Dienstag, 15. Dezember 2009

Vorratsdaten

Heute ist ja die mündlliche Verhandlung zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Dieses Verfahren ist aus mehreren Gründen spannend. Für die Rechtsdogmatiker/Freizeitrechtsphilosophen/... auch unter den Gesichtspunkten Konflikt Grundrechte zu EU-Recht und Solange-Entscheidungen, sowie Verhältnis Legislative zu Judikative und Selbstverständnis des Verfassungsgerichtes. Und auch für die Piraten gibt es einen kleinen Konflikt: Bleibt die Vorratsdatenspeicherung ist es wohl gut für die Partei. Fällt die Vorratsdatenspeicherung ist es wohl gut für die Ziele der Partei.
Sicher ist heute nur eines: Die Urteilsverkündung soll in bis zu drei Monaten sein (§30 I 5 BVerfGG).

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