Sonntag, 26. August 2012

12 Gründe für die Abmahnung

Letzten Freitag war die Welt noch in Ordnung.


Freitag nacht hat der interne Religionskrieg zwischen den beiden Atom-Flügeln in der Piratenpartei neue Höhen (oder Tiefen) erreicht. Da parteiinterne Mittel (Wiki-Editwars mit einem stellvertretenden Pressesprecher sowie Anträge auf Ordnungsmaßnahmen und, in klarer Unkenntnis der innerparteilichen Zuständigkeiten, einem Schiedsgerichtsverfahren von einem stellvertretenden Pressesprecher) nicht zum erwünschten Maulkorb geführt haben, taucht nun eine Abmahnung von - wer erräts? - einem stellvertretenden Pressesprecher auf.

Schlimmer als die Abmahnung an sich - und das will was heißen - sind aber die unglaublichen Mengen an Apologeten, die plötzlich überall auftauchen. Eine nicht repräsentative Auswahl: Abmahnungen seien ja nicht an sich böse. Es treffe doch sowieso nur einen Atomlobbyisten. Ausserdem verwende der Flyer das Parteilogo (Quatsch) und spreche im Namen der Partei und behaupte Sachen über unser Programm und ausserdem frisst der Autor des Flyers kleine Kinder, hat schonmal im Halteverbot geparkt und benutzt sicherlich die falsche Linuxdistribution.

Und genau diesem Apologetenflügel widme ich:
12 Gründe für die sozialverträgliche, freundliche Abmahnung

1. Der Unterzeichner

Die Abmahnung behauptet der Flyerautor dürfe nicht im Namen der Partei sprechen. Die Abmahnung wurde von Gero, einem stellvertretenden Pressesprecher, unterzeichnet. Dieser stellvertretende Pressesprecher wurde vom Bundesvorstand beauftragt.
Um die Pressearbeit der PIRATEN weiter zu professionalisieren, wurden für die neuen stellvertretenden Pressesprecher feste Verantwortlichkeitsbereiche geschaffen. So konzentriert sich Möllering zukünftig auf die strategische Pressearbeit und die Gesamtkoordination der Bundespresse. Weiterhin ist sie Hauptansprechpartner für Pressevertreter. Dabei wird sie unterstützt von Gero (..). Gero (..) kümmert sich außerdem um die Vernetzung der Bundespressestelle mit den Länder- und Fraktionspressestellen.
(Quelle, siehe auch den entsprechenden Beschluss)
Und da soll jetzt also die aussergerichtliche Vertretung der Piratenpartei eingeschlossen sein?

[Update: Noch jemand, der sich das fragt]

Sieht erstmal so aus, als ob hier ein stellvertretender Pressesprecher im Namen der Partei gesprochen hat, ohne das zu dürfen. Witzigerweise also genau die Anschuldigung gegenüber dem Flyerautor. Nur diesmal auf offiziellem Briefpapier.

2. Die Leute im Hintergrund

Aber halt, er handelte doch sicher im Auftrag. Und der Bundesvorstand wusste doch sicher Bescheid. Tatsächlich hat Gero an dem Abend auffällig bei dem Punkt herumgedruckst wer denn nun von der Aktion wusste. Mittlerweile stellte sich heraus, dass mindestens die Pressesprecherin vorab eingeweiht war. Ausserdem wussten 'informierten Kreisen' zufolge Bernd Schlömer und Markus Barenhoff ebenfalls Bescheid. Statt klaren Aussagen bekommt man aktuell bestenfalls nur Gedruckse. Warum aber haben Teile des Bundesvorstandes es überhaupt nötig Handlanger für die Drecksarbeit vorzuschicken?

3. Die Beschlusslage

Der Bundesvorstand hat nicht einmal (Sitzung 01.08., Zeile 131ff), nicht zweimal (ebd, Zeile 291ff) sondern dreimal klargestellt, zu genau diesem Flyer NICHTS zu unternehmen. Zwischenzeitlich wurde der Flyer sogar um einen Disclaimer ergänzt. Und jetzt stellt die Bundespressesprecherin fest, dass man doch einschreiten müsse. Zur Not in Eilkompetenz - ohne Wissen des Bundesvorstandes. Um das Interesse des Bundesvorstandes eventuell gegen seinen Wunsch zu schützen. Kennt man ja aus früheren Zeiten.

4. Die fehlende Vertretungsmacht

In meinen Augen konnte weder der stellvertretende Pressesprecher, noch die Pressesprecherin die Piratenpartei Deutschland kraft ihrer Beauftragung hier wirksam vertreten. Ich gehe einen Schritt weiter, und bezweifle sogar dass der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende das alleine könnten! Maßgeblich ist die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes.

5. Die Abmahnung als Mittel

In der Notfall-Mumble-Sitzung am Freitag, dem 24.08. sagte Gero inhaltlich etwa, dass eine Abmahnung ja ein milderes Mittel sei als ein Parteiausschlussverfahren. Die Bundespressesprecherein haut in dieselbe Kerbe.

Ordnungsmaßnahmen — ja, Plural! Es gibt auch noch andere als nur das Parteiausschlussverfahren — sind im Parteiengesetz geregelt. Um eine Ordnungsmaßnahme wirksam verhängen zu können, müssen einige Voraussetzungen vorliegen: Konkrete Regelung in der Satzung, Erfüllung der Voraussetzungen, Vorherige Anhörung des Gegenseite, Beschluss eines Vorstands. Eine Doppelbestrafung ist unzulässig. Jeder Pirat hat das Recht auf Gehör und ein gerechtes und geregeltes Verfahren vor den parteiinternen Schiedsgerichten. Ordnungsmaßnahmen sind Arbeit, und es ist schwer sie wirksam und korrekt zu formulieren. Das Verfahren kann sich satzungskonform über zwei innerparteiliche Instanzen schon mal 7 Monate hinziehen. Und Ordnungsmaßnahmen verfallen auch irgendwann wieder.

Und jetzt zum Vergleich die Abmahnung: Benötigt wird ein Briefkopf und ein unterschriftswilliger stellvertretender Pressesprecher. Der Weg zu den Schiedsgerichten wird komplett versperrt. Wer sich gegen eine Abmahnung wehren will muss selbst vor ein ordentliches Gericht ziehen. Gerichtskostenvorschuss und ein Anwalt sind ein Muss. Bei der üblichen Reaktionszeit - in diesem Fall: Drei Tage, inklusive einem Samstag und einem Sonntag - bleibt auch keine Zeit um nachzudenken.
Und natürlich finden sich Leute, die Einschüchterung als adäquates Mittel begreifen um Leute aus der Partei zu mobben. Aber das Verfahren ist idealerweise nach drei Tagen abgeschlossen. Und abgegebene Unterlassungserklärungen haben kein Verfallsdatum! verfallen erst nach dreißig Jahren.

Bei Mitgliedern ist die Abmahnung anstatt parteiinterner Ordnungsmaßnahmen eine Pervertierung der Satzung und des Parteiengesetzes!

Ich halte eine Abmahnung hier sogar eventuell für sittenwidrig, da nicht nur das Parteimitglied mit Beitritt Loyalitätspflichten eingeht (vgl. Wißmann, Kersten/Rixen PartG § 10 Rn 20), sondern die Partei genauso Rücksicht auf die Interessen seiner Mitglieder zu nehmen hat.

6. Der Umgang mit dem Flyer-Autor I

Schon aufgefallen dass dieser Blogpost ausser bei relativen Personen der Zeitgeschichte noch keinen kompletten Namen enthielt? Schon mal aufgefallen dass das Bundesschiedsgericht die Namen von Beteiligten in Verfahren regelmäßig komplett streicht?

Die Veröffentlichung des Abmahnungsschreibens mit vollem Namen des Flyerautors auf einem privaten Blog eines Parteimitglieds ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Flyerautors. Ich habe Gero darauf hingewiesen und gebeten den Namen zu streichen. Nach 24 Stunden ist das Ding immer noch ungeändert online.

Manche Persönlichkeitsrechte sind halt besser als andere.

7. Der Umgang mit dem Flyer-Autor II

Bernd Schlömer kündigt an eine Stellungnahme für den "Mt." (Montag? Mittwoch? Bergpredigt?) an.
Denn er lässt sich nicht unter Druck setzen. Völlig zu recht: Druck ist unmenschlich!

8. Der Umgang mit dem Flyer-Autor III

Die Abmahnung enthält übrigens eine großzügige Frist. Von drei Tagen. Inklusive einem Samstag und Sonntag. Dass diese Frist am Montag abläuft ist völlig wonneprächtig. Und überhaupt kein Druck. Stell dir nur mal das Gesicht von dem Flyerautor vor wenn dann am Mittwoch in einer Sitzung erklärt wird, wie das alles doch nur ein bedauerliches Missverständnis war!

Falls er bis dahin vielleicht doch unterschrieben hat ist dann halt persönliches Pech. Und gilt trotzdem. Aber mit Druck hat das gar nichts zu tun. Und 'Nötigung' ist hier nun wirklich ein völlig unangebrachtes Wort.

9. Der Umfang

Ich bin ja noch gar nicht auf den eigentlich Inhalt des Schreibens eingegangen.
Gefordert wird: Es
zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, Erklärungen und Positionen der "Piratenpartei Deutschland" abzugeben, insbesondere im Bezug auf die "AG Nuklearia", wie geschehen unter der URL https://wiki.piratenpartei.de/AG_Nuklearia sowie im Flyer "Nuklearia - Piraten für moderne und sichere Kernenergie". In der gebotenen Form sind sowohl der Flyer, als auch die Wikiseite irreführend und begründen eine erhebliche, offensichtlich sogar intendierte Verwechslungsgefahr.

Über den Flyer haben schon alle geredet. Der hat zwar kein Piraten-Layout, kein Parteilogo und kein Signet, ist aber natürlich trotzdem hochgradig verwechslungsgefährdet. Das anmonierte "Piraten für sichere und moderne Kernenergie" widerspricht zwar witzigerweise nicht mal dem Positionspapier für sichere und moderne kerntechnische Anlagen, aber wen interessiert das schon. (Und nein: Positionspapiere sind KEIN Programm. Genausowenig sind Beschlusslagen von Landesverbänden Bundessache - dann sollte die Abmahnung bitteschön von einem Landesverband kommen.)

Spannender finde ich den Teil mit als auch die Wikiseite.
Witzigerweise waren die Atomreligionsflügelkriege schon einmal Thema im Wiki. Ich habe mich bei der Diskussion im Januar 2012 dazu auch mal eingemischt. Stein des Anstoßes war ein hyperaktiver Antiatompirat, der darauf bestand, dass damals die AG Nuklearia als einzige (!) AG einen zwei Jahre im Wiki rumgammelenden, ungenutzten aber knallroten Disclaimer auf der Seite zu führen hat. Damals sollte der Flyerautor im Wiki wegen des Editwars auf seinen AG-Seiten (!) für 4 Wochen gesperrt werden. Die Debatte endete statt einer Sperrung dann in der Erstellung dieser Vorlage, die bis vor einer Woche auf der Wikiseite war. Der eingangs erwähnte Wikiedit eines anderen stellv. Pressesprechers und der Text in der Abmahnung zeigt, dass die Irreführung und Verwechslungsgefahr im Wiki sehr weit interpretiert werden muss.

Und die Unterlassungserklärung ist nicht auf das Wiki begrenzt. Schonmal gesehen was bei so einem Piratenpad oben links steht? Signet neben Parteiname. Und im zugehörigen Impressum? Na da distanzier dich aber mal wirksam.

Essentiell bedeutet die geforderte Unterlassungserklärung ein 'verpiss dich aus unseren Arbeitsmitteln, sonst...' - ja, sonst was?

10. Die Strafandrohung

(..) einer Vertragsstrafe, deren Höhe bei einem schuldhaften Verstoß von der Piratenpartei Deutschland, vertreten durch den jeweiligen Vorstand, nach billigem Ermessen festzusetzen ist
Ein falscher Edit im Wiki, und der Bundesvorstand hat dich an den Eiern. Und zwar komplett. Nicht deine Parteimitgliedschaft. Oder dein Pöstchen als Rechnungsprüfer im Ortsverband Vilsbiburg. Oder deine AG Leitung. Sondern schlicht deine wirtschaftliche Existenz. Wer braucht Selbstverwirklichung in der Maslow'schen Bedürfnispyramide, wenn du kein Dach mehr über dem Kopf hast? Tja. Hättste mal nicht den Blankoscheck unterschrieben. Warum du ihn unterschrieben hast ist deine Privatsache, das interessiert zu dem Zeitpunkt erstmal keinen mehr.
Du kannst natürlich dagegen klagen. Sofern du dir bei nem Streitwert von – aus der Luft gegriffen aber realistisch und nach oben offen – 50.000€ überhaupt nen Anwalt leisten kannst. Die Koffer der Partei sind prinzipiell erstmal größer.

Ja, ich sehe wieviel humaner so eine Abmahnung gegenüber einem Parteiausschlussverfahren ist.

11. Die Gleichbehandlung

Ich muss nicht extra betonen, dass kaum eine andere AG entsprechende Hinweise auf ihren Wikiseiten hat. Oder?
Der reineditierte Allgemeine-AG-Banner wird auf keiner anderen Seite verwendet (Stand: Sonntag, 04:50 Uhr). Die AG Waffenrecht hat einen eigenen Hinweis. Aber die AG Justizpolitik, die AG Inklusion und — huch — die AntiAtomPiraten natürlich nicht. (Und nein, deren Programm ist nicht identisch mit dem beschlossenen Positionspapier)

12. Die Verhältnismäßigkeit

Trifft sich echt klasse dass man nicht den Weg einer Ordnungsmaßnahme genommen hat. Denn die müsste eventuell von einem Schiedsgericht geprüft werden, und das könnte feststellen dass die Ordnungsmaßnahme gar nicht verhältnismäßig sei (vgl. BSG 2011-04-11-3 Seite 6 Mitte). Das wäre natürlich doof. Dann lieber eine Abmahnung die erstmal nicht geprüft wird, und die man erstmal wegen allem ausstellen kann.

Verhältnismäßigkeit bedeutet Geeignetheit, Legitimer Zweck, Erforderlichkeit, Angemessenheit.Eine Unterlassungserklärung ist selbstverständlich geeignet, und die stete Nutzung des Worts 'Pirat' ist ja so verwirrend, da ist der Zweck definitiv auch legitim.

Die Erforderlichkeit hat sich schon deshalb erledigt weil ja eine Abmahnung stets ein milderes Mittel ist als die mildeste Ordnungsmaßnahme. Und die Angemessenheit im engeren Sinn ist natürlich total erfüllt, weil der Maulkorbeffekt und die folgende stete wirtschaftliche Abhängigkeit von Gnaden der Partei ja überhaupt nicht krass nachteilhaft gegenüber einem einzelnen Mitglied ist.

15 Kommentare:

  1. Ach ja: Kommentare zum Flyerinhalt, Parteipositionen, Atomkraft, Fusionsenergie, Dilithiummatrizen und sontiges Energiegebrabbel könnt ihr euch hier sparen und woanders machen. Hier geht es nur um die Abmahnung. Themenfremdes wird nicht freigeschaltet. Ende der Durchsage. Sänk ju vor träveling wis si internetz.

    AntwortenLöschen
  2. Der Text ist kompletter Bullshit.

    Das Logo ist drin. Schau mal ganz genau in den Innenteil. Hellgrau, fast nicht zu sehen!

    Soll ich noch mehr zu dem Flyer erzählen?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ach du Scheiße, du hast recht. Das ändert natürlich alles und invalidiert alle 12 Punkte.

      Oh halt ne:
      Erstens ist das nicht das Logo, sondern das Signet.

      Zweitens wurde die Signetbenutzung auch vom BuVo nicht angekreidet. Noch nirgends. Schau dir das Logo der AG Waffenrecht an.

      Drittens ändert das NULL am Blogpost und warum ich die Abmahnung ankreide. Wenn du genau hinschaust wirst du sehen dass meine Erwähnung von dem Logo im Flyer nur im Vorwort stattfindet.

      Viertens: Krass, ein fast unsichtbares (!) Signet im Innenteil (!).

      Wenn also all deine Enthüllungen so heiß sind dann will ich sie gar nicht wissen.

      Löschen
  3. Danke.

    Ich mag R.K. nicht, teile nicht die Positionen der AG Nukleria und finde den Flyer absolut shice.

    Und ich habe auch gewisse Leute in Verantwortung drum gebeten dagegen etwas zu unternehmen.

    Aber diese Vorgehensweise halte ich für völlig daneben.

    AntwortenLöschen
  4. Als ich das erste Mal von einer Abmahnung hörte, dachte ich "Na endlich wird in dieser Partei nicht alles hingenommen, und Trolls ausgebremnst" - Naiverweise hatte ich angenommen, dass das alles Hand und Fuß hätte - Die Punkte die oben aufgeführt werden, habe ich erst später realisiert, auch als ich den Flyer das erste Mal angeschaut habe. Tatsächlich taucht das Wort Piratenpartei mit dem Impressum das erste mal auf, und in gleicher Schriftgröße der Hinweis, dass dies "nicht unbedingt" die Mehrheitsmeinung darstellen könnte. Als ich dann die Abmahnung selbst gelesen habe, habe ich mich auch gefragt, wie denn der Pressesprecher dazu käme eine Abmahnung zu schreiben? Tatsächlich scheint es mal wieder so zu sein, dass jemand in sein Pöstchen wieder Kompetenzen hineininterpretiert hat, die er einfach nicht hat.
    Hier müsste die Vorgehensweise eigentlich klar sein: Erklärung des BuVo dass er diese Abmahnung nicht authorisiert hat, und konsequenterweise Aufhebung der Beauftragung für den Pressesprechers, aufgrund der Überschreitung von Konsequenzen. Aber wie ich unseren Bundesvorstand kenne, wird das nicht passieren. Weil eben in der Piratenpartei Meinungsfreiheit nicht gleich Meinungsfreiheit ist. Und während die Schweine im Haus des Bauern feiern, bereiten Esel, Huhn, und Hund im Stall die Revolution vor.

    AntwortenLöschen
  5. Hi Anthem,

    Mir fehlen von dir eigentlich noch ein paar Anmerkungen, dass einige von deinen Punkten die Abmahnung auch rechtlich unwirksam machen. Vertretungsmacht/keine Vollmacht im Original; zu kurze Frist; zu unbestimmte UnterlassungsHandlung, zu unbestimmte Vertragsstrafe wäre alle geeignet schon als jeweils einzelner Punkt eine rechtliche Unwirksamkeit der Abmahnung herzustellen. In der Gesamtheit gegenüber einer Privatperson ...

    Über den allgemeinen Sinn von Abmahnung können wir gerne noch parteiintern diskutieren. Ich weiß, dass ich mit meiner Auffassung, das der ursprüngliche Sinn der Abmahnung als kostengünstigeres Instrument zwischen Unternehmen nicht so falsch war, nicht unbedingt der Mehrheit angehöre, aber da bin ich bereit, mich einer vernünftigen Diskussion und einer Mehrheitsentscheidung zu stellen.

    Para

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hi Para,

      ich bin nicht so super firm im Recht um Abmahnungen. Aber was ich so gefunden habe führen Frist, Vollmacht und die nicht festgelegte Höhe der Vertragsstrafe (OLG ..Thüringen?) nicht zwingend zur Unwirksamkeit. Keinesfalls kann das jedenfalls eine Privatperson ohne Jurastudium und Anwalt erkennen.

      Und wenn die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht erforderlich ist, hat sich der Bundesvorstand oder zumindest dessen Vorsitz dazu entschieden die Frist erstmal verlaufen zu lassen. Damit wird zumindest bewusst suggeriert dass eine Innenvollmacht vorliegen würde.

      Löschen
    2. Es sind alles Einzelpunkte, nach denen Gerichte schon einzelne Abmahnungen als unwirksam oder rechtsmißbräuchlich eingestuft haben. Teilweise bei Abmahnungen gegen gewerblich Handelnde, bei denen ein geringerer Schutzwert gesehen wird, als, wie hier, bei privaten als Gegnern.
      Klar ist man im Einzelfall dem Richter, der darüber entscheidet, und dessen Rechtsansichten erst mal ausgeliefert. Ein Anwalt, der so eine Abmahnung formuliert und raus schickt, könnte durchaus Probleme mit seiner HaftpflichtVersicherung kriegen.

      Para

      Löschen
  6. Eine Frist von zwei Tagen, um ne Unterlassungserklärung zu unterschreiben? (Sonntage zählen nicht.) Srsly? Da würde ich mir ja mal in aller Ruhe (ungefähr ne Woche) Zeit lassen, bis ich reagiere. Soll der Vorstand mal erklären, woher die Dringlichkeit kommt, dass die "angemessene Frist" von - üblicherweise mindestens - einer Woche in diesem Falle plötzlich auf zwei Tage, noch dazu über's Wochenende, zu reduzieren ist...

    AntwortenLöschen
  7. Selbst ohne einen einzigen von den Punkten hier im Detail betrachtet zu haben war mir irgendwie völlig klar, dass Abmahnungen scheiße und unpiratig sind und als solches auf keinen Fall, unter keinen Umständen nie nicht das Mittel der Wahl für unsere Partei. Weil automatisches PR-Desaster.

    Wie wird jemand stellv. Bundespressesprecher, der das nicht weiß?

    Ich hab nicht ausreichend Hände und Gesichter für den Giga-Facepalm, der hier angebracht wäre.

    Dabei hatte ich sogar mal beantragt, dass der BuVo hier aktiv wird: Ich wollte erreichen, dass sie in ihrem Flyer deutlich an prominenter Stelle reinschreiben, dass es sich um das Gegenteil der Beschlusslage bei den Piraten handelt (statt einen winzigen Disclaimer auf der Rückseite im Kleingedruckten, dass es "möglicherweise" nicht der "Mehrheitsmeinung" entspreche.)

    Es wird mir eine Lehre sein.

    (In Sachen Beschlusslage möchte ich auf den Abschnitt zur Energiepolitik im Grundsatzprogramm verweisen: "Wir wollen eine langfristig sichere und umweltschonende Energie-Infrastruktur. Dies bedeutet eine Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative und regenerative Energiequellen.")

    AntwortenLöschen
  8. Och Anthem, der Flyer ist und bleibt Bullshit. Da kannst Du noch so viele "Pro" Argumente bringen. Es ist und bleibt Parteischädigendes Verhalten. Weil der Flyer nichts anderes schreibt als das die Piraten für Kernkraft wären.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Reingefallen. In diesem Blogpost geht es - ausser in Nummer 3 peripher - nicht um den Flyer. Der Nächste bitte.

      Löschen
  9. so weit, so fein.
    eine abmahnung kann z.b. auch fernmündlich ausgesprochen werden. die diskussionen um VM, fristen, konkrete und substanziierte darlegung des beanstandeten verhaltens etc. sind m.E. etwas müßig. sie werden von sprengel zu sprengel z.t. unterschiedlich gehandhabt ... .

    kleine korrektur dennoch: " Und abgegebene Unterlassungserklärungen haben kein Verfallsdatum!"
    durch die abgegebene UE kommt ein vertrag zustande. verjährungsfrist 30 jahre.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Danke, ich habe das im Text nachgetragen. Der qualitativer Unterschied bleibt natürlich, da bei Ordnungsmaßnahmen typischerweise 2-3 Jahre vertreten werden statt der Fristlänge die man aus dem Einzelhandel als "lebenslange Garantie" kennt.

      Löschen