Sonntag, 26. August 2012

12 Gründe für die Abmahnung

Letzten Freitag war die Welt noch in Ordnung.


Freitag nacht hat der interne Religionskrieg zwischen den beiden Atom-Flügeln in der Piratenpartei neue Höhen (oder Tiefen) erreicht. Da parteiinterne Mittel (Wiki-Editwars mit einem stellvertretenden Pressesprecher sowie Anträge auf Ordnungsmaßnahmen und, in klarer Unkenntnis der innerparteilichen Zuständigkeiten, einem Schiedsgerichtsverfahren von einem stellvertretenden Pressesprecher) nicht zum erwünschten Maulkorb geführt haben, taucht nun eine Abmahnung von - wer erräts? - einem stellvertretenden Pressesprecher auf.

Schlimmer als die Abmahnung an sich - und das will was heißen - sind aber die unglaublichen Mengen an Apologeten, die plötzlich überall auftauchen. Eine nicht repräsentative Auswahl: Abmahnungen seien ja nicht an sich böse. Es treffe doch sowieso nur einen Atomlobbyisten. Ausserdem verwende der Flyer das Parteilogo (Quatsch) und spreche im Namen der Partei und behaupte Sachen über unser Programm und ausserdem frisst der Autor des Flyers kleine Kinder, hat schonmal im Halteverbot geparkt und benutzt sicherlich die falsche Linuxdistribution.

Und genau diesem Apologetenflügel widme ich:
12 Gründe für die sozialverträgliche, freundliche Abmahnung

1. Der Unterzeichner

Die Abmahnung behauptet der Flyerautor dürfe nicht im Namen der Partei sprechen. Die Abmahnung wurde von Gero, einem stellvertretenden Pressesprecher, unterzeichnet. Dieser stellvertretende Pressesprecher wurde vom Bundesvorstand beauftragt.
Um die Pressearbeit der PIRATEN weiter zu professionalisieren, wurden für die neuen stellvertretenden Pressesprecher feste Verantwortlichkeitsbereiche geschaffen. So konzentriert sich Möllering zukünftig auf die strategische Pressearbeit und die Gesamtkoordination der Bundespresse. Weiterhin ist sie Hauptansprechpartner für Pressevertreter. Dabei wird sie unterstützt von Gero (..). Gero (..) kümmert sich außerdem um die Vernetzung der Bundespressestelle mit den Länder- und Fraktionspressestellen.
(Quelle, siehe auch den entsprechenden Beschluss)
Und da soll jetzt also die aussergerichtliche Vertretung der Piratenpartei eingeschlossen sein?

[Update: Noch jemand, der sich das fragt]

Sieht erstmal so aus, als ob hier ein stellvertretender Pressesprecher im Namen der Partei gesprochen hat, ohne das zu dürfen. Witzigerweise also genau die Anschuldigung gegenüber dem Flyerautor. Nur diesmal auf offiziellem Briefpapier.

2. Die Leute im Hintergrund

Aber halt, er handelte doch sicher im Auftrag. Und der Bundesvorstand wusste doch sicher Bescheid. Tatsächlich hat Gero an dem Abend auffällig bei dem Punkt herumgedruckst wer denn nun von der Aktion wusste. Mittlerweile stellte sich heraus, dass mindestens die Pressesprecherin vorab eingeweiht war. Ausserdem wussten 'informierten Kreisen' zufolge Bernd Schlömer und Markus Barenhoff ebenfalls Bescheid. Statt klaren Aussagen bekommt man aktuell bestenfalls nur Gedruckse. Warum aber haben Teile des Bundesvorstandes es überhaupt nötig Handlanger für die Drecksarbeit vorzuschicken?

3. Die Beschlusslage

Der Bundesvorstand hat nicht einmal (Sitzung 01.08., Zeile 131ff), nicht zweimal (ebd, Zeile 291ff) sondern dreimal klargestellt, zu genau diesem Flyer NICHTS zu unternehmen. Zwischenzeitlich wurde der Flyer sogar um einen Disclaimer ergänzt. Und jetzt stellt die Bundespressesprecherin fest, dass man doch einschreiten müsse. Zur Not in Eilkompetenz - ohne Wissen des Bundesvorstandes. Um das Interesse des Bundesvorstandes eventuell gegen seinen Wunsch zu schützen. Kennt man ja aus früheren Zeiten.

4. Die fehlende Vertretungsmacht

In meinen Augen konnte weder der stellvertretende Pressesprecher, noch die Pressesprecherin die Piratenpartei Deutschland kraft ihrer Beauftragung hier wirksam vertreten. Ich gehe einen Schritt weiter, und bezweifle sogar dass der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende das alleine könnten! Maßgeblich ist die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes.

5. Die Abmahnung als Mittel

In der Notfall-Mumble-Sitzung am Freitag, dem 24.08. sagte Gero inhaltlich etwa, dass eine Abmahnung ja ein milderes Mittel sei als ein Parteiausschlussverfahren. Die Bundespressesprecherein haut in dieselbe Kerbe.

Ordnungsmaßnahmen — ja, Plural! Es gibt auch noch andere als nur das Parteiausschlussverfahren — sind im Parteiengesetz geregelt. Um eine Ordnungsmaßnahme wirksam verhängen zu können, müssen einige Voraussetzungen vorliegen: Konkrete Regelung in der Satzung, Erfüllung der Voraussetzungen, Vorherige Anhörung des Gegenseite, Beschluss eines Vorstands. Eine Doppelbestrafung ist unzulässig. Jeder Pirat hat das Recht auf Gehör und ein gerechtes und geregeltes Verfahren vor den parteiinternen Schiedsgerichten. Ordnungsmaßnahmen sind Arbeit, und es ist schwer sie wirksam und korrekt zu formulieren. Das Verfahren kann sich satzungskonform über zwei innerparteiliche Instanzen schon mal 7 Monate hinziehen. Und Ordnungsmaßnahmen verfallen auch irgendwann wieder.

Und jetzt zum Vergleich die Abmahnung: Benötigt wird ein Briefkopf und ein unterschriftswilliger stellvertretender Pressesprecher. Der Weg zu den Schiedsgerichten wird komplett versperrt. Wer sich gegen eine Abmahnung wehren will muss selbst vor ein ordentliches Gericht ziehen. Gerichtskostenvorschuss und ein Anwalt sind ein Muss. Bei der üblichen Reaktionszeit - in diesem Fall: Drei Tage, inklusive einem Samstag und einem Sonntag - bleibt auch keine Zeit um nachzudenken.
Und natürlich finden sich Leute, die Einschüchterung als adäquates Mittel begreifen um Leute aus der Partei zu mobben. Aber das Verfahren ist idealerweise nach drei Tagen abgeschlossen. Und abgegebene Unterlassungserklärungen haben kein Verfallsdatum! verfallen erst nach dreißig Jahren.

Bei Mitgliedern ist die Abmahnung anstatt parteiinterner Ordnungsmaßnahmen eine Pervertierung der Satzung und des Parteiengesetzes!

Ich halte eine Abmahnung hier sogar eventuell für sittenwidrig, da nicht nur das Parteimitglied mit Beitritt Loyalitätspflichten eingeht (vgl. Wißmann, Kersten/Rixen PartG § 10 Rn 20), sondern die Partei genauso Rücksicht auf die Interessen seiner Mitglieder zu nehmen hat.

6. Der Umgang mit dem Flyer-Autor I

Schon aufgefallen dass dieser Blogpost ausser bei relativen Personen der Zeitgeschichte noch keinen kompletten Namen enthielt? Schon mal aufgefallen dass das Bundesschiedsgericht die Namen von Beteiligten in Verfahren regelmäßig komplett streicht?

Die Veröffentlichung des Abmahnungsschreibens mit vollem Namen des Flyerautors auf einem privaten Blog eines Parteimitglieds ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Flyerautors. Ich habe Gero darauf hingewiesen und gebeten den Namen zu streichen. Nach 24 Stunden ist das Ding immer noch ungeändert online.

Manche Persönlichkeitsrechte sind halt besser als andere.

7. Der Umgang mit dem Flyer-Autor II

Bernd Schlömer kündigt an eine Stellungnahme für den "Mt." (Montag? Mittwoch? Bergpredigt?) an.
Denn er lässt sich nicht unter Druck setzen. Völlig zu recht: Druck ist unmenschlich!

8. Der Umgang mit dem Flyer-Autor III

Die Abmahnung enthält übrigens eine großzügige Frist. Von drei Tagen. Inklusive einem Samstag und Sonntag. Dass diese Frist am Montag abläuft ist völlig wonneprächtig. Und überhaupt kein Druck. Stell dir nur mal das Gesicht von dem Flyerautor vor wenn dann am Mittwoch in einer Sitzung erklärt wird, wie das alles doch nur ein bedauerliches Missverständnis war!

Falls er bis dahin vielleicht doch unterschrieben hat ist dann halt persönliches Pech. Und gilt trotzdem. Aber mit Druck hat das gar nichts zu tun. Und 'Nötigung' ist hier nun wirklich ein völlig unangebrachtes Wort.

9. Der Umfang

Ich bin ja noch gar nicht auf den eigentlich Inhalt des Schreibens eingegangen.
Gefordert wird: Es
zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, Erklärungen und Positionen der "Piratenpartei Deutschland" abzugeben, insbesondere im Bezug auf die "AG Nuklearia", wie geschehen unter der URL https://wiki.piratenpartei.de/AG_Nuklearia sowie im Flyer "Nuklearia - Piraten für moderne und sichere Kernenergie". In der gebotenen Form sind sowohl der Flyer, als auch die Wikiseite irreführend und begründen eine erhebliche, offensichtlich sogar intendierte Verwechslungsgefahr.

Über den Flyer haben schon alle geredet. Der hat zwar kein Piraten-Layout, kein Parteilogo und kein Signet, ist aber natürlich trotzdem hochgradig verwechslungsgefährdet. Das anmonierte "Piraten für sichere und moderne Kernenergie" widerspricht zwar witzigerweise nicht mal dem Positionspapier für sichere und moderne kerntechnische Anlagen, aber wen interessiert das schon. (Und nein: Positionspapiere sind KEIN Programm. Genausowenig sind Beschlusslagen von Landesverbänden Bundessache - dann sollte die Abmahnung bitteschön von einem Landesverband kommen.)

Spannender finde ich den Teil mit als auch die Wikiseite.
Witzigerweise waren die Atomreligionsflügelkriege schon einmal Thema im Wiki. Ich habe mich bei der Diskussion im Januar 2012 dazu auch mal eingemischt. Stein des Anstoßes war ein hyperaktiver Antiatompirat, der darauf bestand, dass damals die AG Nuklearia als einzige (!) AG einen zwei Jahre im Wiki rumgammelenden, ungenutzten aber knallroten Disclaimer auf der Seite zu führen hat. Damals sollte der Flyerautor im Wiki wegen des Editwars auf seinen AG-Seiten (!) für 4 Wochen gesperrt werden. Die Debatte endete statt einer Sperrung dann in der Erstellung dieser Vorlage, die bis vor einer Woche auf der Wikiseite war. Der eingangs erwähnte Wikiedit eines anderen stellv. Pressesprechers und der Text in der Abmahnung zeigt, dass die Irreführung und Verwechslungsgefahr im Wiki sehr weit interpretiert werden muss.

Und die Unterlassungserklärung ist nicht auf das Wiki begrenzt. Schonmal gesehen was bei so einem Piratenpad oben links steht? Signet neben Parteiname. Und im zugehörigen Impressum? Na da distanzier dich aber mal wirksam.

Essentiell bedeutet die geforderte Unterlassungserklärung ein 'verpiss dich aus unseren Arbeitsmitteln, sonst...' - ja, sonst was?

10. Die Strafandrohung

(..) einer Vertragsstrafe, deren Höhe bei einem schuldhaften Verstoß von der Piratenpartei Deutschland, vertreten durch den jeweiligen Vorstand, nach billigem Ermessen festzusetzen ist
Ein falscher Edit im Wiki, und der Bundesvorstand hat dich an den Eiern. Und zwar komplett. Nicht deine Parteimitgliedschaft. Oder dein Pöstchen als Rechnungsprüfer im Ortsverband Vilsbiburg. Oder deine AG Leitung. Sondern schlicht deine wirtschaftliche Existenz. Wer braucht Selbstverwirklichung in der Maslow'schen Bedürfnispyramide, wenn du kein Dach mehr über dem Kopf hast? Tja. Hättste mal nicht den Blankoscheck unterschrieben. Warum du ihn unterschrieben hast ist deine Privatsache, das interessiert zu dem Zeitpunkt erstmal keinen mehr.
Du kannst natürlich dagegen klagen. Sofern du dir bei nem Streitwert von – aus der Luft gegriffen aber realistisch und nach oben offen – 50.000€ überhaupt nen Anwalt leisten kannst. Die Koffer der Partei sind prinzipiell erstmal größer.

Ja, ich sehe wieviel humaner so eine Abmahnung gegenüber einem Parteiausschlussverfahren ist.

11. Die Gleichbehandlung

Ich muss nicht extra betonen, dass kaum eine andere AG entsprechende Hinweise auf ihren Wikiseiten hat. Oder?
Der reineditierte Allgemeine-AG-Banner wird auf keiner anderen Seite verwendet (Stand: Sonntag, 04:50 Uhr). Die AG Waffenrecht hat einen eigenen Hinweis. Aber die AG Justizpolitik, die AG Inklusion und — huch — die AntiAtomPiraten natürlich nicht. (Und nein, deren Programm ist nicht identisch mit dem beschlossenen Positionspapier)

12. Die Verhältnismäßigkeit

Trifft sich echt klasse dass man nicht den Weg einer Ordnungsmaßnahme genommen hat. Denn die müsste eventuell von einem Schiedsgericht geprüft werden, und das könnte feststellen dass die Ordnungsmaßnahme gar nicht verhältnismäßig sei (vgl. BSG 2011-04-11-3 Seite 6 Mitte). Das wäre natürlich doof. Dann lieber eine Abmahnung die erstmal nicht geprüft wird, und die man erstmal wegen allem ausstellen kann.

Verhältnismäßigkeit bedeutet Geeignetheit, Legitimer Zweck, Erforderlichkeit, Angemessenheit.Eine Unterlassungserklärung ist selbstverständlich geeignet, und die stete Nutzung des Worts 'Pirat' ist ja so verwirrend, da ist der Zweck definitiv auch legitim.

Die Erforderlichkeit hat sich schon deshalb erledigt weil ja eine Abmahnung stets ein milderes Mittel ist als die mildeste Ordnungsmaßnahme. Und die Angemessenheit im engeren Sinn ist natürlich total erfüllt, weil der Maulkorbeffekt und die folgende stete wirtschaftliche Abhängigkeit von Gnaden der Partei ja überhaupt nicht krass nachteilhaft gegenüber einem einzelnen Mitglied ist.

Montag, 6. August 2012

Alles Gute...

Geburtstagsgeschenk mal ander5:
Zur Feier des Tages gibts ein Geschenk von mir an die Partei.

Es steht ja ein Liquid-Feedback 2.0-Update vor der Tür. Ob es nun wirklich kommt oder nicht steht ja noch nicht fest. Aber ich hab in den letzten Tagen trotzdem mal ein bischen rumgecodet. Denn in Liquid-Feedback 2.0 gibts eine mir wichtige Funktion nicht mehr - das Auto-Ablehnen. Daher...

Auf http://autoablehnen.flamefestival.de/ weiterlesen.

Donnerstag, 2. August 2012

Antrag auf Mitgliederdaten

Ich habe eben beim Bundesvorstand folgenden Antrag eingeworfen:

Hallo lieber Bundesvorstand.

Ich bitte um eine Kopie des aktuellen Mitgliederverzeichnisses, um einen
Satzungsänderungsantrag nach §12 Abs 1 Satz 2 Bundessatzung organisieren
zu können.

Hierzu benötige ich von sämtlichen Mitgliedern
- Vorname
- Name
- Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort)
sowie, soweit vorhanden,
- E-Mail-Adresse

Auch nichtzahlende Mitglieder sollen eingeschlossen sein, da ich diese
ggf. zu einer Zahlung überreden kann.

Die Rechtsgrundlage ist unter anderem dem Rechtsgutachten der JBB
Rechtsanwälte zum Klarnamen-Liquid zu entnehmen (Seite 14 Absatz 2):
"Insbesondere besteht anerkanntermaßen ein Anspruch der
Parteimitglieder auf Offenlegung der Mitgliederlisten {Klein, in:
Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 64. Ergänzungslieferung 2012,
Art. 21 Rn 330; Waldner/Wörle-Himmel,\n: Sauter/Schweyer/Waldner, Der
eingetragene Verein, 19. Auflage 2010, Erster Teil, Darstellung des
Vereinsrechts, Rn. 336). Das ergibt sich einerseits aus § 28 Abs. 9
S. 3 BDSG, der nur die Übermittlung der nach § 28 Abs. 9 BDSG
verarbeiteten Daten an Personen oder Stellen außerhalb der Partei von
der Einwilligung des Betroffenen abhängig macht."
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/6/6d/LQFB_Neuausrichtung_LV_Berlin_-_Anfrage_an_die_DS_Aufsichtsbeh%C3%B6rde_-_2012-7-31.pdf
Zumindest vom Landesverband Berlin wird diese Auffassung nicht bestritten.

Ich bitte um Zusendung in einem leicht weiterzuverarbeitenden CSV- oder
XML-Format bis zum 16.08.2012.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Gerstel

(Eine Herausgabe an einen Treuhänder genügt übrigens nicht, und ja, ich darf die Mitgliederliste auch elektronisch verlangen. Quelle)

Ziele und Nicht-Ziele des Antrags sind hoffentlich offensichtlich und selbsterklärend.

Der LV Berlin sieht jedenfalls scheinbar keine bedeutenden Probleme Mitgliederdaten herauszugeben. Frühere Bundesvorstände vertraten da eine leicht vollständig gegenteilige Auffassung - auch für die Herausgabe an Mitglieder. Mal sehen was der aktuelle BuVo dazu so meint.

Und wenn das Ende vom Lied ist, dass der Bundesvorstand empfiehlt den Mitgliedern einer Herausgabe der Mitgliederdaten explizit auch in solchen Fällen zu widersprechen (was rechtlich möglich, aber vermutlich in der Mitgliederverwaltung aktuell nicht vorgesehen ist), und eine entsprechende Klausel ihren Weg in den Mitgliederantrag findet (hier anklicken um...), dann wäre das doch auch ein schönes Ergebnis.


Nachtrag

So akademisch wie es aussieht, ist das Thema übrigens nicht: Dem LV NDS lag bereits ein entsprechender Antrag vor, und er wurde vom dortigen Vorstand abgelehnt. Ob der Antrag dort in die Verlängerung geht ist mir gegenwärtig nicht bekannt.

Damit ist der aktuelle Stand: Ein Landesverband Pro, ein Landesverband Contra.

Offene Fragen: Was macht der Bundesverband? Was unternimmt NDS um Mitgliederdaten zu schützen, für den Fall dass das Teil in die offizielle Verlängerung geht?

Nachtrag 2 (23.08.2012)

Der Bundesvorstand hat den Antrag abgelehnt. Es gibt folgende Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten der Partei:
Dieser Antrag ist abzulehnen, da eine Herausgabe von Mitgliedsdaten
nur bei Verweigerung der Umsetzung der Minderheitenrechte nach § 37
BGB nach einer entspr. gerichtlichen Verfügung gerechtfertigt wäre.
Und dann auch nur unter Auflagen, die es als genügend sicher
erscheinen lassen, dass die Daten nur für diesen Zweck einmalig
verwendet werden.

Die angebotenen "Zitate" aus der Rechtsliteratur halte ich für nicht
vereinbar mit den Schutzrechten der Mitglieder insbes. nach § 3 Abs. 9
BDSG.

Das Zitat zu Sauter Rn. 330 bezieht sich auf eingetragene Vereine.
Hier besteht idR eben kein Bedarf daran, dass die Mitglieder anonym
bleiben wollen, zB sind Mitgliedslisten in Vereinen die Regel. Dies
ist bei Parteien anders, da die Mitgliedschaft in einer Partei ein
besonders schützenwertes Datum ist. Mir ist auch keine Partei bekannt,
die Mitgliederlisten verteilt.

Morlok Rn 112 sieht zB nur die eine Veröffentlichung von Namen der
Vorstandsmitglieder vor, da die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf habe
zu wissen, mit wem sie es zu habe.

Das Gutachten der JBB-Kanzlei ist für mich ohne Relevanz, da es mMn
eine Mindermeinung vertritt und keinesfalls eine ausführliche
rechtliche Würdigung erlangt hat.

Im Übrigen ist der Zweck nach § 28 BDSG leicht durch organisatorische
Maßnahmen zu erfüllen, einer Herausgabe der Daten bedarf es dazu
nicht. Auf §43 BDSG weise ich ausdrücklich hin.

Mit freundlichen Grüßen

Piratenpartei Deutschland
Datenschutzbeauftragter
Die Einschätzungen des Datenschutzbeauftragten sind zwar an verschiedenen Stellen fehlerhaft (beispielsweise sind Parteien auch nur besondere Vereine, die von JBB vertretene Meinung hingegen gerade keine Mindermeinung - dann wäre die ganze Debatte ja nur akademisch - sondern bestenfalls strittig. vgl. BeckOK GG Art. 21 Rn 143; Maunz/Dürig, GG Art 21 Rn 330), aber stimmen meiner Meinung nach im Ergebnis.

Als Reaktionen auf den Antrag und den Blogbeitrag wurde mir zugetragen, dass auch der Landesverband Thüringen einen Antrag auf teilweise Herausgabe der Mitgliederlisten bekommen hat. Das Ergebnis: Antrag abgelehnt. Eine ähnliche Anfrage hat der Landesverband Hessen ebenfalls erfolgreich abgeblockt.

Das Ziel meines Antrags jedenfalls wurde erreicht: Der aktuelle Bundesvorstand hat klar Stellung bezogen und hat mit der obigen Stellungnahme auch den Landesverbänden eine Referenz an die Hand gegeben, die sie zukünftigen Antragstellern vor den Latz knallen können.

Sollte so ein Fall dann mal vor ein Schiedsgericht wandern, kann die Argumentation aus NVwZ 1993, 1127 (Beschluß des CDU-Bundesparteigerichts vom 07.09.1992) eine hilfreiche Prüfungsvorlage sein. Bis dahin gilt: Die Mitgliederdatenbank ist voll, aber zu. Adress-Sammler müssen leider draußen bleiben.