Samstag, 24. September 2011

Zum Ethikurteil

Der Humanistische Pressedienst schreibt zu einem Urteil des VG Freiburg, und Twitter schreit Zeter und Mordio.

Was ist passiert?

An einer Freiburger Grundschule forderte eine Mutter die Einrichtung eines Ethikunterrichts für ihre zwei Söhne. Am Religionsunterricht nahmen die Kinder nicht teil. Zeitweise war eine Philosophie-AG an der Schule eingerichtet worden, für den die Eltern der Teilnehmer einen Betrag von 120 Euro pro Schuljahr bezahlen mussten. Die Klägerin war der Auffassung, dass für einen Ethikunterricht zur ethisch-moralischen Bildung ihrer Kinder ein verfassungsrechtlicher Anspruch existiert. Dieser müsste im Verhältnis zum Religionsunterricht in gleichberechtigter Weise für Kinder konfessionsfreier Eltern gewährleistet werden, damit die Heranwachsenden pädagogisch nicht benachteiligt werden. Das Ministerium lehnte die Forderung ab. Mitte April wurde dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht, die vor selbigen nun abgelehnt wurde. (Quelle: hpd, ergänzt, umformuliert & gekürzt)

Und warum geht die Welt jetzt nicht unter?

Zunächst: Die Klage basiert, soweit erkennbar, auf verfassungsrechtlichen Ansprüchen. Die ja so oft zitierten Grundrechte sind aber primär Abwehrrechte gegen den Staat, und keine Anspruchsgrundlagen gegen den Staat. Der Art 5 I 1 GG sagt z.B. dass du deine Meinung äussern darfst, aber:
Allerdings sind hier von allem Anfang an einige fundamentale Einschränkungen zu machen: Art. 5 I Satz 1 gewährleistet zwar das Recht, „sich hören zu lassen“, d.h. er verhindert es, daß der Staat den seine Meinung äußernden Einzelnen von seinem Auditorium abschneidet, aber er gibt diesem Einzelnen nicht etwa ein Recht darauf, von jedermann oder auch nur von bestimmten Einzelpersonen gehört zu werden. (..) Der Staat ist durch Art. 5 I Satz 1 auch nicht verpflichtet, demjenigen, der sich hören lassen will, ein Auditorium zu schaffen; insoweit ist Art. 5 I Satz 1 ein bloßes Abwehrrecht im klassischen Sinne. -- Maunz/Dürig, GG 62.EL, Art 5 Rn 60f

Es ist nicht unmöglich auf Basis der Verfassung Anspruchsgrundlagen zu formulieren, aber es ist auch nicht so einfach. Aus gutem Grund. Einer der möglichen Anspruchsgrundlagen ist, wie hier auch angeführt, zum Beispiel Art 3 GG, der Gleichberechtigungsgrundsatz. Dazu bräuchte man eine ungerechtfertigte Benachteiligung, z.B. fehlenden Zugang zu der ethisch-moralischen Bildung innerhalb des Religionsunterrichts, dessen Besuch ja mit einem unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit verbunden wäre. Insoweit stimmt die Logik der Klägerin.

Was stellt jetzt aber das Gericht fest?
Vorher werde, so meinten die Richter, die „moralisch-ethische Orientierung fächerübergreifend geleistet“ und sie verwiesen unter anderem auf den Geschichts-, Biologie- und Deutschunterricht. „Hinzu kommt, dass ethische Werte und Grundsätze auch im Rahmen des sozialen Miteinanders innerhalb des Klassenverbands vermittelt werden.
 „Gegenstand des Religionsunterrichts ist der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln, ist seine Aufgabe.“ Für Erziehungsberechtigte, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, sei daraus kein Anspruch auf einen Ethikuntericht für ihre die Grundschule besuchenden Kinder geltend zu machen.
(Quelle: hpd, gekürzt)

Das Gericht sagt euch also ins Gesicht, dass der Religionsunterricht kein relevanter Teil der ethisch-moralischen Bildung in der Schule ist. Stattdessen geht es um die Vermittlung der Glaubenssätze als Wahrheit. Und Humanisten regen sich jetzt über diese Erkenntnis auf?

Ihr habt jetzt von einem Gericht gehört, dass der Religionsunterricht ethisch-moralisch irrelevant ist. Was bitte wollt ihr mehr? Wenn der Religionsunterricht kein relevanter Teil der ethisch-moralischen Bildung ist, dann gibt es auch keinen fehlenden Zugang zur ethisch-moralischen Bildung, keine Ungleichbehandlung und damit natürlich auch keine Anspruchsgrundlage.

Wenn ihr jetzt aus dem nicht-hingehen zum Religionsunterricht aus nicht-religiösen Gründen ein Recht auf einen Alternativunterricht herausklagen wollt:
Guten Tag mein lieber VGH Bawü. Meine Söhne dürfen aus nicht-religiösen Gründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Aber damit werden sie von ihrem Recht beschnitten, eine ethisch-moralische Ausbildung zu erhalten. Der restliche Unterricht ist ganz niedlich, aber er enthält ja diese Wertvorstellungen nicht, deshalb haben meine Söhne Anrecht auf einen Ethikunterricht, der die korrekten Lehrinhalte enthält. (Quelle: Folgeklage am VGH)

Dann seid euch bitte im Klaren, dass als nächstes der nette Herr Kreationist ums Eck biegt, und sagt:
Guten Tag mein liebes VG Freiburg. Mein Sohn darf aus religiösen Gründen nicht am Biologieunterricht teilnehmen. Aber damit wird er von seinem Recht beschnitten, zu erfahren, dass Gott vor 6000 Jahren die ganzen Fossilien in der Erde versteckt hat, um die heutigen Biologen zu foppen. Der Religionsunterricht ist ganz niedlich, aber er enthält ja diese Wertvorstellungen nicht, deshalb hat mein Sohn Anrecht auf einen Kreationismusunterricht, der die korrekte biologische Lehre vertritt. Und übrigens gibts da dieses Urteil vom VGH, ... (Quelle: Netter Kreationist)

Nachtrag: "Das VG sagt der Religionsunterricht ist verfassungsrechtlich privilegiert. WTF?" (Quelle: Twitter)

Ja. Und da hat es recht. Das ist eine reine faktische Aussage. Und da kann auch der VGH nichts dran reißen. Und das BVerfG genausowenig. Wenn dich das ankäst, dann musst du nicht über Gerichte lästern, sondern das Grundgesetz ändern. Ich empfehle vor der Ausarbeitung eines entsprechenden Programmvorschlags für deine Lieblingspartei die Lektüre eines einschlägigen Grundgesetzkommentars zu Artikel 7.

Donnerstag, 14. Juli 2011

Antwort der Universität

Ich denke das kann man nahezu unkommentiert stehen lassen. Aus dem E-Mail-Header schließe ich dass sich insgesamt 7 Studenten bei der Uni gemeldet haben.

Dear all,

Many thanks for your recent communication over Jorgo Chatzimarkis and his comments on Anne Will.

We have looked at the coverage and also sought advice from the British Council in Germany.

No German media have come to us directly for a statement and we have concluded that at the present time we do not need to issue one in Germany unless and until asked. This is because

a) It seems clear that his credibility is low

b) A proactive intervention from us may simply draw more attention to the issue

c) Most of the coverage of his Anne Will remarks has included remarks by Oxford students and alumni contradicting his claim about Oxford practices.

The Guardian in the UK has phoned about this and I made it clear that Oxford expects its students to follow standard academic practice in quoting sources.

With thanks and best wishes
Ruth Collier
Head of Press and Information Office
University of Oxford
www.ox.ac.uk/news

Einziger Kommentar: Die "der ist eh nicht glaubwürdig"-Punchline gefällt mir selbstverständlich. Und dass der Guardian sich das anschaut ebenfalls.


Nachtrag: Der Guardian berichtet nun auch. Wenn auch mit einem nervigen Druckfehler der es morgen wohl auch in die Printausgabe schaffen wird.

Der Spiegel-Effekt

Gestern hat Spiegel Online im Artikel Plagiatsfall Chatzimarkakis: Oxford als Ausrede auf mein Blog verlinkt.

Das Ergebnis des gestrigen Tages: Es schauten 4098 Besucher vorbei, davon 3344 mit Referer vom Spiegelartikel. Zum Vergleich: Hintergrundrauschen ist typischerweise so ~80. Am Tag mit dem Artikel in der Flaschenpost waren es 595 Besucher. Es gab viele Kommentare über Kommasetzung, aber niemand hat das eine thematisch verwobene Easteregg in der Kommasetzung entdeckt: Denn im Gegensatz zur Harvard- und Oxford-Zitierweise gibt es ein Harvard- bzw. Oxford-Komma. Ja, das gibt es im Deutschen üblicherweise nicht - aber ich bin trotz meiner Rechtschreibrants kein Anhänger der präskriptiven Sprachkultur :p

Der Server war ebenfalls nicht beeindruckt:

Oh, und: Doktor Chatzimarkakis ist nun wieder Herr Chatzimarkakis.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Dr Chatzimarkakis - Grüße aus Oxford



"Stadt der Kopierer" - Markus Gerstel - CC BY-NC 3.0

Ich konnte es kaum glauben als ich am Montag morgen gewohnheitsmäßig durch die News klickte. Da erzählte doch scheinbar tatsächlich am Vorabend ein Mitglied des Europäischen Parlaments was er so an der Universität Oxford gelernt hat: Nämlich dass es dort völlig normal sei die Formulierungen von anderen Leuten wortwörtlich zu übernehmen oder auch ein wenig umzuformulieren, Quelle dran, passt schon. Diese Zitatweise nennt man "intertextualisieren". Dass damit nicht mehr erkennbar ist, welcher Teil der Arbeit von wem entstanden ist, oder wessen Gedanken man eigentlich gerade als Leser so vor sich hat - das ist niederer Detailkram, mit dem sich eine Eliteuniversität wie Oxford selbstverständlich nicht beschäftigen muss. Das macht man vielleicht so in Bayreuth, aber nicht in Bonn, und schon gar nicht in Oxford.


"Kleingedrucktes" - Markus Gerstel - CC BY 3.0

Ich fand diesen Vortrag recht interessant. Mir war das nämlich alles neu. Was ein wenig verwundernswert ist, da ich insgesamt schon zwei Jahre in Oxford verbracht habe und noch ein paar weitere vor mir habe. Ich kann mich zwar vage an diverse Hinweise erinnern, insbesondere gab man uns zu Beginn zwei kleine Büchlein, insgesamt ca 1250 Seiten. Den Abschnitt über Intertextualisierung muss ich wohl übersehen haben. Mein College und mein Department wussten zwar dass Plagiate gar nicht gehen, und schicken auch regelmäßig entsprechende Rundmails, aber die 'Intertextualisierung' kannten sie nicht. Also habe ich meinen Research Supervisor gefragt. Doch auch sie hatte offensichtlich von Oxford keine Ahnung, denn mit 'Intertextualisierung' wusste auch sie nichts anzufangen. Gut, sie lehrt dort auch erst seit wenigen Jahrzehnten. Witzigerweise hatten alle von mir gefragten Leute die Richtlinien genau gegenteilig im Kopf: Sie dachten, dass man selbst mit Quellennachweis nicht fremde Texte zu eigenen Texten umschreiben darf. Sondern dass Zitate auszuweisen und kenntlich zu machen sind. Und sie dachten die Universität habe das auch in ihren Richtlinien stehen. (Oder hier weitergehend, oder dort ausführlich,...)

Herr Doktor Chatzimarkakis weiß es besser. Er war seinem Lebenslauf zufolge tatsächlich in Oxford. Es bleibt sein Geheimnis, warum er nun zu der Notlüge greift er habe seine Nachlässigkeit in Oxford gelernt, und deshalb seien anschließend seine Noten abgestürzt. Kein Geheimnis hingegen ist: Wer meint Dreck auf den Namen meiner Uni werfen zu müssen, muss potentiell mit einem Echo rechnen. Das können sich die nächsten VroniPlag-Persönlichkeiten gleich aufnotieren: An jeder größeren Uni in jedem Land sind deutsche Studenten unterwegs, die es nicht lustig finden wenn man deren Uni schlechtredet. Auch wenn's 'nur regional' in einer Talkshow im deutschen Fernsehen ist.

Noch weniger lustig ist es wenn derjenige der solche Sachen behauptet im EU-Parlamentsausschuss für Industrie, Forschung und Energie sitzt. Zwar nur als Stellvertreter, aber im Ausschuss ist ja - dank Frau Koch-Mehrin - gerade ein Platz freigeworden. Daher hielt ich es für notwendig die Uni zu informieren. Bevor ich meinen Brief einwurffertig hatte, fand ich einen von Jan Rosenow verfassten offenen Brief an Dr Rösler. (bitte mitzeichnen!) Unsere Briefe sind unabhängig voneinander entstanden. Ich habe mich gestern mit Jan getroffen. Und herausgefunden dass wir uns schon kennen (jetzt auch mit Namen), und am selben College sind. Die Chancen stehen also gut dass noch weitere deutsche Studenten hier sauer auf die neuerlichen Ergüsse des Dr Chatzimarkakis sind.

Und nun viel Spaß.

Letter to the University of Oxford and
St Antony's College regarding Dr Chatzimarkakis





Weitere Infos und Hintergründe auf De Plagio, Copy, Shake, and Paste, VroniPlag und selbstverständlich, als Standardwerk auf diesem Gebiet, GuttenPlag.

Nachtrag: Mittlerweile ist Dr Chatzimarkakis nicht mehr Mitglied im EU-Parlamentsausschuss für Industrie, Forschung und Energie.

Mittwoch, 22. Juni 2011

Parteiaustritt Galore

Nachdem ich ja bereits einen §42 (Ehrenmitgliedschaft) in der Bundessatzung forderte, ist mir heute eine kleine aber notwendige Ergänzung dazu eingefallen:
(3) Die Ehrenmitgliedschaft erhält automatisch,

SÄA078 - Reform der Ordnungsmaßnahmen

§6 Absatz 1 der Bundessatzung wird wie folgt neugefasst:

Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Böser Blick, Mündliche Verwarnung ("Dudu"), wiederholte mündliche Verwarnung ("Dududu") und verschärfte wiederholte mündliche Verwarnung ("Dududu!" mit erhobenem Zeigefinger). Ebenfalls möglich sind die symbolischen Ordnungsmaßnahmen Taschengeldentzug, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland - diese entfalten jedoch nur dann, und nur solange Wirkung, wie der betroffene Pirat nicht ernstzunehmend widerspricht, oder solange ein entsprechendes Verfahren vor einem Schiedsgericht verzögert werden kann. Bei erfolgtem Taschengeldentzug ist spätestens 14 Tage nach Ausspruch der Ordnungsmaßnahme das entzogene Taschengeld samt Zinsen zurückzuerstatten. Alle Ordnungsmaßnahmen sind rückwirkend zurückzunehmen, wenn der betroffene Pirat ernsthaft erwägt vor einem ordentlichen Gericht zu klagen.

Desweiteren wird §42 in die Bundessatzung eingefügt:

§42 Ehrenmitgliedschaft
(1) Verfahren vor Schiedsgerichten sind für Ehrenmitglieder kostenlos. Sie haben gegenüber der Partei Anspruch auf Kostenbeihilfe für Rechtsstreitigkeiten aller Art.
(2) Harry ist Ehrenmitglied auf Lebenszeit.

Samstag, 4. Juni 2011

Warum ist mir Rechtschreibung wichtig - und warum sollte sie dir auch wichtig sein

Warum bin ich manchmal ein Grammarnazi, warum bin ich manchmal ein Ortographienazi? Warum bestehe ich auf Groß-/Kleinschreibung? Warum korrigiere ich manchmal andere Leute? Warum kann ich harmlose Verwechslungen wie tot/tod, dass/das, ein/nen nicht ausstehen? Warum routiert bei mir das Rückrad wenn ich Standart lese?
"Wieso? Er steht dazu linksliberaler Fundamentalist zu sein und nutzt wie die RAF damals nur kleinbuchstaben :-D" - @Laberlohe
Fehlkonzeption: Die Rechtschreibung ist das System. Das System muss bekämpft werden. Kleinschreibung ist gelebter Widerstand. Ausserdem hebe ich mich von der Masse ab.

Die Rechtschreibung ist eine Konvention. Konventionen sind gut. Konvention heißt dass man weiß woran man ist. Zur Kommunikation sind Konventionen unabdingbar. Die Rechtschreibung ist keine fixe Konvention. Rechtschreibung ändert sich. Sprache ändert sich. Rechtschreibung ist weit flexibler und fließender als beispielsweise die Konvention wie ein TCP-Paket auszusehen hat. Natürlich kannst du auch bei sämtlichen TCP-Paketen die dein Rechner so ins Internet versendet die Checksummen auf deine Art und Weise berechnen, oder ganz weglassen. Allerdings muss du damit leben wenn du dann eben mal keine Antwort bekommst, und von 'dem System' teilweise ausgegrenzt wirst, weil dich keiner mehr ernstnimmt. Und wenn für dich gelebter Widerstand darin besteht unverständlich zu kommunizieren - dann solltest du dir sowieso Hilfe suchen.

Fehlkonzeption: Rechtschreibung kann mit Fehlern umgehen. Trotzdem versteht doch jeder was ich sage.

Korrekt. Nur leider ist das genauso sinnvoll wie ein RAID-1 mit nur einer Platte zu betreiben. Hey, es funktioniert auch.
Und bei der Kommunikation kannst du tatsächlich darauf zählen dass dich weiterhin fast alle verstehen können. Allerdings kostet dies. Denn du verschiebst innerhalb der Kommunikation den Kommunikationsaufwand von dir als Sender an den Leser als Empfänger. Dieser kann nun nicht mehr so schnell über den Text lesen, wie er es gewohnt ist, daersichdiewörterdieduverwendesterstselbstzusammenbauenmussunddamiterheblichmehrenergie aufwenden muss um zu verstehen was du ihm sagen willst. Dies kann zwar gut gehen, aber du verlierst die Leute schneller und früher. Das ist wie eine Vorlesung die von einer Schlaftablette gehalten wird: Es mag teilweise funktionieren, aber effizient ist es nicht.

Fehlkonzeption: Wichtig ist doch was ich sage, und nicht wie.

Für Präsentationen ist das spätestens seit Albert Mehrabian widerlegt. Für geschriebene Texte gilt etwas ähnliches: Wenn schon auf den ersten Blick klar ist, dass sich der Bewerber bei seiner Bewerbung keine Mühe gegeben hat, weil er einen Schuhkarton mit losen Blättern eingereicht hat - dann werde ich mir das gar nicht erst ansehen. Form kommuniziert auch Wertschätzung. Ist mir mein Gegenüber egal, so kann ich das durch meine Form wunderschön übermitteln. Das muss bei keiner der beiden Kommunikationspartner bewusst passieren. Ich würde jede Wette eingehen dass zum Beispiel Deutschschulaufgaben in Schönschrift bei gleichem Inhalt im Mittel eine bessere Bewertung bekommen als solche wie ich sie immer hingeschmiert habe. Wenn du also Wert darauf legst von deinen Lesern nicht für voll genommen zu werden, dann schreibe bitte alles klein. Works for me. Gleiches gilt übrigens auch für die Wortwahl: Wer im Guttenbergschen Sinne bei jeder Gelegenheit passende oder unpassende Fremdwörter aus seinem Vademecum insertiert, oder auf Teufel komm raus Managerspeak leveraged, den nimmt man -at the end of the day- auch nicht ernst. Kann man auch gleich alles in 13375p34|< schreiben.

Nachtrag: Ausserdem beleidigst du erstmal grundsätzlich alle Leser, die die deutsche Sprache erst lernen mussten. Du machst es ihnen nicht nur schwerer zu verstehen was du eigentlich willst, sondern gibst ihnen mit jedem Wort auch eine auf den Deckel. Wie auch jedesmal wenn ein Amerikaner 'would of'/'should of' schreibt.