Zunächst einmal möchte ich mich bei allen bedanken, die für die Reformierung der Schiedsgerichtsordnung gestimmt haben, und so bewiesen haben dass es auch heute in der Partei noch möglich ist umfangreiche Texte zu beschließen und komplexe Projekte zu verwirklichen. Ich danke allen die an der Formulierung mitgewirkt haben, die Ideen und Anregungen geliefert haben, und die mittels Abstimmungen ihre Meinungen dazu kundgetan haben. Und auch schonmal bei denen, die sich bereit erklärt haben am SGO-Feinschliff bis zum nächsten Parteitag mitwirken zu wollen.
In der nachfolgenden Wahl wurde ich dann auch noch zum Bundesschiedsrichter gewählt. Leider bedeutet das für mich, dass ich den ruhigen Posten als Schiedsrichter in Bayern aufgeben muss, um stattdessen ab sofort am stetig stürmischen Oberdeck die Planken zu wienern. Danke also auch dafür. (Ja, dieses ‘Danke’ ist höchst zynisch. Aber nur ein bischen.)
Am Sonntag geschah dann etwas für mich unerwartetes: Wir haben es nicht nur geschafft einen vollständigen Vorstand zu wählen, sondern der Bundesparteitag hat auch noch Gefion als Beisitzerin reingewählt.
Schon bei der Kandidatenbefragung kam dann laut Protokoll folgende Frage auf: “Welche Differenzen könnte es zwischen dem BSG und dem BuVo geben, aufgrund der Sache, dass dein Freund im BSG ist?”
Dies ist eine gerechtfertigte Frage. Gefion hat sie auf dem Parteitag verneint, und darauf hingewiesen dass wir zwei verschiedene Personen sind. Ich wurde in Heidenheim nicht dazu befragt - wie auch, meine Wahl war zu dem Zeitpunkt schon erledigt - möchte aber dazu Stellung nehmen, in der Hoffnung dann das Thema in der kommenden Amtsperiode nicht mehr aufgreifen zu müssen.
Wir haben uns nach Heidenheim über das Thema unterhalten, sind uns der Problematik bewusst und sind über unseren Umgang damit einig.
Stellungnahme bezüglich möglicher Interessenskonflikte Bundesschiedsgericht-Bundesvorstand
1. Vertraulichkeit von Fallinterna
Auch nach der neuen Schiedsgerichtsordnung haben Richter während eines Verfahrens ihre Arbeit außerhalb des Richtergremiums nicht zu kommentieren. Ich sehe keinen Anlass hiervon Ausnahmen zu machen.
Oder etwas flapsiger gesprochen: Bisher haben wir es geschafft uns in unseren Gesprächen auch über nicht-Piratenthemen zu unterhalten, und ich hoffe das auch in Zukunft so beibehalten zu können. Wenn ich die Telefonaktivitäten nach dem BPT als Richtwert auffassen darf, werde ich vermutlich in Zukunft eh Termine machen müssen um überhaupt noch mit ihr zu sprechen.
2. Befangenheit
Ich werde keine Probleme damit haben nach Sachlage und ohne Ansehen der Person die Verfahren zu führen und Urteile zu verfassen. Könnte ich das nicht, wäre ich nicht zur Wahl angetreten. Hätte ich ernsthafte Bedenken dass Gefion im Bundesvorstand irgendetwas daran ändern würde, wäre ich noch am Parteitag nach Gefions Wahl zurückgetreten.
Ich kann zwar verstehen wenn man meine Befangenheit befürchtet, erbitte mir jedoch die Gelegenheit mich zu beweisen. Nach der SGO kann vor dem BSG jede Streitpartei meine Ablehnung wegen Befangenheit beantragen. Die Entscheidung ob Befangenheit vorliegt, fällt dann das Bundesschiedsgericht ohne mich (§5 Abs 5 SGO). Ich habe in der konstituierenden Telefonkonferenz heute meine Kollegen eingehend informiert, und sie sehen (einstimmig) in der aktuellen Situation kein Problem.
3. Verbandelung des Bundesvorstands und des Bundesschiedsgerichts
Mein Idealismus verlangt dass die Bundesorgane ähnlich sauber getrennt bleiben müssen, wie Exekutive und Iudikative in der Staatstheorie. Sollte ich diese Trennung in Gefahr sehen, oder mich nicht mehr in der Lage sehen objektiv urteilen zu können, werde ich mich aus dem konkreten Verfahren zurückziehen oder gegebenenfalls auch mein Amt niederlegen. (§5 Abs 2, §5 Abs 1 SGO)
Eine Verfahrensbeeinflussung von außen - egal ob durch den Bundesvorstand oder durch andere - werde ich in keinem Fall zulassen!
Eine saubere Trennung heißt jedoch nicht strikte Funkstille. Gerade in der letzten Amtsperiode hatten die beiden Bundesorgane untereinander manchmal deutliche Kommunikationsschwierigkeiten. Von daher sehe ich in der aktuellen Konstellation auch eine Chance das Verhältnis zwischen den Bundesorganen wieder zu reparieren, damit sie sich einander wieder mit dem gebührenden Respekt begegnen können.
Ich bin mir sicher dass ich sowohl für Gefion als auch für mich sprechen kann, wenn ich sage dass wir beide in unseren Tätigkeiten für Transparenz einstehen. Im Vorstand ist klar wie das aussehen kann, für das Schiedsgericht zeigen meine Formulierungen z.B. in SÄA030 wie ich mir dort Transparenz vorstelle. Jede Transparenz hat allerdings Grenzen. In diesem Fall endet die Transparenz an der Grenze zwischen Pirat- und Privatsphäre. Eine Einmischung in mein Privatleben werde ich mir von keinem Parteiorgan oder -mitglied gefallen lassen.
Und wer mir nun einen Kuschelkurs gegenüber dem BuVo unterstellen will: Gegenseitiger Respekt heißt nicht Kuschelkurs. Das Leben ist kein Ponyhof, und das BSG kein Streichelzoo.
Mit mir schon gleich gar nicht.
Nun weiß also die ganze Partei bescheid und das ist auch gut so! Aber uns Piraten ist ja eh grundsätzlich gänzlich egal, wer, mit wem, was usw. Daran ändern auch Parteiämter nichts.
AntwortenLöschenPuck.152