dass der gelegentliche Shitstorm der Basis gegen Schiedsgerichte (früher: LQFB, Bund, aktuell: Bodo, RLP) den Beteiligten dort nicht hilft sollte ebenfalls klar sein.

Es wäre falsch zu behaupten, dass es für all diese Probleme eine Ursache und eine Lösung gibt. Aber an einigen Stellen kann man durchaus die aktuelle Schiedsgerichtsordnung verantwortlich machen. Im Grunde ist es ein offenes Geheimnis dass unsere Schiedsgerichtsordnung zwar einer Partei von 1.000 Mitgliedern gerecht wurde, aber für eine Partei von 12.000 Piraten nicht mehr geeignet ist. Ausserdem ist die Schiedsgerichtsordnung nicht nur für das BSG sondern auch für alle Landesschiedsgerichte verbindlich vorgeschrieben. Es vergeht daher eigentlich keine Woche in der sich nicht jemand über irgendein Manko aufregt.

Darum der Plan: Im April oder Mai 2011 soll der nächste Bundesparteitag stattfinden. Zu diesem Parteitag sollen ein oder mehrere Änderungsanträge zur Schiedsgerichtsordnung eingebracht werden, die sich auf eine möglichst breite Basis stützen können. Diese Schiedsgerichtsreform soll idealerweise vorher breit diskutiert werden. Sie wird zwar wohl nicht alle Probleme beheben können werden, soll aber die Schiedsgerichte auf den Weg zu einer SGO 2.0 bringen.

Dazu allerdings braucht es Mitstreiter. Wenn Du dich also einbringen willst, oder jemanden kennst, der das möchte oder könnte -- dann leite diesen Aufruf weiter, und melde dich bei markus.gerstel (at) piratenpartei-bayern (.) de. Getreu dem Motto "Klarmachen zum Ändern" wollen wir auch die Mitwirkung so offen wie möglich gestalten, und insbesondere die verschiedenen Alternativen auch über Liquid Feedback abstimmen. Und auch wenn du keine Lust für den ganzen Formalkram hast - vielleicht hast du ja 'nur' einen tollen Namen für unsere Reformanträge - SGR klingt so paragraphenfixiert :)




Konkret

Hier also eine nicht abgeschlossene Auflistung der bekannten Kritikpunkte an der aktuellen Schiedsgerichtsordnung - in keiner besonderen Reihenfolge. Wenn euch zu einem Punkt noch mehr einfällt, oder ihr weitere Punkte habt, dann kommentiert doch bitte fleißig dazu:

Fehlendes Kammersystem (LQFB-Initiativen)


Durch den Umstand dass aktuell jede Klage vorm BSG am gleichen Gremium, von den gleichen 5 Richtern bearbeitet werden muss, muss umgekehrt auch jeder Richter sich mit allen Fällen auseinandersetzen. Das wiederum resultiert in Überarbeitung. Ausserdem gibt es keine parteiinterne Revisionsinstanz für Klagen die direkt beim BSG eingehen. Eine Lösung dafür könnte ein Kammersystem sein: Bei einer Besetzung des BSG mit 7 aktiven Richtern kann man eine große Kammer mit 7 Richtern, sowie kleine Kammern mit jeweils 3 Richtern einführen. Eine kleine Kammer wäre dann Eingangsinstanz, und die große Kammer die letzte innerparteiliche Revisionsinstanz.
Vorteile eines Kammergerichts sind schnellere Entscheidungen, da weniger Richter sich in den Stoff einarbeiten müssen, und jeder einzelne Richter mit weniger Fällen betraut wird. Wirklich wichtige/kontroverse Fälle können aber immer noch zum gesamten Gericht hocheskaliert werden. Nachteile sind der größere Initialaufwand (Geschäftsverteilungsplan) und der insgesamt höhere Personalaufwand (es sind mindestens 7 aktive Richter plus Ersatzrichter dafür nötig), sowie der Verwaltungsoverhead durch die Notwendigkeit für Richter innerhalb des Gerichts in verschiedenen Kammern zu arbeiten. Auch der Praxiswert muss sich noch beweisen, denn in der großen Kammer säßen 3 der 7 Richter aus der Vorinstanz. Sollten diese einstimmig entschieden haben, so können sie zwar immer noch überstimmt werden, doch läge die Hürde sehr hoch.

Fehlende Flexibilität in der Besetzung (LQFB-Initiativen)


Momentan werden Landesschiedsgerichte entweder mit 5 Richtern und 2 Ersatzrichtern, oder mit 3 Richtern und 1 Ersatzrichter besetzt. Andere Konstellationen sind ausgeschlossen. Insbesondere besteht nicht die Möglichkeit mehr als zwei bzw einen Ersatzrichter zu bestimmen. Hier sollte den Landesverbänden etwas mehr Spielraum in der Besetzung eingeräumt werden. Man könnte sogar soweit gehen und feststellen dass es nicht immer eine ungerade Zahl sein muss.

Fehlende (Pflicht-)Inhalte der Geschäftsordnung


Aktuell wird in der Schiedsgerichtsordnung überhaupt nichts zu einer Geschäftsordnung des Schiedsgerichts gesagt. Zumindest das BSG hat sich (lobenswerterweise) dennoch eine gegeben. Dazu hat Tessarakt schon einmal abstimmen lassen. Seine grundsätzlichen Punkte waren die zugelassenen Kommunikationswege, die Häufigkeit, Einberufung und Medien von Sitzungen, die Verfahrensdokumentation, Aktenzeichen, -führung und -sicherung, die Einladung zu Anhörungen, deren Ablauf und Dokumentation, sowie die Dokumentation von Entscheidungen.

Formzwang (LQFB-Initiativen)


Aktuell müssen nach unserer Schiedsgerichtsordnung Klagen eigentlich schriftlich eingereicht werden. (z.B. §3 Abs 1 Satz 1, aber auch an mehreren weiteren Stellen) Tatsächlich wird das selbst vor dem Bundesschiedsgericht nicht so praktiziert, und auch die meisten Landesschiedsgerichte wünschen oder erlauben zumindest die Einreichung per E-Mail. Dies ist nur verständlich, da man den Klägern die per E-Mail einreichen, nicht unbedingt auch noch Steine in den Weg legen will.
Es hat ausserdem schon etwas komisches wenn eilbedürftige Anträge postalisch eingereicht werden (in anderen Worten: wtf?). Der Vorschlag ist daher alle Forderungen der Schriftform (§126 BGB) in der Schiedsgerichtsordnung durch Textform (§126b BGB) zu ersetzen. Textform erlaubt, zusätzlich zur weiterhin möglichen Einreichung per Brief, auch die Einreichung per E-Mail.

Undefinierte Stellung von Ersatzrichtern


Sind Ersatzschiedsrichter Teil des Schiedsgerichts? Dürfen Ersatzschiedsrichter Fallinterna lesen? Obwohl man zwar meint eine einfache Antwort darauf zu haben, führte u.A. diese Frage bei einem Landesschiedsgericht zu Problemen. Schließt man jedoch Ersatzrichter von Mailinglisten aus (und weitergedacht auch: andere Kammern), so verkompliziert dies natürlich die interne Kommunikation unnötig. Ersatzrichter unterliegen selbstverständlich in jedem Fall der Verschwiegenheitspflicht.

Verbotene Transparenz


Das Gericht darf sich nach der engen Auslegung des §6 Abs 5 zu laufenden Verfahren gar nicht äußern. Davon ausgenommen sind lediglich die Fälle des §1 Abs 2 (Einflussnahme von außen). Wie jedoch zum Beispiel ein aktueller Fall am LSG RLP zeigt, wäre es doch wünschenswert wenn das Schiedsgericht (als Spruchkörper, nicht die einzelnen Richter) Stellungnahmen abgeben können darf. Darüberhinaus sollten Schiedsgerichte einen Überblick über beispielsweise die Zahl der anhängigen Verfahren offenlegen müssen.

Verfahrensdauer


Es gibt aktuell keine Richtlinie zur Verfahrensdauer. Zwar ist es unsinnig eine maximale Prozessdauer festzulegen, aber eine Zielvorgabe wäre durchaus sinnvoll.

Übergangsregelung bei Schiedsgerichtsneubesetzung (LQFB-Initiativen)


Was passiert mit laufenden Schiedsgerichtsverfahren wenn ein Schiedsgericht neu besetzt wird? Gehen die Verfahren automatisch an die neuen Gerichte über, oder erledigen die alten Gerichte noch die alten Verfahren? Wenn man sich an Art 101 Abs 1 S 2 GG orientiert, dann müssen eigentlich die Fälle bei den alten Gerichten verbleiben, ausser beide Streitparteien wären mit einer Übergabe einverstanden. Zumindest sollte eine Regelung dafür da sein bevor der Fall dann tatsächlich einmal eintritt. An der Stelle könnte man auch überlegen ob man die Amtszeit bei der aktuellen Regelung belässt, oder diese verlängert.

Anonymisierte Urteilsveröffentlichung


Es hat sich noch nicht an allen Landesschiedsgerichten herumgesprochen dass wenn Urteile veröffentlicht werden, diese keine Namen zu enthalten haben. Insbesondere dann nicht, wenn sie seitenweise über den psychischen Zustand des Klägers referieren (die Angesprochenen wissen schon...).

Sichernde Befugnisse der Schiedsgerichte


Im bekannten Liquid-Feedback-Fall vor dem BSG hat das BSG zunächst einstweiligen Rechtschutz gewährt. Allerdings kann man durchaus (auch schlüssig) die Meinung vertreten dass Parteischiedsgerichten überhaupt kein Recht zusteht sichernde Maßnahmen zu ergreifen. Es steht zumindest für mich ausser Frage dass sie es dürfen sollen, nur braucht es dazu explizit eine Grundlage in der Satzung. Einen Absatz wie man dagegen vorgehen kann, und wer wie zu belehren ist, eingeschlossen.

Beschwerdeführer statt Kläger


Es wurde von HerrUrbach mal vorgebracht dass die Benennung der Streitparteien als Kläger und Beklagte einfach nicht auf ein Schiedsgerichtsverfahren zutrifft. Stattdessen soll beispielsweise der Begriff Beschwerdeführer verwendet werden.

Pflicht zur Vermittlung


Die gesetzliche Pflicht, bei Streitigkeiten vermittelnd tätig zu werden ("Zur Schlichtung...", §14 PartG) soll mehr zum Ausdruck kommen, damit diese dann auch genutzt wird - und nicht gleich eine Klage das Mittel der Wahl ist.

Feststellungsklagen


Man könnte, wenn man will, eine Feststellungsklage als neue Klageform einführen. Der Vorteil davon wäre dass man nicht warten muss bis das Kind in den Brunnen fällt, um Ertrinkungsgefahr festzustellen. Der Nachteil ist, dass Schiedsgerichtsurteile eigentlich keine Präzedenzwirkung entfalten, von daher der Erkenntniswert solcher Klagearten wohl eher beschränkt sein wird.

Prozesskosten


Es wurde vorgeschlagen für offensichtlich unbegründete Klagen eine Prozessgebühr zu verlangen. Dies könnte man beispielsweise so ausgestalten dass bei Einreichung einer Klage eine Kaution hinterlegt werden muss, die anschließend zurückerstattet wird. Man könnte das auch nur auf Berufungsverfahren einschränken oder an einer Mindestanzahl Klagen pro Zeitraum, beispielsweise ab der 2. Klage pro Quartal, festmachen.