Freitag, 21. September 2012

Piratenpartei: Landesverband Niedersachsen rückt von Rücktrittsforderung ab

(Hannover) Wie soeben bekannt wurde hält der Landesverband Niedersachsen nun nicht mehr an der Rücktrittsforderung gegenüber dem Vorsitzenden der Piratenpartei Deutschland, Bernd Schlömer, fest.

Im Verlauf des gestrigen Tages forderte der Vorstand des Landesverbandes Niedersachsen in einem offenen Brief den Rücktritt von Schlömer, da durch seine Tätigkeit im Ministerium für Verteidigung "die Glaubwürdigkeit [der Partei] gerade in einem wichtigen Kernthema der Piratenpartei" gefährdet sei ([1]; Pastebin berichtete)

Wie nun ein Mitglied des Landesvorstandes, welches zum Selbstschutz nicht namentlich genannt werden will, verlauten lässt, wurden die zentralen Forderungen des offenen Briefes falsch aufgefasst:

"Was da in den letzten 24 Stunden passiert ist hat mich schon sehr bedrückt: Da haben Leute in unseren Brief hineininterpretiert, dass wir Bernd aus dem Bundesvorstand kegeln wollen. Der Bernd ist doch eigentlich total knuffig, und wir haben ihn voll gern. Niemand will dass der Bernd geht."

Darauf angesprochen, dass der offene Brief sehr deutlich die Forderung "Rücktritt" enthielt, entgegnet der Landesvorstand in einer kurzfristigen Stellungnahme: "Das ist natürlich vollständig aus dem Zusammenhang gerissen. Wir wurden da böswillig falsch zitiert. Im Kontext betrachtet handelte es sich lediglich um eine abschließende Grußformel, eine Freundlichkeit unter Kollegen."

Symbolbild (Public Domain)
Aus verlässlicher Quelle um den Landesvorstand Niedersachsen erfuhr Pastebin jedoch eine andere Geschichte: Der Landesvorstand sei von dem medialen Echo komplett überfordert gewesen sein. Es wurde schlicht nicht damit gerechnet dass offene Briefe von so vielen Leuten gelesen werden. Den Informationen zufolge haben selbst einige Landesvorstandsmitglieder den Brief vor der Unterzeichnung nicht gelesen, da sie nicht gegen den Datenschutz verstoßen wollten.

Eine weitere Ungereimtheit: Im offenen Brief verweist der Landesvorstand Niedersachsen auf eine geplante Kampagne im Urheberrecht. Auf Nachfrage des Mitglieds Markus D. im parteiinternen Forum 'Aktive-NDS' war hierzu jedoch nicht mehr zu erfahren. Gerüchten, es gäbe gar keine Kampagne, tritt der Landesvorstand entschieden entgegen: "Die Kampagne der Piratenpartei Niedersachsen um das Urheberrecht ist nun wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht. Es macht uns schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entsteht dass es sich hier nur um eine reine Profiliermaßnahme handele, und es in Wirklichkeit gar keine Kampagne gebe."

[1] http://pastebin.com/RtPsNZ4L

Reaktion auf die Rücktrittsforderungsrelativierung durch den Vorstand Niedersachsen. Es handelt sich um einen Satirebeitrag.

Donnerstag, 20. September 2012

Offener Brief an Bernd Schlömer

Lieber Bernd,

Wie dir sicher bekannt ist, tritt die Piratenpartei Deutschland in ihrem Programm für die Gewaltenteilung ein. Die Piratenpartei als Partei hat das erklärte Ziel in den Bundestag, die Legislative, einzuziehen. Du als Vorsitzender der Gesamtpartei stehst als Speerspitze für unsere Vision.

Leider bist du im Bundesministerium der Verteidigung tätig.

So sehr wir auch Verständnis für deine berufliche Tätigkeit haben, so sehr schadet gerade uns in Niedersachsen diese Konstellation. Gerade auch im Hinblick auf unsere geplante Wahlkampfkampagne zum Thema "Hirnverbrannte Argumentationen - Ad absurdum leicht gemacht" stehen wir momentan im Licht der Öffentlichkeit sehr schlecht da.

Hier wurde bereits nicht unerheblicher Schaden angerichtet und sicherlich werden wir in den nächsten Umfragen und bei den nächsten Wahlen hierfür die Quittung bekommen.

Wir würden Dir daher vorschlagen und wärmstens ans Herz legen, dass Du dich ab sofort dafür einsetzt, dass das Bundesministerium der Verteidigung keine Tätigkeiten aus dem Kernbereich der Exekutive mehr ausführt. Das Ministerium soll natürlich selbstverständlich weiterhin existieren. Aber durch diesen Schritt würdest Du deinen eigenen Forderungen mehr Authenzität verleihen und uns allen helfen, hier wieder sachlich über die eigentlich Inhalte zu diskutieren.
Sicherlich wird das Ministerium da nicht ohne weiteres mitspielen, hier sind wir dann alle gefragt öffentlichen Druck auf die Regierung auszuüben.

Sollte Dir dies nicht kurzfristig möglich sein, empfehlen wir Dir den nächsten richtigen Schritt zu gehen, um die Glaubwürdigkeit gerade in einem wichtigen Kernthema der Piratenpartei zu behalten: Rücktritt.

Wir würden uns sehr freuen in dieser Angelegenheit ein positives Echo von dir zu bekommen.

Für den Landesvorstand der Piratenpartei Niedersachsen

Andreas Neugebauer
Thomas Gaul
Meinhart Ramaswamy
Mario Espenschied
Jessica ter Veer
Max Rother

Ein Satirebeitrag als Reaktion auf den offenen Brief des Landesvorstands Niedersachsen an Julia Schramm. Im Original erschienen auf pastebin, von Journalisten wohl zeitweilig für echt gehalten.

Sonntag, 26. August 2012

12 Gründe für die Abmahnung

Letzten Freitag war die Welt noch in Ordnung.


Freitag nacht hat der interne Religionskrieg zwischen den beiden Atom-Flügeln in der Piratenpartei neue Höhen (oder Tiefen) erreicht. Da parteiinterne Mittel (Wiki-Editwars mit einem stellvertretenden Pressesprecher sowie Anträge auf Ordnungsmaßnahmen und, in klarer Unkenntnis der innerparteilichen Zuständigkeiten, einem Schiedsgerichtsverfahren von einem stellvertretenden Pressesprecher) nicht zum erwünschten Maulkorb geführt haben, taucht nun eine Abmahnung von - wer erräts? - einem stellvertretenden Pressesprecher auf.

Schlimmer als die Abmahnung an sich - und das will was heißen - sind aber die unglaublichen Mengen an Apologeten, die plötzlich überall auftauchen. Eine nicht repräsentative Auswahl: Abmahnungen seien ja nicht an sich böse. Es treffe doch sowieso nur einen Atomlobbyisten. Ausserdem verwende der Flyer das Parteilogo (Quatsch) und spreche im Namen der Partei und behaupte Sachen über unser Programm und ausserdem frisst der Autor des Flyers kleine Kinder, hat schonmal im Halteverbot geparkt und benutzt sicherlich die falsche Linuxdistribution.

Und genau diesem Apologetenflügel widme ich:
12 Gründe für die sozialverträgliche, freundliche Abmahnung

1. Der Unterzeichner

Die Abmahnung behauptet der Flyerautor dürfe nicht im Namen der Partei sprechen. Die Abmahnung wurde von Gero, einem stellvertretenden Pressesprecher, unterzeichnet. Dieser stellvertretende Pressesprecher wurde vom Bundesvorstand beauftragt.
Um die Pressearbeit der PIRATEN weiter zu professionalisieren, wurden für die neuen stellvertretenden Pressesprecher feste Verantwortlichkeitsbereiche geschaffen. So konzentriert sich Möllering zukünftig auf die strategische Pressearbeit und die Gesamtkoordination der Bundespresse. Weiterhin ist sie Hauptansprechpartner für Pressevertreter. Dabei wird sie unterstützt von Gero (..). Gero (..) kümmert sich außerdem um die Vernetzung der Bundespressestelle mit den Länder- und Fraktionspressestellen.
(Quelle, siehe auch den entsprechenden Beschluss)
Und da soll jetzt also die aussergerichtliche Vertretung der Piratenpartei eingeschlossen sein?

[Update: Noch jemand, der sich das fragt]

Sieht erstmal so aus, als ob hier ein stellvertretender Pressesprecher im Namen der Partei gesprochen hat, ohne das zu dürfen. Witzigerweise also genau die Anschuldigung gegenüber dem Flyerautor. Nur diesmal auf offiziellem Briefpapier.

2. Die Leute im Hintergrund

Aber halt, er handelte doch sicher im Auftrag. Und der Bundesvorstand wusste doch sicher Bescheid. Tatsächlich hat Gero an dem Abend auffällig bei dem Punkt herumgedruckst wer denn nun von der Aktion wusste. Mittlerweile stellte sich heraus, dass mindestens die Pressesprecherin vorab eingeweiht war. Ausserdem wussten 'informierten Kreisen' zufolge Bernd Schlömer und Markus Barenhoff ebenfalls Bescheid. Statt klaren Aussagen bekommt man aktuell bestenfalls nur Gedruckse. Warum aber haben Teile des Bundesvorstandes es überhaupt nötig Handlanger für die Drecksarbeit vorzuschicken?

3. Die Beschlusslage

Der Bundesvorstand hat nicht einmal (Sitzung 01.08., Zeile 131ff), nicht zweimal (ebd, Zeile 291ff) sondern dreimal klargestellt, zu genau diesem Flyer NICHTS zu unternehmen. Zwischenzeitlich wurde der Flyer sogar um einen Disclaimer ergänzt. Und jetzt stellt die Bundespressesprecherin fest, dass man doch einschreiten müsse. Zur Not in Eilkompetenz - ohne Wissen des Bundesvorstandes. Um das Interesse des Bundesvorstandes eventuell gegen seinen Wunsch zu schützen. Kennt man ja aus früheren Zeiten.

4. Die fehlende Vertretungsmacht

In meinen Augen konnte weder der stellvertretende Pressesprecher, noch die Pressesprecherin die Piratenpartei Deutschland kraft ihrer Beauftragung hier wirksam vertreten. Ich gehe einen Schritt weiter, und bezweifle sogar dass der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende das alleine könnten! Maßgeblich ist die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes.

5. Die Abmahnung als Mittel

In der Notfall-Mumble-Sitzung am Freitag, dem 24.08. sagte Gero inhaltlich etwa, dass eine Abmahnung ja ein milderes Mittel sei als ein Parteiausschlussverfahren. Die Bundespressesprecherein haut in dieselbe Kerbe.

Ordnungsmaßnahmen — ja, Plural! Es gibt auch noch andere als nur das Parteiausschlussverfahren — sind im Parteiengesetz geregelt. Um eine Ordnungsmaßnahme wirksam verhängen zu können, müssen einige Voraussetzungen vorliegen: Konkrete Regelung in der Satzung, Erfüllung der Voraussetzungen, Vorherige Anhörung des Gegenseite, Beschluss eines Vorstands. Eine Doppelbestrafung ist unzulässig. Jeder Pirat hat das Recht auf Gehör und ein gerechtes und geregeltes Verfahren vor den parteiinternen Schiedsgerichten. Ordnungsmaßnahmen sind Arbeit, und es ist schwer sie wirksam und korrekt zu formulieren. Das Verfahren kann sich satzungskonform über zwei innerparteiliche Instanzen schon mal 7 Monate hinziehen. Und Ordnungsmaßnahmen verfallen auch irgendwann wieder.

Und jetzt zum Vergleich die Abmahnung: Benötigt wird ein Briefkopf und ein unterschriftswilliger stellvertretender Pressesprecher. Der Weg zu den Schiedsgerichten wird komplett versperrt. Wer sich gegen eine Abmahnung wehren will muss selbst vor ein ordentliches Gericht ziehen. Gerichtskostenvorschuss und ein Anwalt sind ein Muss. Bei der üblichen Reaktionszeit - in diesem Fall: Drei Tage, inklusive einem Samstag und einem Sonntag - bleibt auch keine Zeit um nachzudenken.
Und natürlich finden sich Leute, die Einschüchterung als adäquates Mittel begreifen um Leute aus der Partei zu mobben. Aber das Verfahren ist idealerweise nach drei Tagen abgeschlossen. Und abgegebene Unterlassungserklärungen haben kein Verfallsdatum! verfallen erst nach dreißig Jahren.

Bei Mitgliedern ist die Abmahnung anstatt parteiinterner Ordnungsmaßnahmen eine Pervertierung der Satzung und des Parteiengesetzes!

Ich halte eine Abmahnung hier sogar eventuell für sittenwidrig, da nicht nur das Parteimitglied mit Beitritt Loyalitätspflichten eingeht (vgl. Wißmann, Kersten/Rixen PartG § 10 Rn 20), sondern die Partei genauso Rücksicht auf die Interessen seiner Mitglieder zu nehmen hat.

6. Der Umgang mit dem Flyer-Autor I

Schon aufgefallen dass dieser Blogpost ausser bei relativen Personen der Zeitgeschichte noch keinen kompletten Namen enthielt? Schon mal aufgefallen dass das Bundesschiedsgericht die Namen von Beteiligten in Verfahren regelmäßig komplett streicht?

Die Veröffentlichung des Abmahnungsschreibens mit vollem Namen des Flyerautors auf einem privaten Blog eines Parteimitglieds ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Flyerautors. Ich habe Gero darauf hingewiesen und gebeten den Namen zu streichen. Nach 24 Stunden ist das Ding immer noch ungeändert online.

Manche Persönlichkeitsrechte sind halt besser als andere.

7. Der Umgang mit dem Flyer-Autor II

Bernd Schlömer kündigt an eine Stellungnahme für den "Mt." (Montag? Mittwoch? Bergpredigt?) an.
Denn er lässt sich nicht unter Druck setzen. Völlig zu recht: Druck ist unmenschlich!

8. Der Umgang mit dem Flyer-Autor III

Die Abmahnung enthält übrigens eine großzügige Frist. Von drei Tagen. Inklusive einem Samstag und Sonntag. Dass diese Frist am Montag abläuft ist völlig wonneprächtig. Und überhaupt kein Druck. Stell dir nur mal das Gesicht von dem Flyerautor vor wenn dann am Mittwoch in einer Sitzung erklärt wird, wie das alles doch nur ein bedauerliches Missverständnis war!

Falls er bis dahin vielleicht doch unterschrieben hat ist dann halt persönliches Pech. Und gilt trotzdem. Aber mit Druck hat das gar nichts zu tun. Und 'Nötigung' ist hier nun wirklich ein völlig unangebrachtes Wort.

9. Der Umfang

Ich bin ja noch gar nicht auf den eigentlich Inhalt des Schreibens eingegangen.
Gefordert wird: Es
zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, Erklärungen und Positionen der "Piratenpartei Deutschland" abzugeben, insbesondere im Bezug auf die "AG Nuklearia", wie geschehen unter der URL https://wiki.piratenpartei.de/AG_Nuklearia sowie im Flyer "Nuklearia - Piraten für moderne und sichere Kernenergie". In der gebotenen Form sind sowohl der Flyer, als auch die Wikiseite irreführend und begründen eine erhebliche, offensichtlich sogar intendierte Verwechslungsgefahr.

Über den Flyer haben schon alle geredet. Der hat zwar kein Piraten-Layout, kein Parteilogo und kein Signet, ist aber natürlich trotzdem hochgradig verwechslungsgefährdet. Das anmonierte "Piraten für sichere und moderne Kernenergie" widerspricht zwar witzigerweise nicht mal dem Positionspapier für sichere und moderne kerntechnische Anlagen, aber wen interessiert das schon. (Und nein: Positionspapiere sind KEIN Programm. Genausowenig sind Beschlusslagen von Landesverbänden Bundessache - dann sollte die Abmahnung bitteschön von einem Landesverband kommen.)

Spannender finde ich den Teil mit als auch die Wikiseite.
Witzigerweise waren die Atomreligionsflügelkriege schon einmal Thema im Wiki. Ich habe mich bei der Diskussion im Januar 2012 dazu auch mal eingemischt. Stein des Anstoßes war ein hyperaktiver Antiatompirat, der darauf bestand, dass damals die AG Nuklearia als einzige (!) AG einen zwei Jahre im Wiki rumgammelenden, ungenutzten aber knallroten Disclaimer auf der Seite zu führen hat. Damals sollte der Flyerautor im Wiki wegen des Editwars auf seinen AG-Seiten (!) für 4 Wochen gesperrt werden. Die Debatte endete statt einer Sperrung dann in der Erstellung dieser Vorlage, die bis vor einer Woche auf der Wikiseite war. Der eingangs erwähnte Wikiedit eines anderen stellv. Pressesprechers und der Text in der Abmahnung zeigt, dass die Irreführung und Verwechslungsgefahr im Wiki sehr weit interpretiert werden muss.

Und die Unterlassungserklärung ist nicht auf das Wiki begrenzt. Schonmal gesehen was bei so einem Piratenpad oben links steht? Signet neben Parteiname. Und im zugehörigen Impressum? Na da distanzier dich aber mal wirksam.

Essentiell bedeutet die geforderte Unterlassungserklärung ein 'verpiss dich aus unseren Arbeitsmitteln, sonst...' - ja, sonst was?

10. Die Strafandrohung

(..) einer Vertragsstrafe, deren Höhe bei einem schuldhaften Verstoß von der Piratenpartei Deutschland, vertreten durch den jeweiligen Vorstand, nach billigem Ermessen festzusetzen ist
Ein falscher Edit im Wiki, und der Bundesvorstand hat dich an den Eiern. Und zwar komplett. Nicht deine Parteimitgliedschaft. Oder dein Pöstchen als Rechnungsprüfer im Ortsverband Vilsbiburg. Oder deine AG Leitung. Sondern schlicht deine wirtschaftliche Existenz. Wer braucht Selbstverwirklichung in der Maslow'schen Bedürfnispyramide, wenn du kein Dach mehr über dem Kopf hast? Tja. Hättste mal nicht den Blankoscheck unterschrieben. Warum du ihn unterschrieben hast ist deine Privatsache, das interessiert zu dem Zeitpunkt erstmal keinen mehr.
Du kannst natürlich dagegen klagen. Sofern du dir bei nem Streitwert von – aus der Luft gegriffen aber realistisch und nach oben offen – 50.000€ überhaupt nen Anwalt leisten kannst. Die Koffer der Partei sind prinzipiell erstmal größer.

Ja, ich sehe wieviel humaner so eine Abmahnung gegenüber einem Parteiausschlussverfahren ist.

11. Die Gleichbehandlung

Ich muss nicht extra betonen, dass kaum eine andere AG entsprechende Hinweise auf ihren Wikiseiten hat. Oder?
Der reineditierte Allgemeine-AG-Banner wird auf keiner anderen Seite verwendet (Stand: Sonntag, 04:50 Uhr). Die AG Waffenrecht hat einen eigenen Hinweis. Aber die AG Justizpolitik, die AG Inklusion und — huch — die AntiAtomPiraten natürlich nicht. (Und nein, deren Programm ist nicht identisch mit dem beschlossenen Positionspapier)

12. Die Verhältnismäßigkeit

Trifft sich echt klasse dass man nicht den Weg einer Ordnungsmaßnahme genommen hat. Denn die müsste eventuell von einem Schiedsgericht geprüft werden, und das könnte feststellen dass die Ordnungsmaßnahme gar nicht verhältnismäßig sei (vgl. BSG 2011-04-11-3 Seite 6 Mitte). Das wäre natürlich doof. Dann lieber eine Abmahnung die erstmal nicht geprüft wird, und die man erstmal wegen allem ausstellen kann.

Verhältnismäßigkeit bedeutet Geeignetheit, Legitimer Zweck, Erforderlichkeit, Angemessenheit.Eine Unterlassungserklärung ist selbstverständlich geeignet, und die stete Nutzung des Worts 'Pirat' ist ja so verwirrend, da ist der Zweck definitiv auch legitim.

Die Erforderlichkeit hat sich schon deshalb erledigt weil ja eine Abmahnung stets ein milderes Mittel ist als die mildeste Ordnungsmaßnahme. Und die Angemessenheit im engeren Sinn ist natürlich total erfüllt, weil der Maulkorbeffekt und die folgende stete wirtschaftliche Abhängigkeit von Gnaden der Partei ja überhaupt nicht krass nachteilhaft gegenüber einem einzelnen Mitglied ist.

Montag, 6. August 2012

Alles Gute...

Geburtstagsgeschenk mal ander5:
Zur Feier des Tages gibts ein Geschenk von mir an die Partei.

Es steht ja ein Liquid-Feedback 2.0-Update vor der Tür. Ob es nun wirklich kommt oder nicht steht ja noch nicht fest. Aber ich hab in den letzten Tagen trotzdem mal ein bischen rumgecodet. Denn in Liquid-Feedback 2.0 gibts eine mir wichtige Funktion nicht mehr - das Auto-Ablehnen. Daher...

Auf http://autoablehnen.flamefestival.de/ weiterlesen.

Donnerstag, 2. August 2012

Antrag auf Mitgliederdaten

Ich habe eben beim Bundesvorstand folgenden Antrag eingeworfen:

Hallo lieber Bundesvorstand.

Ich bitte um eine Kopie des aktuellen Mitgliederverzeichnisses, um einen
Satzungsänderungsantrag nach §12 Abs 1 Satz 2 Bundessatzung organisieren
zu können.

Hierzu benötige ich von sämtlichen Mitgliedern
- Vorname
- Name
- Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort)
sowie, soweit vorhanden,
- E-Mail-Adresse

Auch nichtzahlende Mitglieder sollen eingeschlossen sein, da ich diese
ggf. zu einer Zahlung überreden kann.

Die Rechtsgrundlage ist unter anderem dem Rechtsgutachten der JBB
Rechtsanwälte zum Klarnamen-Liquid zu entnehmen (Seite 14 Absatz 2):
"Insbesondere besteht anerkanntermaßen ein Anspruch der
Parteimitglieder auf Offenlegung der Mitgliederlisten {Klein, in:
Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 64. Ergänzungslieferung 2012,
Art. 21 Rn 330; Waldner/Wörle-Himmel,\n: Sauter/Schweyer/Waldner, Der
eingetragene Verein, 19. Auflage 2010, Erster Teil, Darstellung des
Vereinsrechts, Rn. 336). Das ergibt sich einerseits aus § 28 Abs. 9
S. 3 BDSG, der nur die Übermittlung der nach § 28 Abs. 9 BDSG
verarbeiteten Daten an Personen oder Stellen außerhalb der Partei von
der Einwilligung des Betroffenen abhängig macht."
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/6/6d/LQFB_Neuausrichtung_LV_Berlin_-_Anfrage_an_die_DS_Aufsichtsbeh%C3%B6rde_-_2012-7-31.pdf
Zumindest vom Landesverband Berlin wird diese Auffassung nicht bestritten.

Ich bitte um Zusendung in einem leicht weiterzuverarbeitenden CSV- oder
XML-Format bis zum 16.08.2012.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Gerstel

(Eine Herausgabe an einen Treuhänder genügt übrigens nicht, und ja, ich darf die Mitgliederliste auch elektronisch verlangen. Quelle)

Ziele und Nicht-Ziele des Antrags sind hoffentlich offensichtlich und selbsterklärend.

Der LV Berlin sieht jedenfalls scheinbar keine bedeutenden Probleme Mitgliederdaten herauszugeben. Frühere Bundesvorstände vertraten da eine leicht vollständig gegenteilige Auffassung - auch für die Herausgabe an Mitglieder. Mal sehen was der aktuelle BuVo dazu so meint.

Und wenn das Ende vom Lied ist, dass der Bundesvorstand empfiehlt den Mitgliedern einer Herausgabe der Mitgliederdaten explizit auch in solchen Fällen zu widersprechen (was rechtlich möglich, aber vermutlich in der Mitgliederverwaltung aktuell nicht vorgesehen ist), und eine entsprechende Klausel ihren Weg in den Mitgliederantrag findet (hier anklicken um...), dann wäre das doch auch ein schönes Ergebnis.


Nachtrag

So akademisch wie es aussieht, ist das Thema übrigens nicht: Dem LV NDS lag bereits ein entsprechender Antrag vor, und er wurde vom dortigen Vorstand abgelehnt. Ob der Antrag dort in die Verlängerung geht ist mir gegenwärtig nicht bekannt.

Damit ist der aktuelle Stand: Ein Landesverband Pro, ein Landesverband Contra.

Offene Fragen: Was macht der Bundesverband? Was unternimmt NDS um Mitgliederdaten zu schützen, für den Fall dass das Teil in die offizielle Verlängerung geht?

Nachtrag 2 (23.08.2012)

Der Bundesvorstand hat den Antrag abgelehnt. Es gibt folgende Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten der Partei:
Dieser Antrag ist abzulehnen, da eine Herausgabe von Mitgliedsdaten
nur bei Verweigerung der Umsetzung der Minderheitenrechte nach § 37
BGB nach einer entspr. gerichtlichen Verfügung gerechtfertigt wäre.
Und dann auch nur unter Auflagen, die es als genügend sicher
erscheinen lassen, dass die Daten nur für diesen Zweck einmalig
verwendet werden.

Die angebotenen "Zitate" aus der Rechtsliteratur halte ich für nicht
vereinbar mit den Schutzrechten der Mitglieder insbes. nach § 3 Abs. 9
BDSG.

Das Zitat zu Sauter Rn. 330 bezieht sich auf eingetragene Vereine.
Hier besteht idR eben kein Bedarf daran, dass die Mitglieder anonym
bleiben wollen, zB sind Mitgliedslisten in Vereinen die Regel. Dies
ist bei Parteien anders, da die Mitgliedschaft in einer Partei ein
besonders schützenwertes Datum ist. Mir ist auch keine Partei bekannt,
die Mitgliederlisten verteilt.

Morlok Rn 112 sieht zB nur die eine Veröffentlichung von Namen der
Vorstandsmitglieder vor, da die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf habe
zu wissen, mit wem sie es zu habe.

Das Gutachten der JBB-Kanzlei ist für mich ohne Relevanz, da es mMn
eine Mindermeinung vertritt und keinesfalls eine ausführliche
rechtliche Würdigung erlangt hat.

Im Übrigen ist der Zweck nach § 28 BDSG leicht durch organisatorische
Maßnahmen zu erfüllen, einer Herausgabe der Daten bedarf es dazu
nicht. Auf §43 BDSG weise ich ausdrücklich hin.

Mit freundlichen Grüßen

Piratenpartei Deutschland
Datenschutzbeauftragter
Die Einschätzungen des Datenschutzbeauftragten sind zwar an verschiedenen Stellen fehlerhaft (beispielsweise sind Parteien auch nur besondere Vereine, die von JBB vertretene Meinung hingegen gerade keine Mindermeinung - dann wäre die ganze Debatte ja nur akademisch - sondern bestenfalls strittig. vgl. BeckOK GG Art. 21 Rn 143; Maunz/Dürig, GG Art 21 Rn 330), aber stimmen meiner Meinung nach im Ergebnis.

Als Reaktionen auf den Antrag und den Blogbeitrag wurde mir zugetragen, dass auch der Landesverband Thüringen einen Antrag auf teilweise Herausgabe der Mitgliederlisten bekommen hat. Das Ergebnis: Antrag abgelehnt. Eine ähnliche Anfrage hat der Landesverband Hessen ebenfalls erfolgreich abgeblockt.

Das Ziel meines Antrags jedenfalls wurde erreicht: Der aktuelle Bundesvorstand hat klar Stellung bezogen und hat mit der obigen Stellungnahme auch den Landesverbänden eine Referenz an die Hand gegeben, die sie zukünftigen Antragstellern vor den Latz knallen können.

Sollte so ein Fall dann mal vor ein Schiedsgericht wandern, kann die Argumentation aus NVwZ 1993, 1127 (Beschluß des CDU-Bundesparteigerichts vom 07.09.1992) eine hilfreiche Prüfungsvorlage sein. Bis dahin gilt: Die Mitgliederdatenbank ist voll, aber zu. Adress-Sammler müssen leider draußen bleiben.

Mittwoch, 25. April 2012

Warum Christopher Lauer nicht als Privatperson sprechen kann

In der Diskussion um Christopher Lauers unsägliche Wahlempfehlung für den nächsten Bundesvorstand, fällt mir immer wieder ein in verschiedenen Abwandlungen angebrachtes Argument auf, um Christopher zu verteidigen. Es geht ungefähr so: „Ich bin zwar nicht Deiner Meinung, aber es gibt das Recht auf freie Meinungsäußerung, deswegen darfst Du Deine Meinung sagen, das ist Meinungsfreiheit.“ Das Problem bei dieser Argumentation ist, dass aneinander vorbei geredet wird.

Ich glaube niemand möchte Christopher verbieten öffentlich seine Meinung kund zu tun. Es wird ja nicht an Christopher kritisiert, dass er seine Meinung äußert, sondern dass er bei seiner Meinungsäußerung als Mitglied der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin wahrgenommen wird. Es kommt hier also auf den Kontext an, in dem der Sender der Botschaft, Christopher, von den Empfängern wahrgenommen wird.

Das streift die Frage des Öffentlichen und Privaten und inwieweit es diese Abtrennung noch gibt, wenn man eine Person des öffentlichen Lebens ist. Meiner Meinung nach ist Christopher dies durchaus. Er ist in einer der beiden Landtagsfraktionen einer Partei mit über 27.000 Mitgliedern, er ist im Landtagswahlkampf öffentlich aufgetreten und hatte keine Probleme damit, sich vor der Kamera zu zeigen. Er selbst bezeichnet sich als „gläserner Abgeordneter“. Man kann von einem erwachsenen Menschen verlangen, dass er sich vor der Wahl in ein solches Mandat reiflich Gedanken darüber macht, welche Konsequenzen es für sein Privatleben haben kann. Auf dem Parteitag gerierte er sich als Medienprofi, der nicht den Eindruck machte, er wüsste nicht, was Öffentlichkeit und vor allem mediale Öffentlichkeit bedeutet.

Wenn Christopher also in der WELT, die öffentlich ist, seine Meinung vertritt, dann tut er das auch als Mandatsträger der Piratenpartei. Die Piratenpartei hat ihn auf die Landesliste gewählt, ihm somit ihr Vertrauen geschenkt. Sie haben ihn in die erste Reihe geschickt und damit beauftragt, die Piratenpartei nach außen hin zu vertreten. Daher wird jede öffentlich getätigte Aussage Christophers, auch wenn sie in der WELT als Privatmeinung deklariert ist, mit seinem Mandat und der Piratenpartei assoziiert.

Hinzu kommt, dass er seine Meinung auf im Politikteil veröffentlicht. Er, als Mitglied der größten Fraktion einer Partei äußert sich in einer politischen Zeitung politisch. Es geht nicht um die neusten Apps fürs Smartphone, es geht nicht um Kuchenrezepte, es geht auch nicht um Strickmuster, es geht um Politik. Meines Erachtens gibt es spätestens hier keine Trennung mehr zwischen dem Privatmann Christopher Lauer und dem Fraktionsmitglied Christopher Lauer. Weiterhin hat er sich in Zeitungen durchaus zu Vorgängen in der Fraktion, wie zum Beispiel zur Verrohung der Sitten, oder der Arbeit der Fraktion, geäußert. Wenn man bösen Willen unterstellen wollte könnte man jetzt behaupten, Christopher sucht sich je nach Großwetterlage aus, ob seine Äußerungen in den Medien als Privatmeinung oder Fraktionsmitglied wahrgenommen werden sollen. Das man dies als Sender gar nicht bestimmen kann, mal ganz außer Acht gelassen.

Ums nochmal ganz deutlich zu sagen: Es kommt immer auf den Kontext an in dem eine Person etwas von sich gibt und wie sie als Sender gelabelt ist. Einfaches Beispiel: Neulich habe ich „Mehr nukleare Erstschläge!“ getwittert. Da ich weder die Fähigkeit noch die Möglichkeit noch den Willen besitze, einen nuklearen Erstschlag auszuführen, entsteht durch diesen Tweet beim geneigten Leser Schmunzeln oder Ablehnung, weil er meine Art Humor teilt oder nicht teilt. Würde der Präsident oder ein hoher Militär einer Nuklearmacht „Mehr nukleare Erstschläge!“ twittern, erscheint dies direkt in einem anderen Licht.

Darüber hinaus fallen in der Öffentlichkeit Christophers Meinungsäußerungen und deren Interpretationen auf die gesamte Fraktion zurück. Denn ob Privatperson oder Fraktionsmitglied: Wir Piraten müssen uns die Frage stellen und gefallen lassen, warum wir jemanden mit so wenig politischem Gespür, sowenig Feingefühl und so kruden Ideen über den Parteivorsitz nach nur zwei Jahren Mitgliedschaft in ein so hohes Mandat gewählt haben. Wenn wir etwas daraus lernen sollten, dann hoffentlich doch das, dass wir Mandatsträger in Zukunft doch etwas gründlicher abklopfen, bevor wir den Georg im Sack kaufen.


Dieser Beitrag erschien - ohne gewisse Anpassungen - am 02.12.2009 unter dem Titel Warum Aaron Koenig nicht als Privatperson sprechen kann. Autor: Christopher Lauer

Freitag, 20. April 2012

Aber wenigstens eine Symbolentscheidung!

tl;dr: Eine kommentierte Nachlese der Kommentare zum BSG-Urteil. Nicht zu verwechseln mit einer Rechtfertigung, denn die braucht es nicht.


Die Piraten können den wegen seiner Äußerungen zum Holocaust umstrittenen BT nicht aus der Partei werfen. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landes-Schiedsgerichts Rheinland-Pfalz aus formalen Gründen. Damit endet das seit Sommer 2009 laufende Parteiausschlussverfahren mit einem Erfolg für BT.
Spiegel Online, 17.04.2012
Nach 122 Tagen und zwei Verhandlungsterminen ist das Verfahren also beendet. Einige haben das Urteil gelesen. Andere wenigstens die Kurzzusammenfassung. Viele haben sich entschlossen einfach so drauflos zu kommentieren. Unter den ersten Reaktionen war von Enttäuschung, Zustimmung bis hin zum Ruf nach Ausschluss des Schiedsgerichts irgendwie alles zu finden.

— Tweet von @_Belze_ anschließend (nach Lektüre des Urteils?) gelöscht

Dass ein Schiedsgerichtsurteil nicht alle glücklich machen würde, war abzusehen. Es ist aber auch nicht die Aufgabe eines Schiedsgerichtes das Glück zu maximieren.
Zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei mit einzelnen Mitgliedern sind Schiedsgerichte zu bilden. Die Mitglieder der Schiedsgerichte sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
§14 Parteiengesetz



Der vielzitierte Formfehler war beim genaueren Hinsehen gar keiner. Weder im Urteil, noch in der Zusammenfassung wird irgendwo ein Formfehler erwähnt. Der 'Formfehler' stammt aus der Pressemitteilung der Partei, und kam vermutlich so zustande, dass Sebastian Nerz den Urteilsinhalt - genauer: die Quintessenz - nur aus 2. oder 3. Hand kannte. Der Bundesvorstand hatte seine Ausfertigung des Urteils zwar etwas früher (so etwa 45 Minuten) erhalten, als die öffentliche Fassung letztendlich im Wiki war. Absehbarerweise hat diese Zeit aber nicht gereicht, dass der Bundesvorstand sich zusammenruft, den Urteilstext komplett durchliest, versteht, bewertet und in Ruhe eine Stellungnahme verfasst.

Sebastian hat später in den rechts gezeigten Tweets auch klargestellt was er damit meinte. Die Presse hat aber natürlich den 'Formfehler'-Teil aufgegriffen anstatt das Urteil selbst zu bewerten. Und so wird es halt als 'Formfehler'-Urteil in die Parteigeschichte eingehen.

Der Begriff 'Formfehler' ist also auch eine Folge der schnellen Veröffentlichung des Schiedsgerichts. Schattenseiten der Transparenz. Eventuell empfiehlt es sich für das nächste Schiedsgericht bei zukünftigen Verfahren als Kompromiss die Veröffentlichung um einen angemessenen Zeitraum (Stunden?) zu verzögern, um den Beteiligten Zeit für informiertere Stellungnahmen zu geben.



Was hat das Doppelbestrafungsverbot ne bis in idem im Parteiverfahren zu suchen, wenn es nach Art 103 III GG doch nur im Strafrecht anwendbar ist?
Einer dieser Verfahrensgrundsätze, die rechtsstaatliche Verfahren von polizeistaatlicher Willkür unterscheiden, heißt unter Adligen “ne bis in idem”
— Markus Kompa, Auch Piraten haben kein Scherbengericht – ein Scheißfall
Allerdings ist es auch für andere Verfahren mit Bestrafungscharakter ein allgemein anerkannter Grundsatz, dass eine wiederholte Sanktionierung wegen desselben Tatbestandes unzulässig ist, dem auch im Vereinsstrafrecht Rechnung zu tragen ist (vgl. schon RGZ 51, 89 ff.; OLG Hamm, AnwBl. 1973, 110; RGRK/Steffen, 12. Aufl. 1982, zu § 25 BGB Rn. 16; Meyer-Cording, Die Vereinsstrafe, 1957, S. 83; Heimann, Die Schiedsgerichtsbarkeit der politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, S. 266; Schlosser, Vereins- und Verbandsgerichtsbarkeit, S. 214 f.; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 10. Aufl., Rdnr. 2850 und 5800 a; Soergel/Hadding, 13. Aufl. 2000, zu § 25 BGB, Rn. 48; Löwisch, in “25 Jahre Bundesparteigericht der CDU 1960 - 1985”, S. 29 f.).
— Kammergericht Berlin, AZ 1 BvR 984/02. Zum Einwand von M. Hohmann, dass sein Parteiausschlussverfahren bei der CDU gegen das Doppelbestrafungsverbot verstößt. Im Fall Hohmann war der Einwand für das Verfahren aber nicht relevant, da das KG feststellte dass es keine vorhergehende Ordnungsmaßnahme gab. Das Gericht brauchte daher nicht feststellen, ob für Parteiordnungsmaßnahmen das Doppelbestrafungsverbot gilt, da es für die Entscheidung keinen Unterschied machte.
Die Bezeichnung als Vereinsstrafe kommt nicht ganz von ungefähr. Wer nach Vereinsstrafe sucht, findet zwar in erster Linie Sportvereine. Aber auch die Partei ist nur ein spezieller Verein.
Für Verstöße gegen die Mitgliederpflichten kann die Satzung Sanktionen vorsehen: als schwerste Vereinsstrafe den Ausschluß aus dem Verein und daneben Disziplinarmaßnahmen verschiedener Art, die als Vereinsstrafen bezeichnet werden.
— Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Auflage, Rn 350
Das heißt nun nicht, dass die Partei plötzlich eine Strafgerichtsbarkeit hat, aber es heißt dass sie elementare Prozessgrundsätze zu beachten hat. Dazu zählt z.B. auch explizit der §1 StGB. (Sauter, Rn. 369)
„Grundsätzlich muss auch bei Ordnungsmaßnahmen das allgemeine Verbot der Doppelbestrafung für ein abgegrenztes Verhalten gelten. Dies greift jedoch nicht, wenn zuvor nur eine informelle „politische Reaktion“ erfolgte oder sich eine weitere Ordnungsmaßnahme auf einen neuen Tatbestand stützt („Nachrede-Verhalten“).“ — Wißmann in Kersten/Rixen (Hrsg.), Parteiengesetz (PartG) und europäisches Parteienrecht, §10 Rn 28, mwN.
— zitiert in BSG 2011-12-16, Fußnote 6
Ist ein Mitglied (..) bereits mit einer Ordnungsmaßnahme nach der Satzung belegt worden, so kommt eine erneute Ahndung mit einem Ausschluss nicht in Betracht.
BSG 2011-12-16, leider mit versäumten Verweis auf den wahren Zitatgeber: Löwisch, Der Ausschluß aus politischen Parteien



Dann gab es noch den Einwand die Verwarnung von 2008 wäre doch gar nicht zugestellt.
2008-06-05: Verwarnung durch BuVor
Der Bundesvorstand beschließt eine Verwarnung gegen BT wegen der Äußerungen auf der Hauptmailingliste am 2008-05-13.
Diese Verwarnung wird anscheinend nicht gültig zugestellt.

— Von Benutzer:Heptasean geführte Chronologie im Piratenwiki
Auf der Gegenseite wurde die Verwarnung wohl dennoch akzeptiert. Und auf Vorstandsseite:
was zu einer Verwarnung durch den Bundesvorstand geführt hat.
— Wörtliches Zitat des Bundesvorstandes im erstinstanzlichen Urteil LSG RLP 2010-04-04-1.

Der [Bundesvorstand] führt an, dass das Einnehmen einer öffentlich wirksamen Position durch den Beklagten für den Kläger Auslöser war, die ursprüngliche Sachlage neu zu bewerten und den Parteiauschluß zu beantragen. Der Kläger bewertet die Situation derart neu, dass er von der mildesten Form einer Ordnungsmaßnahme (einer Verwarnung) direkt zur schwersten Form übergeht (dem Parteiausschluss). Der Kläger nahm bereits in der ausgesprochenen Verwarnung Bezug auf einen möglichen Konflikt zum Grundsatz der freien Meinungsäußerung, die ein hohes Rechtsgut darstellt.
— Erstinstanzliches Urteil LSG RLP 2010-04-04-1
Es schien also bereits im erstinstanzlichen Verfahren über den Stand der Verwarnung Einigkeit zu bestehen. Und auch im Rahmen der Berufung landete es als unstrittiger Sachverhalt im Urteil. Ob ein eventueller Zustellungsfehler die Wirksamkeit der Verwarnung überhaupt beeinträchtigt stand also gar nicht erst zur Debatte.



Aber jetzt machen uns die politischen Gegner fertig.
Es ist nicht akzeptabel, dass jemand, der mit Holocaustleugnern und Geschichtsrevisionisten liebäugelt, gleichzeitig nicht nur Teil einer Partei, sondern auch noch Funktionsträger ist.
— SPD-RLP Pressemitteilung vom 17.04.2012
D'oh. Deswegen heißen sie 'politische Gegner'. (Wobei ich 'Mitbewerber' besser finde.) Die sehen es als ihre Berufung andere niederzumachen. (Auch wenn das spieltheoretisch Quatsch ist.) Ihr wollt nicht ernsthaft, dass Schiedsgerichte ihre Spruchpraxis an den zu erwartenden Pressemitteilungen anderer Parteien ausrichtet, oder? Zumal die SPD selbstverständlich wie üblich tadellos recherchiert hat, und BT zum Funktionsträger beförderte. Was Volker Beck von den Grünen ablässt ist inhaltlich etwa auf demselben Level.

Natürlich wissen die, wie ein Parteiausschlussverfahren funktioniert. Und wie es aussieht wenn es nicht funktioniert. Die SPD ist weder Sarrazin, auch nicht beim 2. Versuch, noch Wolfgang Clement losgeworden. Der SPD sind sicherlich auch noch die Namen Silke Tesch, Carmen Everts, Jürgen Walter und Dagmar Metzger ein Begriff. Die Grünen wurden bisher Doris Janicki und Dieter Kantel nicht los, und auch das Parteiausschlussverfahren wegen Friedrich Foerster wegen ungepflegtem Auftritts (?!) ist überraschend gescheitert. Volker Beck ist daher auch super realitätsnah, wenn er von anderen Parteien schonmal ein komplett abgeschlossenes Parteiausschlussverfahren binnen eines Monats fordert. Da sei es dann schonmal entschuldigt wenn seine Kollegen in RLP nicht bis drei zählen können.

Auf uninformiertes Gegacker von anderen Parteien kann man sich so oder so verlassen. Erst recht im Wahlkampf, wenn sie neben 'kein Programm!' nichts in der Hand haben.



Was ist mit den anderen Äusserungen?
Herr T. hat eine schwere Verfehlung begangen und dafür (egal ob zu Recht oder Unrecht) zunächst „nur“ eine Verwarnung erhalten. Er befand sich somit also in einer Bewährungszeit, weil eine Verwarnung sonst ihren Sinn verfehlen würde.
— @DirkSchatz auf wolfgang-dudda.de
Das ist so nicht richtig. Eine Verwarnung hat keine Bewährungszeit. Der Vergleich passt gar nicht. Nicht dass ich so eine Ordnungsmaßnahme schlecht finden würde. Es gibt aber weder einen klar definierten Zeitraum, noch eine klare Auflage, noch eine Grundlage für Bewährungsstrafen in der Satzung. Und Grundlagen in der Satzung sind für Ordnungsmaßnahmen essentiell (vgl. BSG 2012-03-15-2). Aber: Deswegen können und sollen selbstverständlich frühere Ordnungsmaßnahmen trotzdem beispielsweise beim Parteiausschlussverfahren berücksichtigt werden. Nur einen Automatismus gibt es nicht. Spätere Ordnungsmaßnahmen sind weiterhin Einzelentscheidungen mit eigenem Ermessensspielraum.
Was jedoch die weiteren, durch Herrn T. getätigten Äußerungen betrifft, geht meine Meinung mit der des Gerichtes weit auseinander. Diese Handlungen hätten ausreichen müssen, um eine weitere Ordnungsmaßnahme und damit einen Ausschluss aus der Partei zu rechtfertigen. Ich bedauere es sehr, dass unser Bundesschiedsgericht in dieser Sache nicht in der Lage war, klare Kante zu zeigen.
— @DirkSchatz auf wolfgang-dudda.de
Mir ist hier wichtig noch festzuhalten, dass explizit nur noch die Mails vom 15.12.2010 Teil des Verfahrens waren. Alles andere, alles danach, war nicht Teil eines Ordnungsmaßnahmenverfahrens.



Das Beste zum Schluss:
Aber wenigstens eine Symbolentscheidung wäre doch drin gewesen!
Denn: hätte das Gericht zum Nachteil des Herrn T. entschieden, bestünde die Möglichkeit, dass der Fall vor einem „höherrangigen“ zivilen Gericht verhandelt worden wäre. Ein schnelles Ende der Angelegenheit scheinen Viele lieber hinzunehmen, als einen Sieg, der angefochten werden kann und zu weiterer Diskussion und weiterer negativen medialen Aufmerksamkeit führt.

Verkannt wird dabei allerdings, dass ein Urteil zum Nachteil des Herrn T. mehr Vorteile gebracht hätte. Zum einen hätte die Partei ihr Gesicht in der Öffentlichkeit bewahrt und zum anderen den inneren Frieden unter den Mitgliedern wieder hergestellt. Der Bevölkerung wäre gezeigt worden, dass wir alles denkbar Mögliche getan haben, um unsere inneren Grundsätze und Werte zu verteidigen, ohne dabei gleichzeitig unsere hohen rechtsstaatlichen Standards herab zu setzen. Zudem wäre ein eventuelles Urteil eines Zivilgerichts die Entscheidung eines außenstehenden Dritten gewesen, also eine Entscheidung, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegt. Wäre dann dort zugunsten des Herrn T. entschieden worden, würden wir im schlimmsten Fall wieder beim Status Quo liegen, dies jedoch mit den eben beschriebenen Vorteilen. Wir hätten aber unmissverständlich deutlich gemacht, dass wir derartiges Gedankengut in keiner Weise bei uns dulden.

— @DirkSchatz auf wolfgang-dudda.de
Nur eine Beispielforderung. Tatsächlich habe ich das mehrfach gehört. Das BSG hat es sich leicht gemacht, es hätte mehr Eier oder mehr Mut zeigen sollen. Und da rollen sich mir ehrlich gesagt die Nackenhaare auf.
Ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
— Der auf Parteischiedsrichter nicht(!) anwendbare §339 StGB
Was den Hauptteil des Urteils angeht, der sich auf das Verbot der Doppelbestrafung stützt, ist das für mich ein absolutes No-Go. Ein Schiedsgericht ist nicht gewählt um Symbolpolitik zu betreiben oder um auf dem Rücken von Verfahrensbeteiligten Zeichen zu setzen. Wenn der Sachverhalt etwas hergibt, dann gibt er es her. Wenn der Sachverhalt etwas nicht hergibt, dann eben nicht. Aber ich persönlich werde kein Urteil wider besseren Wissens unterschreiben. Auch nicht zum Wohle der Partei. Auch nicht, wenn ich davon ausgehen kann, dass dann ein späteres Gericht das schon fixen wird.

Diese Haltung geht gar nicht. Das ist doch exakt das, was auch von uns z.B. an der Bundesregierung kritisiert wird: Erst bewusst verfassungswidrige Gesetze beschließen, und anschließend vom Verfassungsgericht kassieren lassen. Wild gegriffenes Beispiel: Luftsicherheitsgesetz. Der Politiker steht gut da, für seine Partei und seine Wähler "tut er was", nur das böse Verfassungsgericht mit seiner fehlerhaften Einzelmeinung lässt ihn nicht.

Ich schrieb mal, dass Schiedsrichterei auch Politik ist. Das gilt immer noch. Aber nur im Rahmen des Ermessensspielraums. Wer vom Schiedsgericht Symbolpolitik um der Symbolpolitik willen erwartet, der soll mich bitte nicht wählen. Ich will keine Entscheidungen treffen, die sich zwar angeblich für die Partei gut anfühlen sollen, aber sachlich falsch sind.